Pri­va­te Haftpflichtversicherung

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//Pri­va­te Haftpflichtversicherung

Eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Schä­den, die du ande­ren Per­so­nen unbe­ab­sich­tigt zufügst. In Deutsch­land gibt es kei­ne Ober­gren­ze für Scha­den­er­satz­for­de­run­gen. Soll­te jemand berech­tig­te Scha­den­er­satz­for­de­run­gen in Mil­lio­nen­hö­he ein­kla­gen, müss­test du die Sum­me nach und nach abbe­zah­len, selbst wenn es für dich bedeu­tet, bis an dein Lebens­en­de am Exis­tenz­mi­ni­mum zu leben. 

Hast du aber eine Pri­vat­haft­pflicht, wer­den die­se Kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me von der Ver­si­che­rung über­nom­men. Nach­fol­gend fin­dest du ein paar Bei­spie­le, die dir ver­deut­li­chen dürf­ten, war­um eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung so wich­tig sein kann. Und vor­ne­weg: Eine Pri­vat­haft­pflicht ist kei­ne gro­ße Inves­ti­ti­on. Guten Schutz vor For­de­run­gen in Höhe von meh­re­ren Mil­lio­nen Euro gibt es bereits ab knapp 30 Euro pro Jahr.

War­um brau­che ich eine pri­va­te Haftpflichtversicherung?

Haftpflichtversicherung findenDie­se Fra­ge lässt sich mit ein paar ein­fa­chen Bei­spie­len beant­wor­ten. Ange­nom­men, du möch­test die Stra­ßen­sei­te wech­seln und gehst zwi­schen zwei gepark­ten Autos hin­durch auf die Stra­ße. Dabei über­siehst du einen Rad­fah­rer, der auch nicht mehr brem­sen kann und dar­auf­hin stürzt. Soll­te er sich dabei so schlimm ver­let­zen, dass er vie­le kom­pli­zier­te Ope­ra­tio­nen über sich erge­hen las­sen muss und lebens­lan­ge medi­zi­ni­sche Unter­stüt­zung oder Pfle­ge benö­ti­gen soll­te, wird des­sen Kran­ken­kas­se das nicht bezah­len. Bzw. sie wird die Kos­ten zunächst tra­gen, da die Ver­let­zun­gen in jedem Fall behan­delt wer­den müssen. 

Aller­dings hast du den Unfall ver­schul­det, wes­we­gen die Kran­ken­kas­se jeden für des­sen Fol­gen aus­ge­ge­be­nen Cent von dir zurück­for­dern darf. Die­se und alle wei­te­ren anfal­len­den For­de­run­gen wie etwa Schmer­zens­geld, musst du in vol­ler Höhe von dei­nem Pri­vat­ver­mö­gen bezahlen. 

Ein wei­te­rer klas­si­scher Fall von „dumm gelau­fen“ ist zum Bei­spiel, dass du schlicht­weg mal ver­gisst, den Herd aus­zu­schal­ten, bevor du dei­ne Woh­nung ver­lässt. Wenn es dadurch zu einem Brand kommt, haf­test du für sämt­li­che Schä­den. Das bezieht sich nicht nur auf dein Hab und Gut, son­dern auch auf alles ande­re. Wenn wir Per­so­nen­schä­den an die­ser Stel­le mal außen vor las­sen, kann das im schlimms­ten Fall bedeu­ten, dass du den Wert des gesam­ten Gebäu­des erset­zen müsstest. 

Wie du siehst, kann es jeder­zeit pas­sie­ren, dass durch eine klei­ne Unacht­sam­keit oder ein­fach nur Pech, Scha­den­er­satz­an­sprü­che an dich gestellt wer­den, die du mög­li­cher­wei­se in einem Leben gar nicht beglei­chen kannst. Wenn du bedenkst, dass eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung sol­che For­de­run­gen für dich über­nimmt, und das teils für weni­ger als fünf Euro pro Monat, soll­te schnell klar wer­den, war­um es sich um eine wirk­lich sinn­vol­le Ver­si­che­rung handelt. 

Muss ich eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließen?

Jain. Rein gesetz­lich musst du kei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Anders als bei­spiels­wei­se eine Kfz-Haft­pflicht, gehört die Pri­vat­haft­pflicht nicht zu den vor­ge­schrie­be­nen Pflichtversicherungen. 

Unter bestimm­ten Umstän­den kannst du aber trotz­dem zum Abschluss einer Pri­vat­haft­pflicht ver­pflich­tet sein. Das ist der Fall, wenn du einer bestimm­ten Berufs­grup­pe zuge­hö­rig bist. Dazu gehö­ren unter anderem: 

  • Arzt
  • Bewa­chungs­un­ter­neh­men
  • Mak­ler
  • Notar
  • Rechts­an­walt
  • Schau­stel­ler
  • Steu­er­be­ra­ter
  • Wirt­schafts­prü­fer

Es ist außer­dem üblich, sich im Rah­men eines Miet­ver­trags zum Abschluss einer Pri­vat­haft­pflicht zu ver­pflich­ten. Streng genom­men hat die­se Klau­sel vor Gericht kei­nen Bestand, da ein Miet­ver­trag nichts mit Ver­si­che­run­gen zu tun hat. Ohne eine sol­che Ver­si­che­rung ist es jedoch frag­lich, ob der Ver­mie­ter sei­ne Ent­schei­dung, die Woh­nung an dich zu ver­mie­ten, wei­ter­hin beibehält. 

