Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

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//Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Wenn du Haus­be­sit­zer bist oder planst, ein Haus zu bau­en bzw. zu kau­fen, soll­test du eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Mit einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­si­cherst du Schä­den an dei­nem Haus, die bei­spiels­wei­se durch Feu­er, Sturm oder Blitz­ein­schlag ent­ste­hen. Übli­cher­wei­se wer­den Häu­ser mit dem Neu­bau­wert ver­si­chert. Soll­te dein Heim voll­stän­dig nie­der­bren­nen, wür­dest du von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht den Zeit­wert ersetzt bekom­men, son­dern genü­gend Geld, um genau so ein Gebäu­de wie­der auf­bau­en las­sen zu können. 

Brau­che ich eine Wohngebäudeversicherung?

WohngebäudeversicherungEine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen ist gesetz­lich nicht vor­ge­schrie­ben, wird aber drin­gend emp­foh­len. Du brauchst sie nur, wenn du selbst ein Wohn­ge­bäu­de besitzt. Als Mie­ter einer Woh­nung oder eines Hau­ses benö­tigst du eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht. Das ist Ange­le­gen­heit des Ver­mie­ters bzw. Eigen­tü­mers. Für dich ist eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung und pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung wichtig. 

Als Haus­be­sit­zer soll­test du eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung (oder kurz: Gebäu­de­ver­si­che­rung) abschlie­ßen, wenn du es dir nicht leis­ten könn­test, spon­tan noch so ein Haus bau­en zu las­sen. Die Gebäu­de­ver­si­che­rung ersetzt dir Schä­den am Gebäu­de bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Ver­si­chert sind neben dem eigent­li­chen Gebäu­de auch An- und Neben­bau­ten sowie Fest­in­stal­la­tio­nen inner­halb des Gebäu­des. Letz­te­res umfasst Objek­te, die fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den sind, wie zum Bei­spiel Sani­tär­ein­rich­tun­gen oder Einbauküchen. 

Die Ver­si­che­rung zahlt nicht nur im Fal­le eines Total­ver­lusts. Wenn zum Bei­spiel durch einen Sturm das Dach dei­nes Hau­ses beschä­digt oder zer­stört wird, wird dir der Scha­den von dei­ner Gebäu­de­ver­si­che­rung ersetzt. 

Was genau leis­tet eine Wohngebäudeversicherung?

Ver­si­chert sind Gebäu­de­schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Frost, Sturm und Hagel. Zusätz­lich kannst du auch Ele­men­tar­schä­den ver­si­chern. Ele­men­tar­schä­den sind Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen, wie Erd­be­ben, Vul­kan­aus­bruch, Lawi­nen, oder Hochwasser. 

Die Ver­si­che­rung kommt für alle ver­si­cher­ten Schä­den bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me auf. Eine gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt auch Kos­ten für Fol­ge­schä­den. Wenn dein Haus nie­der­ge­brannt ist, musst du natür­lich irgend­wo unter­kom­men. Die Ver­si­che­rung soll­te also bei­spiels­wei­se auch Geld für einen län­ger­fris­ti­gen Hotel­auf­ent­halt bereitstellen. 

Auf die wich­tigs­ten Details und Leis­tun­gen einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wird wei­ter unten genau­er eingegangen. 

Wofür leis­tet eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht?

Bei Vor­satz leis­tet eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht. Du kannst Schä­den infol­ge gro­ber Fahr­läs­sig­keit ver­si­chern. Wenn ein Woh­nungs­brand ent­steht, weil du ver­ges­sen hast, den Herd aus­zu­schal­ten, bekommst du dann den Scha­den ersetzt. Wenn du aber ein­fach nur ein neu­es Haus haben möch­test und das alte anzün­dest, bekommst du natür­lich nichts, abge­se­hen von einer Anzei­ge wegen Brand­stif­tung und ver­such­tem Versicherungsbetrug. 

