Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung

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© Alex­an­dra Dusin Fotografien

Eine Tier­hal­ter­haft­pflicht ist ver­gleich­bar mit einer pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung für dein Haus­tier. Wenn dein Hund oder dein Pferd jeman­dem Scha­den zufü­gen soll­te, bei­spiels­wei­se, indem es einen Ver­kehrs­un­fall aus­löst, haf­test du als Tier­hal­ter für den gesam­ten Scha­den. Das schließt auch Fol­ge­schä­den ein, wie etwa­ige Behand­lungs­kos­ten der Unfall­be­tei­lig­ten. Mit einer Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung brauchst du dir in so einem Fall kei­ne Sor­gen zu machen, denn die Ver­si­che­rung über­nimmt sämt­li­che Kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Deckungssumme. 

Muss ich eine Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung haben?

Das kommt auf dein Tier und dei­nen Wohn­ort an. Gene­rell brauchst du kei­ne Tier­hal­ter­haft­pflicht, wenn du eine Kat­ze, eine Maus, ein Meer­schwein­chen, einen Vogel oder ein ande­res Klein­tier hast. Schä­den durch Klein­tie­re sind durch dei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Wenn du gefähr­li­che Klein­tie­re hast, bei­spiels­wei­se Skor­pio­ne oder Gift­schlan­gen, soll­test du prü­fen, ob dei­ne Pri­vat­haft­pflicht auch Schä­den durch die­se Tie­re über­nimmt. Ist das nicht der Fall, soll­test du über einen Anbie­ter­wech­sel nachdenken. 

Eine Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist sinn­voll, wenn du einen Hund oder ein Pferd hast. Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht. Bei der Hun­de­haft­pflicht kommt es auf den Hund und die Regi­on an. Je nach Bun­des­land gibt es unter­schied­li­che gesetz­li­che Vorschriften. 

Eine gene­rel­le Pflicht zum Abschluss einer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung gilt in:

  • Ber­lin
  • Bran­den­burg
  • Ham­burg
  • Nie­der­sach­sen
  • Thü­rin­gen

In den ande­ren Bun­des­län­dern kommt es meist auf die Grö­ße oder die Ras­se dei­nes Hun­des an. Wel­che Rege­lun­gen in dei­ner Regi­on gel­ten, erfragst du am bes­ten bei dei­nem loka­len Ord­nungs­amt. Es kann auch nicht scha­den, ein­mal im Jahr nach der aktu­el­len Geset­zes­la­ge zu fra­gen, um dich über Ände­run­gen zu infor­mie­ren. Viel­leicht hast du auch schon län­ger einen Hund für den Ver­si­che­rungs­pflicht besteht, obgleich sie nicht bestand, als du ihn bekom­men hast. 

War­um soll­te ich eine Tier­hal­ter­haft­pflicht abschließen?

© Alex­an­dra Dusin Fotografien

Eine Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist vie­ler­orts, genau wie die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung, eine frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung. Aller­dings han­delt es sich um eine der weni­gen Ver­si­che­run­gen, die du unbe­dingt abschlie­ßen soll­test, wenn du einen Hund oder ein Pferd hast. Die Ver­si­che­rung haf­tet näm­lich für Personen‑, Sach- sowie Ver­mö­gens­schä­den, die dein Lieb­ling ver­ur­sacht. War­um die Ver­si­che­rung so wich­tig ist, sol­len die fol­gen­den bei­den Bei­spie­le aufzeigen. 

Bei­spiel 1: Pferdehaftpflichtversicherung

Du rei­test mit dei­nem Pferd durch den Wald. Am Wald­rand erreicht ihr einen gut besuch­ten Park­platz für Leu­te, die im Wald spa­zie­ren gehen möch­ten. Dein Pferd ver­hält sich ganz nor­mal, bis aus dem Nichts ein lau­ter Knall ertönt. Ihr erschreckt euch bei­de, dein Pferd bäumt sich auf, schmeißt dich aus dem Sat­tel und rennt ver­schreckt los. Dabei galop­piert es über meh­re­re Autos. Die Men­schen reagie­ren panisch und wol­len sich in Sicher­heit brin­gen. Dabei stürzt ein Jun­ge und dein Pferd Tritt ihm im vol­len Lauf aufs Bein, wel­ches dadurch einen kom­pli­zier­ten Bruch erlei­det. Dein Pferd beru­higt sich wie­der, aber was bedeu­ten die ver­gan­ge­nen Sekun­den für dich? 