Eben­falls besteht kein Anspruch auf Leis­tun­gen, wenn die Scha­dens­quel­le nichts direkt mit dem Haus zu tun hat. Wenn dir ein Eimer Was­ser umfällt und das Was­ser dein frisch ver­leg­tes Par­kett beschä­digt, gilt das nicht als Was­ser­scha­den im Sin­ne der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Genau­so ver­hält es sich, wenn Schnee oder Regen durch ein offe­nes Fens­ter in die Woh­nung gelangen. 

Was kos­tet eine Wohngebäudeversicherung?

Die Kos­ten einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hän­gen von sehr vie­len Fak­to­ren ab. Wich­ti­ge Aspek­te sind bei­spiels­wei­se das Alter des Gebäu­des, der Stand­ort, die Anzahl der Ober­ge­schos­se oder die nutz­ba­re Wohn­flä­che. Die Ver­si­che­rer haben das gan­ze Land in Risi­ko­zo­nen unter­teilt. Wenn dein Haus in einer Regi­on steht, in der es auf­fäl­lig häu­fig Schä­den durch Blitz­ein­schlä­ge gibt, sind die Bei­trä­ge höher als an Orten ohne der­ar­ti­ge erhöh­te Risi­ken. In Gebie­ten mit erhöh­ter Über­schwem­mungs­ge­fahr zahlst du auch ent­spre­chend hohe Beiträge. 

Aller­dings gibt es kei­ne kla­ren Bestim­mun­gen zur Risi­ko­ein­stu­fung und Bei­trags­be­mes­sung. Das führt dazu, dass du bei den unter­schied­li­chen Anbie­tern für ver­gleich­ba­ren Ver­si­che­rungs­schutz jeweils unter­schied­lich hohe Bei­trä­ge zah­len müss­test. Die Bei­trä­ge unter­schei­den sich nicht nur gering­fü­gig. Es ist durch­aus nicht unüb­lich, dass die Bei­trä­ge des teu­ers­ten Anbie­ters ein Viel­fa­ches der Bei­trä­ge des güns­tigs­ten Ver­si­che­rers betra­gen. Außer­dem ist es eben­falls nicht unge­wöhn­lich, dass der teu­ers­te Anbie­ter an einem ande­ren Stand­ort beson­ders güns­tig ist und umgekehrt. 

Um einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich mit einem Tarif­rech­ner kommst du folg­lich kaum her­um, wenn du das bes­te Preis-Leis­tungs­ver­hält­nis haben möch­test. Aber um dir zumin­dest einen Ori­en­tie­rungs­wert an die Hand zu geben: Ein durch­schnitt­li­ches Ein­fa­mi­li­en­haus kannst du für ca. 200 bis 300 Euro im Jahr versichern. 

Was ist bei Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen zu beachten?

Bei einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist der Leis­tungs­um­fang von obers­ter Wich­tig­keit. Die­ser soll­te nicht nur so groß sein wie mög­lich, son­dern vor allem auch zu dei­nem Haus pas­sen. Auf ein paar Aspek­te soll­test du kei­nes­falls ver­zich­ten, aber wenn du zum Bei­spiel kei­ne Solar­an­la­ge auf dem Dach hast, brauchst du sicher­lich kei­nen Tarif, der auch Foto­vol­ta­ik­an­la­gen versichert. 

Nach­fol­gend erklä­ren wir dir die wich­tigs­ten Begrif­fe und Leis­tun­gen von Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen, damit du weißt, was du beach­ten soll­test, um die bes­te Gebäu­de­ver­si­che­rung für dein Heim zu bekommen. 

Aufräumungs‑, Abbruch‑, Bewe­gungs- und Schutzkosten

Die­se vier Leis­tun­gen soll­ten min­des­tens mit einem sechs­stel­li­gen Euro-Betrag ver­si­chert sein. Auf­räu­mungs- und Abbruch­kos­ten ent­ste­hen, wenn nach dem Scha­den­fall bei­spiels­wei­se das Haus abge­ris­sen wer­den muss. Auch bei klei­ne­ren Auf­räu­mun­gen kön­nen hohe Kos­ten anfal­len. Wenn ein Sturm rich­tig gewü­tet und das Dach abge­deckt hat, wirst du den Scha­den auch nicht ohne Hil­fe auf­räu­men können. 

Bewe­gungs- und Schutz­kos­ten ent­ste­hen, wenn Objek­te auf dei­nem Grund­stück nach einem Scha­den bewegt oder beschützt wer­den müs­sen. Viel­leicht hast du eine sehr schwe­re stei­ner­ne Sta­tue in dei­nem Gar­ten, die durch den Sturm unbe­schä­digt geblie­ben ist, jedoch trotz­dem umge­wor­fen oder an einen ande­ren Ort geweht wur­de. Dei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt dir dann bei­spiels­wei­se die Kos­ten für den Kran, ohne den die Sta­tue nicht mehr an ihren ursprüng­li­chen Stand­ort hät­te gebracht wer­den können. 

Glei­ches gilt für Schutz­kos­ten. Je nach Scha­den über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für einen Wach­dienst oder für ande­re Schutz­maß­nah­men wie die Errich­tung eines pro­vi­so­ri­schen Daches, damit ein mög­li­cher Regen­schau­er nicht zu wei­te­ren Schä­den führt. 

Selbst­be­tei­li­gung

Wenn du dich für einen Tarif mit Selbst­be­tei­li­gung ent­schei­dest, bezahlst du im Scha­den­fall die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung zu. Häu­fig wer­den 250 Euro Selbst­be­tei­li­gung emp­foh­len. Für dich wür­de das bedeu­ten, dass du für Schä­den bis zu einem Scha­den­wert in Höhe von 250 Euro selbst zahlst. Ist die Scha­den­sum­me grö­ßer, zahlst du 250 Euro und dei­ne Ver­si­che­rung über­nimmt den Rest. 

Im Gegen­zug zahlst du redu­zier­te Bei­trä­ge. Dabei gilt, je höher die Selbst­be­tei­li­gung ist, des­to nied­ri­ger sind die Bei­trä­ge. Anders als bei ande­ren Ver­si­che­run­gen kann eine Selbst­be­tei­li­gung bei einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sinn­voll sein. Beim Ver­si­che­rungs­ver­gleich kannst du mit weni­gen Klicks her­aus­fin­den, wie sich unter­schied­li­che Selbst­be­tei­li­gun­gen auf dei­ne Jah­res­bei­trä­ge auswirken. 

Anschlie­ßend kannst du abwä­gen, ob die Erspar­nis das Risi­ko wert ist. Die Selbst­be­tei­li­gung zahlst du schließ­lich nicht ein­ma­lig, son­dern jedes mal. Wenn dein Haus einen Sturm­scha­den erlei­det und zwei Wochen spä­ter rast ein LKW in dei­ne Gara­ge, müss­test du dem­nach in der kur­zen Zeit 500 Euro aufbringen. 

Graf­fi­ti­schä­den

Hier ist der Name Pro­gramm. Soll­te irgend­je­mand die Fas­sa­de dei­nes Hau­ses mit Graf­fi­tis ver­schan­deln, über­nimmt dei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten für eine pro­fes­sio­nel­le Rei­ni­gung. Wie wich­tig dir die­se Kos­ten­über­nah­me ist, kannst nur du selbst ent­schei­den. Wenn du ein Häus­chen auf dem Land hast, brauchst du nicht unbe­dingt eine Kos­ten­über­nah­me für die Besei­ti­gung von Gra­fit­ti­schä­den. Zumin­dest dürf­test du kei­ne gro­ße Ver­si­che­rungs­sum­me brauchen. 

Soll­test du aber ein Wohn­haus neben einem Jugend­club in Ber­lin Kreuz­berg dein Eigen nen­nen, soll­te die Ver­si­che­rungs­sum­me so groß wie mög­lich sein, da die Wahr­schein­lich­keit, dass jemand dein Haus als Lein­wand miss­braucht, sicher nicht gera­de gering ist. 