Du musst als Hal­ter für alle Schä­den auf­kom­men. Allein die Repa­ra­tur der Fahr­zeu­ge dürf­te meh­re­re tau­send Euro kos­ten. Im Ver­gleich mit den mög­li­chen Kos­ten durch den Vor­fall mit dem Jun­gen wirkt das am Ende wahr­schein­lich wie ein klei­nes Taschengeld. 

Die Kran­ken­ver­si­che­rung sorgt natür­lich dafür, dass der Jun­ge die Behand­lun­gen bekommt, die er benö­tigt. Das Geld wird sie aller­dings in vol­ler Höhe von dir zurück­for­dern. Du zahlst dann bei­spiels­wei­se für: Meh­re­re Tage Kran­ken­haus­auf­ent­halt, min­des­tens eine sehr auf­wän­di­ge Ope­ra­ti­on, Medi­ka­men­te und wei­te­re medi­zi­ni­sche Hilfs­mit­tel, Nach­un­ter­su­chun­gen, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men, und wenn blei­ben­de Schä­den zurück­blei­ben, zahlst du auch noch min­des­tens für die regel­mä­ßi­gen Kontrolluntersuchungen. 

Das Schmer­zens­geld, das die Eltern von dir for­dern kön­nen, macht es dann auch schon nicht mehr aus. Im End­ef­fekt kom­men For­de­run­gen auf dich zu, die sogar in den Mil­lio­nen-Euro-Bereich gehen kön­nen. Wenn du das Geld gera­de nicht hast, wird es dir von dei­nem lau­fen­den Ein­kom­men abge­zo­gen. Für dich bedeu­tet es dann, dass du womög­lich sogar bis an dein Lebens­en­de am Exis­tenz­mi­ni­mum leben musst, da du nur noch die Beträ­ge behal­ten darfst, die unter­halb der Pfän­dungs­gren­ze liegen. 

Bei­spiel 2: Hundehaftpflichtversicherung

Du spielst mit dei­nem Hund im Park an einer Stra­ße. Dein Lieb­ling ist wohl­erzo­gen und hört auf dein Wort. Aber auch der bravs­te Hund bleibt ein Tier mit Instink­ten. Es kann durch­aus sein, dass dein Hund sei­nen Spiel­trieb aus­lebt und es dabei etwas über­treibt. Plötz­lich sieht er zwi­schen zwei par­ken­den Autos ein Eich­hörn­chen. Spon­tan ent­schei­det er, doch lie­ber Eich­hörn­chen­jagd zu spielen. 

Er wetzt blind­lings los. Als er auf die Stra­ße rennt, reißt ein Auto­fah­rer vor Schreck das Lenk­rad rum und kann gera­de noch aus­wei­chen. Die jun­ge Rad fah­ren­de Frau auf der ande­ren Stra­ßen­sei­te hat nicht so viel Glück. Der Auto­fah­rer kann ihr nicht auch noch aus­wei­chen und erwischt sie mit hoher Geschwin­dig­keit. Sie stürzt und kommt mit schwe­ren Ver­let­zun­gen ins Kran­ken­haus. Wenn du das Bei­spiel mit dem Pferd gele­sen hast, ahnst du wahr­schein­lich schon, was nun auf dich zukom­men könnte. 

Zunächst kommst du für die Sach­schä­den auf. Viel­leicht hast du ja Glück im Unglück und es war ein altes Fahr­zeug. Dem Fah­rer ist nichts pas­siert und das Auto benö­tigt ledig­lich eine neue Stoß­stan­ge. Das Fahr­rad der jun­gen Frau war ein ein­fa­ches Modell aus dem Bau­markt. Der Sach­scha­den beläuft sich auf ein paar hun­dert Euro. 

Doch dann kom­men die Nach­rich­ten aus dem Kran­ken­haus und die bes­te davon ist, dass die jun­ge Frau über­lebt hat. Aller­dings muss­te sie not­ope­riert und ins künst­li­che Koma ver­setzt wer­den. Sie hat inne­re Ver­let­zun­gen und diver­se Kno­chen­brü­che erlit­ten. Bis alles ver­heilt ist ver­ge­hen meh­re­re Mona­te mit diver­sen Kern­spin­to­mo­gra­fien, Ope­ra­tio­nen und Behand­lun­gen mit teu­ren Medi­ka­men­ten. Nach die­ser Zeit wird sie zunächst wie­der rich­tig gehen ler­nen müs­sen, was eine wei­te­re kost­spie­li­ge The­ra­pie bedeutet. 

Die Kos­ten der Behand­lung der jun­gen Frau dürf­ten eine Mil­li­on Euro sicher­lich deut­lich über­stei­gen und wer­den von ihrer Kran­ken­kas­se über­nom­men, jedoch for­dert sie die gesam­te Sum­me von dir zurück. Und als ob das noch nicht aus­rei­chen wür­de, behält die jun­ge Frau auch noch einen blei­ben­den Scha­den zurück: Sie wird zwei Fin­ger ihrer rech­ten Hand nie wie­der rich­tig bewe­gen kön­nen. Ihren Beruf als Kon­zert­pia­nis­tin kann sie somit nicht mehr aus­üben. Für dich bedeu­tet das, dass du nicht nur für ihren Ver­dienst­aus­fall wäh­rend des Behand­lungs­zeit­raums auf­kom­men musst, son­dern auch für ihre Berufsunfähigkeit. 

Was kos­tet eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Die Bei­spie­le haben gezeigt, wie schnell dein gelieb­tes Tier Schä­den in Mil­lio­nen­hö­he ver­ur­sa­chen und wel­che Fol­gen das für dich haben kann. Mit einer guten Tier­hal­ter­haft­pflicht mit ent­spre­chend hoher Deckungs­sum­me, kannst du dein Leben in finan­zi­el­ler Hin­sicht ganz nor­mal wei­ter­le­ben, da die Ver­si­che­rung die Haf­tung übernimmt. 

Wie viel eine Haft­pflicht für dein Tier kos­tet, hängt natür­lich immer von diver­sen Fak­to­ren ab, wie zum Bei­spiel Ras­se oder Alter. Eine gute Tier­hal­ter­haft­pflicht für dei­nen Hund gibt es bereits für zwi­schen 50 und 60 Euro pro Jahr. Dafür bekommst du bereits Tari­fe mit min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro Deckungssumme. 

Eine gute Tier­hal­ter­haft­pflicht für dein Pferd kos­tet dich pro Jahr um die 100 Euro. 

Wenn du die Kos­ten in Rela­ti­on zu den mög­li­chen Scha­den­er­satz­for­de­run­gen setzt, ist so eine Ver­si­che­rung wirk­lich nicht teu­er und durch­aus sinn­voll. Die Bei­spie­le wur­den bewusst so gewählt, dass man sie als über­trie­ben bezeich­nen kann. Aber der­ar­ti­ge Unfäl­le gesche­hen tatsächlich. 

Eine Tier­hal­ter­haft­pflicht ist aber auch für all­täg­li­che und wahr­schein­li­che­re Unfäl­le sinn­voll. Wenn dein Pferd gera­de kei­ne Lust hat, in den Trans­port­an­hän­ger zu gehen, dabei nach hin­ten aus­tritt und den Anhän­ger beschä­digt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Reparaturkosten. 

Oder ange­nom­men, dein bes­ter Freund ist zu Besuch und spielt mit dei­nem Hund. Die­ser unter­schätzt im Spiel ver­se­hent­lich sei­ne Kraft und beißt dei­nem Freund in den Fuß. Die Kos­ten für den Arzt­be­such und die Fol­ge­un­ter­su­chun­gen dürf­ten ein paar hun­dert Euro betra­gen, also so viel, wie meh­re­re Jah­re Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kos­ten würden. 

Was genau leis­tet eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Eine Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung haf­tet für Schä­den, die dein Tier Drit­ten zufügt. Das gilt für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden. 

Die Ver­si­che­rung haf­tet für alle Schä­den bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Vor­aus­set­zung ist natür­lich, dass dein Tier den Scha­den ohne „Vor­satz“ ver­ur­sacht hat. Tie­re gel­ten zwar gene­rell als nicht schuld­fä­hig, aber wenn du einen gut abge­rich­te­ten Schä­fer­hund hast und die­sen gezielt auf einen Men­schen hetzt, wird die Ver­si­che­rung dir für die ver­ur­sach­ten Schä­den sicher­lich kein Geld geben. 