Hotel­kos­ten nach Schadenfall

Auch die­ser Punkt soll­te nicht unbe­ach­tet blei­ben. Es kann schnell pas­sie­ren, dass dein Heim durch einen Scha­den unbe­wohn­bar wird. In einem abge­brann­ten Haus soll­te sich nie­mand auf­hal­ten und auch ein Was­ser­scha­den kann dafür sor­gen, dass du das Haus ver­las­sen musst. 

In die­sem Fall ist es prak­tisch, wenn dei­ne Ver­si­che­rung dir ein Hotel­zim­mer bezahlt. Eine gute Gebäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für min­des­tens 100 oder 150 Hotel­über­nach­tun­gen, sehr gute sogar zeit­lich unbe­grenzt, bis der Scha­den beho­ben ist. Natür­lich soll­test du nach­wei­sen kön­nen, dass du dich aktiv dar­um küm­merst, dass dein Haus schnellst­mög­lich wie­der bewohn­bar gemacht wird. 

Die Ver­si­che­rung zahlt immer nur bis zu einem bestimm­ten Betrag. Du wirst dich wäh­rend der Repa­ra­tur­pha­se nicht auf Kos­ten der Ver­si­che­rung in der Prä­si­den­ten­suite ein­nis­ten kön­nen. Die meis­ten Ver­si­che­rer über­neh­men Kos­ten zwi­schen 100 und 150 Euro pro Über­nach­tung. Für die­sen Preis bekommst du aber sicher­lich in dei­ner Nähe ein Hotel­zim­mer, in dem du im Zwei­fel auch meh­re­re Mona­te lang kom­for­ta­bel woh­nen kannst. 

Roh­bau­ver­si­che­rung

Rohbauversicherung WohngebäudeversicherungFür Bau­her­ren ist eine Roh­bau­ver­si­che­rung mehr als nütz­lich. Vie­le Anbie­ter bie­ten zum Bei­spiel eine 12-mona­ti­ge kos­ten­lo­se Roh­bau­ver­si­che­rung gegen Brand­schä­den an. Wenn du dich zum Bau eines Hau­ses ent­schei­dest ist dein Haus bereits ver­si­chert, bevor es über­haupt steht. Soll­te es wäh­rend der Bau­zeit zu einem Brand kom­men, durch den der Roh­bau beschä­digt oder zer­stört wird, bekommst du den Scha­den von dei­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ersetzt. 

Besei­ti­gung und Wie­der­auf­fors­tung umge­stürz­ter Bäume

Die­se bei­den Aspek­te sind wich­tig, wenn du Bäu­me im Gar­ten hast. Mit der Grö­ße der Bäu­me steigt auch die Bedeu­tung des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Ange­nom­men, du hast seit meh­re­ren Jah­ren einen Apfel­baum im Gar­ten ste­hen. Ein rich­tig aus­ge­wach­se­ner Apfel­baum erreicht durch­aus eine Höhe von bis zu 15 Metern. Wenn der Baum durch einen Sturm umge­stürzt wird, hast du gleich meh­re­re Pro­ble­me. Dass der schö­ne Baum nun weg ist, spielt natür­lich auch eine Rolle. 

Aber rein finan­zi­ell betrach­tet ist das sehr ärger­lich, da du den Baum nicht in dei­nem Gar­ten lie­gen las­sen kannst. Um einen Baum die­ser Grö­ße und mit ent­spre­chen­dem Gewicht zu zer­le­gen und abzu­trans­por­tie­ren, müs­sen meh­re­re Män­ner meh­re­re Stun­den lang arbei­ten. Das kos­tet natür­lich Geld. Noch teu­rer wird es logi­scher­wei­se, wenn der Sturm gleich meh­re­re Bäu­me umge­stürzt hat. 