Was eine Tier­hal­ter­haft­pflicht im Detail leis­tet, hängt natür­lich maß­ge­bend von dem ver­si­cher­ten Tier ab. Am häu­figs­ten wer­den Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Hun­de und Pfer­de abge­schlos­sen. Der Ver­si­che­rungs­schutz einer Hun­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung unter­schei­det sich dabei selbst­ver­ständ­lich von dem einer Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht. Bei einem Hund brau­chen Schä­den wäh­rend der Teil­nah­me an einem Reit­tur­nier eben­so wenig ver­si­chert zu sein wie der Besuch einer Hun­de­schu­le bei einem Pferd. 

Was ist bei einer Tier­hal­ter­haft­pflicht zu beachten?

Beson­ders wich­tig ist, dass die ver­si­cher­ten Risi­ken zu dir dei­nem Tier pas­sen. Das bedeu­tet, dass du zum Bei­spiel kei­ne Schä­den wäh­rend eines Pfer­de­ren­nens ver­si­chern musst, wenn du sowie­so nicht vor­hast, jemals an einem teil­zu­neh­men. Wenn du mit dei­nem Hund an Hun­de­schlit­ten­fahr­ten teil­neh­men möch­test, soll­test du dar­auf ach­ten, dass dein Ver­si­che­rungs­schutz in vol­lem Umfang auch wäh­rend einer sol­chen Fahrt greift. 

Nach­fol­gend stel­len wir dir die wich­tigs­ten Begrif­fe und Leis­tun­gen aus dem Bereich Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung vor und erklä­ren dir, wor­auf du ach­ten soll­test, damit du die idea­le Haft­pflicht­ver­si­che­rung für dei­nen Hund oder dein Pferd fin­den kannst. 

Deckungs­sum­me

Die Deckungs­sum­me ist bei einer Tier­hal­ter­haft­pflicht beson­ders wich­tig. Die Ver­si­che­rung haf­tet schließ­lich nur bis zu die­sem Betrag. Ange­nom­men, die Behand­lung der jun­gen Frau kos­tet 3,7 Mil­lio­nen Euro. Wenn du dich für eine Deckungs­sum­me von 3 Mil­lio­nen Euro ent­schie­den hast, ist das Geld zwar eine gro­ße Hil­fe. Die ver­blei­ben­den 700.000 Euro musst du aber immer noch aus eige­ner Tasche zahlen. 

Wir emp­feh­len eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro. Bes­ser abge­si­chert bist du mit 10 Mil­lio­nen Euro Ver­si­che­rungs­sum­me. Mit einer höhe­ren Deckungs­sum­me stei­gen zwar auch dei­ne Bei­trä­ge. Der Anstieg ist jedoch gering und bewegt sich im Schnitt etwa zwi­schen 5 und 10 Euro pro Jahr. 

Alle Scha­den­ar­ten soll­ten mit der vol­len Deckungs­sum­me ver­si­chert sein. Häu­fig ist die Ver­si­che­rungs­sum­me für Ver­mö­gens­schä­den gerin­ger. Wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me bei­spiels­wei­se nur 250.000 Euro beträgt und du bist der Hun­de­hal­ter im zwei­ten Bei­spiel, kannst du froh sein, dass die Frau „nur“ Pia­nis­tin ist und nicht etwa Hirn­chir­ur­gin. Das Geld wür­de für Ver­dienst­aus­fall und Berufs­un­fä­hig­keit näm­lich sicher nicht reichen. 

Selbst­be­tei­li­gung

Die Selbst­be­tei­li­gung ist der Betrag, den du im Scha­den­fall aus eige­ner Tasche zuzah­len musst. Im Gegen­zug zahlst du dafür nied­ri­ge­re Jah­res­bei­trä­ge. Und das lohnt sich nicht. Bei 100 Euro Selbst­be­tei­li­gung redu­zie­ren sich die Bei­trä­ge im Schnitt um 5 – 10 Euro pro Jahr. Wenn du also auch nur einen Scha­den­fall mel­dest und die 100 Euro zuzahlst, gibst du so viel Geld aus, wie du in 10 bis 20 Jah­ren an Ver­si­che­rungs­bei­trä­gen spa­ren würdest. 