Wenn du also gro­ße Bäu­me im Gar­ten hast, soll­test du auf eine mög­lichst hohe Deckungs­sum­me für die Besei­ti­gung umge­stürz­ter Bäu­me ach­ten. Wenn nicht, ist die­ser Punkt nicht so wich­tig, genau­so wie die Kos­ten­über­nah­me für die Wie­der­auf­fors­tung. Kei­ne Ver­si­che­rung kann dir dei­nen toten Baum zurück­brin­gen. Aber die Ver­si­che­rung kann dir bis zu meh­re­re tau­send Euro zur Ver­fü­gung stel­len, von denen du dir neue Bäu­me kau­fen und sie auch gleich ein­pflan­zen las­sen kannst. 

Gro­be Fahrlässigkeit

Eine gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll­te Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­si­chern. Nur mit die­ser Klau­sel bekommst du Geld von der Ver­si­che­rung, soll­te bei­spiels­wei­se durch eine unbe­auf­sich­tigt bren­nen­de Ker­ze ein Brand­scha­den ent­ste­hen. Eini­ge Ver­si­che­rer über­neh­men Schä­den bis zur maxi­ma­len Deckungs­sum­me. Im Schnitt güns­ti­ger sind Tari­fe mit einer Leistungsobergrenze. 

Bei sol­chen Tari­fen musst du dich fra­gen, ob dir die Sum­me aus­reicht. Die Fra­ge lau­tet folg­lich: „Kann ich mir für zum Bei­spiel 500.000 Euro ein ver­gleich­ba­res Haus kau­fen?“. Falls der Betrag zu nied­rig ist, ist das ver­mut­lich nicht der rich­ti­ge Tarif für dich. 

Ver­si­che­rungs­sum­me und Unterversicherung

Es ist unheim­lich wich­tig, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me ange­mes­sen fest­ge­legt wird. All­ge­mein gilt, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me dem Wert dei­nes Hau­ses ent­spricht. Üblich ist die Ver­si­che­rung als „glei­ten­de Neu­wert­ver­si­che­rung“. Anhand eines bestimm­ten Ver­fah­rens wird ermit­telt, wie­viel es kos­ten wür­de, das ver­si­cher­te Haus zum Zeit­punkt des Scha­dens neu zu bau­en. Dabei geht es nicht um exakt die­ses Haus, son­dern um ein Haus glei­cher Art. Wenn dir als Ver­mie­ter ein Ber­li­ner Alt­bau nie­der­brennt, bekommst du nicht das Geld für einen exak­ten Nach­bau, son­dern eher für einen Neu­bau mit iden­ti­schen Eck­da­ten wie Wohn­flä­che, Anzahl der Woh­nun­gen oder Stockwerke. 

Dane­ben gibt es Tari­fe, bei denen dir der Ver­kehrs­wert dei­nes Hau­ses ersetzt wird. Du bekommst dann so viel, wie du durch den Ver­kauf des Hau­ses bekom­men könn­test. Wenn die Immo­bi­li­en­prei­se zum Zeit­punkt des Scha­dens nicht gera­de einen Höhen­flug durch­ma­chen, kann es durch­aus sein, dass du deut­lich weni­ger Geld bekommst als du mit der glei­ten­den Neu­wert­ver­si­che­rung bekom­men würdest. 

Damit du nicht unter­ver­si­chert bist, soll­test du den Ver­si­che­rungs­an­trag äußerst gewis­sen­haft aus­fül­len. Ergibt sich aus dei­nen Anga­ben eine Ver­si­che­rungs­sum­me, wel­che unter dem tat­säch­li­chen Wert des Hau­ses liegt, bist du unter­ver­si­chert. Im Scha­den­fall bedeu­tet das, dass du maxi­mal den errech­ne­ten Betrag erhältst, der für den Wie­der­auf­bau dann wahr­schein­lich nicht aus­reicht. Zudem ist es wahr­schein­lich, dass du sogar noch weni­ger Geld bekommst, da die Ver­si­che­rung dazu berech­tigt ist, Leis­tun­gen zu kür­zen oder ganz zu strei­chen, wenn du in dei­nem Ver­si­che­rungs­an­trag fal­sche Anga­ben gemacht hast. 