Im Umkehr­schluss bedeu­tet das, dass dein Tier 10 bis 20 Jah­re lang haft­pflicht­ver­si­chert sein muss, ohne einen ein­zi­gen Scha­den zu ver­ur­sa­chen, damit sich die Selbst­be­tei­li­gung für dich lohnt. 

Miet­sach­schä­den

Wenn du mit dei­nem Tier häu­fi­ger mal unter­wegs bist, soll­ten Miet­sach­schä­den an Gebäu­den und Ein­rich­tung ver­si­chert sein. Wenn du ein pfer­de­freund­li­ches Feri­en­haus fin­dest und Urlaub mit dei­nem Pferd machst, wären Schä­den an den gemie­te­ten Objek­ten eben­falls ver­si­chert. Soll­te dein Pferd zum Bei­spiel die zuge­hö­ri­ge Gar­ten­bank zer­tre­ten oder die Fas­sa­de beschä­di­gen, wür­de dei­ne Ver­si­che­rung die Haf­tung übernehmen. 

For­de­rungs­aus­fall­de­ckung

Eine gute Tier­hal­ter­haft­pflicht soll­te eine For­de­rungs­aus­fall­de­ckung bie­ten. Dadurch greift der Ver­si­che­rungs­schutz näm­lich in bei­den Rich­tun­gen. Wenn dir ein frem­des Tier Scha­den zufügt, haf­tet die Ver­si­che­rung des Hal­ters. Ist die Deckung aber nicht aus­rei­chend oder hat der Hal­ter über­haupt kei­ne Tier­hal­ter­haft­pflicht, springt dei­ne Ver­si­che­rung ein und haf­tet für die Schäden. 

Beson­ders wich­tig ist die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung in Regio­nen, in denen es kei­ne oder nur eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rungs­pflicht gibt. Aber auch in Län­dern wie Ber­lin soll­test du auf die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung Wert legen. Vor allem in sozi­al schwä­che­ren Gegen­den spa­ren vie­le Men­schen wo sie nur kön­nen und ent­schei­den sich dann für die bil­ligs­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit einer Deckungs­sum­me, die in dei­nem Fall mög­li­cher­wei­se nicht aus­rei­chen könnte. 

Ver­si­cher­te Per­so­nen und Aktivitäten

In die­sem Punkt geht es zunächst dar­um, wer dein Tier zum Zeit­punkt des Unfalls betreut. In der Regel gilt der Ver­si­che­rungs­schutz für dich und direk­te Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge. Wenn du arbei­ten bist und dein Ehe­part­ner auf den Hund auf­passt, sind mög­li­che Schä­den ver­si­chert. Ach­ten soll­test du auch dar­auf, dass drit­te Per­so­nen ver­si­chert sind. 

Die­ser Punkt ist sehr wich­tig, denn ansons­ten haf­tet dei­ne Tier­hal­ter­haft­pflicht nicht für Schä­den die ent­ste­hen, wenn du zum Bei­spiel ver­hin­dert bist und dein Nach­bar dei­nen Hund Gas­si führt. 

Was die Akti­vi­tä­ten anbe­langt gilt das, was ein­gangs bereits erwähnt wur­de. Du soll­test unbe­dingt dar­auf ach­ten, dass alle Akti­vi­tä­ten, die du mit dei­nem Tier unter­nimmst, ver­si­chert sind. Wenn du die Teil­nah­me an einem Ren­nen aus­schließt, müs­sen Schä­den wäh­rend­des­sen auch nicht ver­si­chert sein. Wenn du jedoch an einem Ren­nen teil­neh­men möch­test, soll­te wäh­rend­des­sen natür­lich unbe­dingt Ver­si­che­rungs­schutz bestehen. 

Unge­woll­ter Deckakt

Die­se Leis­tung wird auch als Deck­schä­den bezeich­net. Wenn du einen fort­pflan­zungs­fä­hi­gen Rüden hast, soll­test du die­se Schä­den ver­si­chern. Wenn näm­lich dein Hund zum Bei­spiel im Park ganz spon­tan eine Hün­din besteigt und erfolg­reich schwän­gert ist es so, als wenn du selbst jeman­den schwängerst. 

Dem Hal­ter der Hün­din ent­ste­hen durch die Schwan­ger­schaft Kos­ten für Tier­arzt­be­su­che und die sons­ti­ge Pfle­ge der Geschwän­ger­ten. Zudem muss sich jemand nach der Geburt um die Wel­pen und deren Auf­zucht küm­mern. Wenn Deck­schä­den ver­si­chert sind, zahlt dei­ne Ver­si­che­rung die ent­ste­hen­den Kos­ten. Sie zahlt sozu­sa­gen den Unter­halt für die unge­plan­ten Kin­der dei­nes Rüden. 

Wie fin­de ich die bes­te Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Die bes­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung für dei­nen Hund oder dein Pferd fin­dest du ganz ein­fach im Inter­net, indem du einen der zahl­rei­chen Ver­gleichs­rech­ner benutzt. Die Ange­bo­te wer­den in der Regel durch Wer­bung und Pro­vi­si­on sei­tens der Ver­si­che­rer finan­ziert. Daher ist die Nut­zung eines Ver­gleichs­rech­ners für dich abso­lut kos­ten­frei. Wenn jemand für den Ver­gleich Geld von dir möch­te, soll­test du dir umge­hend einen ande­ren Rech­ner suchen. 

Für den Ver­gleich musst du nicht vie­le Anga­ben machen. In der Regel rei­chen dein Geburts­da­tum bzw. Alter, dei­ne Post­leit­zahl sowie Anzahl und Ras­se der zu ver­si­chern­den Tie­re. Danach erhältst du eine über­sicht­li­che Lis­te aller für dich infra­ge kom­men­den Tari­fe. In der Über­sicht siehst du auch sofort die wich­tigs­ten Tarif­de­tails wie Deckungs­sum­me, Selbst­be­halt, Jah­res­bei­trag etc. 

Da die­se Lis­te alle ver­füg­ba­ren Tari­fe ent­hält, ist sie natür­lich ziem­lich lang. Daher hat jeder Ver­gleichs­rech­ner ein­fach zu bedie­nen­de Fil­ter­funk­tio­nen. So kannst du mit weni­gen Klicks zum Bei­spiel ein­stel­len, dass dir nur Tari­fe ange­zeigt wer­den, bei denen es kei­ne Selbst­be­tei­li­gung gibt und eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro bieten. 

Ein Klick auf einen Tarif öff­net eine Lis­te mit allen rele­van­ten Tarif­de­tails. Auf die­se Wei­se erkennst du sofort, ob der Tarif dei­ne Anfor­de­run­gen erfüllt. Meis­tens sind auch die all­ge­mei­nen Ver­si­che­rungs- und Tarif­be­din­gun­gen ver­linkt. Du hast also vor einer Ent­schei­dung die Mög­lich­keit, dir in aller Ruhe die voll­stän­di­gen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu lesen, um dich über even­tu­el­le Leis­tungs­aus­schlüs­se zu infor­mie­ren oder eine Infor­ma­ti­on zu fin­den, die dir per­sön­lich wich­tig ist, in der Über­sicht jedoch nicht auf­ge­lis­tet ist. 

Du kannst auch pro­blem­los unter­schied­li­che Tari­fe mit­ein­an­der ver­glei­chen. Die meis­ten Ver­gleichs­rech­ner bie­ten die Opti­on, bis zu drei Tari­fe auf ein­mal mit­ein­an­der zu ver­glei­chen. Du wählst dann ein­fach die Tari­fe aus, die dich inter­es­sie­ren und bekommst die Tarif­de­tails direkt neben­ein­an­der ange­zeigt. So siehst du auf einen Blick, in wel­chen Details sich die ein­zel­nen Tari­fe unterscheiden. 

Natür­lich kannst du dei­ne Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch gleich online abschlie­ßen bzw. bean­tra­gen. Auch dafür fal­len dir kei­ne Zusatz­kos­ten an. 

Zuletzt noch ein wich­ti­ger Tipp: Wenn du eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung hast, soll­test du dir unbe­dingt auch die Tier­hal­ter­haft­pflicht-Tari­fe dei­nes Ver­si­che­rers anse­hen. Wenn dir die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zusa­gen, soll­test du in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen oder auf der Web­site dei­nes Anbie­ters nach­se­hen, ob du den Tarif nicht zu bes­se­ren Kon­di­tio­nen bekommst. Vie­le Anbie­ter bie­ten näm­lich Kun­den, die bei ihnen bereits eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, ihre Tier­hal­ter­haft­pflicht beson­ders güns­tig an.
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