Auf­prall­schä­den

Auf­prall­schä­den, manch­mal auch Anprall­schä­den genannt, sind Schä­den durch Fahr- und Flug­zeu­ge. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Schä­den, wenn bei­spiels­wei­se ein Frei­zeit­pi­lot die Kon­trol­le über sein Sport­flug­zeug ver­liert und dein Dach rammt. Der Auf­prall von Luft­fahr­zeu­gen ist bei den meis­ten Tari­fen stan­dard­mä­ßig enthalten. 

Ach­ten soll­test du auf Auf­prall­schä­den von frem­den Fahr­zeu­gen. Nicht unbe­dingt not­wen­dig ist der Ver­si­che­rungs­schutz, wenn du in einem mit­tig gele­ge­nen Rei­hen­haus wohnst. Die Wahr­schein­lich­keit, dass jemand so die Kon­trol­le ver­liert, dass er mit sei­nem Fahr­zeug Schä­den an dei­nem Haus anrich­tet, ist ziem­lich gering. Unbe­dingt ver­si­chern soll­test du die­se Scha­den­art, wenn dein Haus an einer Land­stra­ße, Kur­ve oder Kreu­zung liegt. 

Hier ist das Risi­ko beson­ders hoch, dass ein Raser in der Nacht aus der Kur­ve fliegt und die Fahrt in einem Haus been­det oder, dass die Fas­sa­de beschä­digt wird, weil ein LKW-Fah­rer die Grö­ße sei­nes Gefährts ein­mal falsch ein­ge­schätzt hat. 

Über­span­nungs­schä­den

Wenn in der Nähe ein Blitz ein­schlägt, kön­nen im Strom­netz Span­nungs­spit­zen ent­ste­hen. Die­se Über­span­nung kann elek­tri­sche Gerä­te beschä­di­gen. Dei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll­te zumin­dest alle Schä­den an dei­ner Gebäu­de­elek­tro­nik erset­zen. Gebäu­de­elek­tro­nik bezeich­net nicht mobi­le elek­tri­sche Anla­gen, wel­che Bestand­teil des Hau­ses sind. 

Bei­spie­le wären etwa die Klin­gel­an­la­ge, die Hei­zungs­re­gu­lie­rung oder eine Sicher­heits­an­la­ge. Unter­hal­tungs­elek­tro­nik und beweg­li­che Klein­ge­rä­te wie ein Haar­trock­ner sind in der Regel vom Ver­si­che­rungs­schutz der Gebäu­de­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen. Um Über­span­nungs­schä­den an sol­chen Elek­tro­ge­rä­ten zu ver­si­chern, benö­tigst du eine gute Hausratversicherung. 

Gara­gen und Außen­ge­bäu­de auf dem Grundstück

Die­ser Punkt ist natür­lich nur wich­tig, wenn du eine Gara­ge oder wei­te­re Gebäu­de auf dei­nem Grund­stück hast. Wenn ein Sturm dei­nen Schup­pen oder dein hübsch ein­ge­rich­te­tes Gar­ten­häus­chen zer­stört, bekommst du die Schä­den ersetzt. 

Du soll­test nur dar­auf ach­ten, wel­che Art von Außen­ge­bäu­den ver­si­cher­bar sind. Manch­mal gibt es Aus­schlüs­se oder beson­de­re Vor­schrif­ten. Mög­li­cher­wei­se ersetzt dir ein Ver­si­che­rer den weg­ge­weh­ten Metall­schup­pen nur, wenn er fest im Boden ver­an­kert war und nicht ein­fach nur hin­ge­stellt wurde. 

Auch Gewächs­häu­ser mit gro­ßen Glas­flä­chen müs­sen oft­mals sepa­rat ver­si­chert wer­den. Glei­ches gilt für Neben­ge­bäu­de mit fes­tem Mau­er­werk. Soll­test du ein Gäs­te­haus besit­zen oder dir für dei­ne Gar­ten­ge­rä­te einen gro­ßen gemau­er­ten Schup­pen gebaut haben, benö­tigst du dafür mög­li­cher­wei­se eine Zusatzversicherung. 

Wie fin­de ich die bes­te Wohngebäudeversicherung?

Die bes­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung fin­dest du mit einem der vie­len Ver­gleichs­rech­ner im Inter­net. Einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­zu­füh­ren ist für dich mit kei­ner­lei Kos­ten ver­bun­den. Dei­nen Wunsch­ta­rif gleich online zu bean­tra­gen darf dich eben­falls nichts kos­ten. Wenn du für die Nut­zung eines Online-Ver­si­che­rungs­ver­gleichs­rech­ners Geld bezah­len sollst, suche dir bit­te umge­hend ein ande­res Portal. 

Bevor du den eigent­li­chen Tarif­ver­gleich durch­füh­ren kannst, musst du ein paar Fra­gen beant­wor­ten bzw. Anga­ben machen. Schließ­lich kann kein Ver­gleichs­rech­ner der Welt pas­sen­de Tari­fe vor­schla­gen, wenn kei­ne Infor­ma­tio­nen dar­über vor­lie­gen, ob das Haus einen Kel­ler hat, wie vie­le Stock­wer­ke vor­han­den sind, ob es sich um ein Ein­fa­mi­li­en- oder Rei­hen­haus han­delt etc. 

Nach­dem du die erfor­der­li­chen Daten ein­ge­tra­gen hast, erhältst du eine Lis­te aller für dich rele­van­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen. In die­ser Lis­te kannst du auch gleich auf den ers­ten Blick die Eck­da­ten der jewei­li­gen Tari­fe sehen, wie zum Bei­spiel Jah­res­bei­trag, Selbst­be­tei­li­gung und ob die aller­wich­tigs­ten Schä­den ver­si­chert sind oder nicht. 

Da die Lis­te alle infra­ge kom­men­den Tari­fe ent­hält, ist sie ent­spre­chend lang. Daher hast du die Mög­lich­keit, die Lis­te zu fil­tern. Du kannst dir bei­spiels­wei­se nur Tari­fe ohne Selbst­be­tei­li­gung anzei­gen las­sen oder aus­schließ­lich Ange­bo­te, bei denen auch Ele­men­tar­schä­den oder gro­ße Glas­schei­ben ver­si­chert sind. 

Ein Klick auf einen Tarif öff­net eine tabel­la­ri­sche Über­sicht der rele­van­tes­ten Tarif­de­tails. Wei­te­re Leis­tun­gen kannst du dir mit einem ein­zi­gen Klick anzei­gen las­sen. In der Regel befin­det sich am Ende der Tabel­le noch ein Link zu den voll­stän­di­gen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des Anbie­ters. Du kannst dir also in aller Ruhe den gan­zen Ver­si­che­rungs­ver­trag durch­le­sen, bevor du dich für oder gegen irgend­ei­nen Tarif entscheidest. 

Wenn du meh­re­re inter­es­san­te Tari­fe ent­deckt hast, kannst du sie direkt mit­ein­an­der ver­glei­chen. Gän­gi­ge Tarif­rech­ner bie­ten dir die Mög­lich­keit, dir die Tarif­de­tails von bis zu drei Tari­fen gleich­zei­tig neben­ein­an­der anzei­gen zu las­sen. Auf die­se Wei­se kannst du mit einem Blick sehen, bei wel­chen Leis­tun­gen sich die Tari­fe glei­chen und wo sie sich unterscheiden. 

Nach­dem du dich für einen Tarif ent­schie­den hast, kannst du auch gleich online einen Ver­si­che­rungs­an­trag stel­len oder dir ein Ange­bot zusen­den las­sen. Bei jedem seriö­sen Ver­gleichs­por­tal schließt du dei­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag direkt mit dem Anbie­ter ab. Auch Ange­bo­te kom­men direkt vom Anbie­ter und nicht von dem Vergleichsportal.
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Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Vergleich

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