Wie bereits in den obi­gen Bei­spie­len erwähnt, kann gera­de im Bereich der Woh­nung schnell ein so gro­ßer Scha­den ent­ste­hen, dass eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung unbe­dingt abge­schlos­sen wer­den soll­te, auch wenn es gesetz­lich nicht vor­ge­schrie­ben ist. 

Was leis­tet eine pri­va­te Haftpflichtversicherung?

Eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Sach‑, Per­so­nen- und Ver­mö­gens­schä­den, die du unbe­ab­sich­tigt und grob fahr­läs­sig ver­ur­sachst. Es gibt an die­ser Stel­le eine wich­ti­ge Ein­schrän­kung. Die pri­va­te Haft­pflicht haf­tet nur für Schä­den, die du in dei­ner Frei­zeit verursachst. 

Ver­ur­sachst du zum Bei­spiel einen Scha­den, wäh­rend du einer ehren­amt­li­chen Tätig­keit nach­gehst oder dei­nen Beruf aus­übst, musst du dafür selbst auf­kom­men. Oder du schließt für die­se Berei­che eine sepa­ra­te Ver­si­che­rung ab. 

Die Ver­si­che­rung über­nimmt grund­le­gend die Kos­ten von Per­so­nen­schä­den samt Fol­ge­kos­ten. Wenn der Rad­fah­rer aus obi­gem Bei­spiel von Beruf Hand­wer­ker ist und durch den Sturz vom Fahr­rad eine schwe­re Schul­ter­frak­tur erlei­det, kann er sei­nen Beruf vor­erst nicht wei­ter ausüben. 

Die Ver­si­che­rung über­nimmt in die­sem Fall die Kos­ten der Behand­lung inkl. Kran­ken­haus­auf­ent­halt. Aber auch die Fol­ge­kos­ten wer­den über­nom­men. Bis die Schul­ter wie­der rich­tig belast­bar ist, kann er nicht arbei­ten und hat daher Ver­dienst­aus­fall zu bekla­gen. Auch dafür kommt die Pri­vat­haft­pflicht auf. 

Glei­ches gilt für Sach­schä­den. Wenn bei dem Unfall das Fahr­rad und ggf. nahe­ste­hen­de Fahr­zeu­ge beschä­digt wer­den, trägt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für Repa­ra­tur, Ersatz, Nut­zungs­aus­fall, Wert­min­de­rung und dergleichen. 

Übli­cher­wei­se wer­den sol­che Schä­den auch von dei­ner Ver­si­che­rung begli­chen, wenn sie durch sport­li­che Betä­ti­gung ent­ste­hen. Wenn du sport­lich aktiv bist, soll­test du vor Ver­trags­ab­schluss aber trotz­dem das Klein­ge­druck­te stu­die­ren, denn im Bereich Sport gibt es manch­mal Aus­nah­men vom Ver­si­che­rungs­schutz, bei­spiels­wei­se bei eini­gen Risikosportarten. 

Als Tier­freund brauchst du dir auch kei­ne Sor­gen zu machen. Schä­den durch Haus­tie­re, für die kei­ne spe­zi­el­le Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung vor­ge­schrie­ben ist, wer­den im Regel­fall übernommen. 

Was kos­tet eine Privathaftpflicht?

Die Kos­ten dei­ner pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung hän­gen maß­geb­lich vom gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang ab. Ein ent­schei­den­der Aspekt ist die Deckungs­sum­me. Je höher die­se ist, des­to teu­rer wer­den die Bei­trä­ge. Auch die Selbst­be­tei­li­gung ist ein wich­ti­ger Fak­tor. Wenn du bereit bist, pro Scha­den­fall einen Betrag von 150 oder 300 Euro selbst zu bezah­len, wirkt sich das posi­tiv auf die Bei­trags­hö­he aus. 

Eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung gibt es bereits für unter 30 Euro jähr­lich. Da sich der Leis­tungs­um­fang gera­de im nied­ri­gen Preis­be­reich teils stark unter­schei­det, lohnt es sich stets, auch etwas teu­re­re Ange­bo­te zu prü­fen. Im Bereich zwi­schen 30 und 55 Euro pro Jahr fin­dest du zahl­rei­che sehr gute Ange­bo­te und bezahlst immer noch weni­ger als 5 Euro monatlich. 

Wor­auf soll­te ich beim Abschluss einer pri­va­ten Haft­pflicht achten?

Wenn du dich noch nicht mit Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen aus­kennst, willst du sicher wis­sen, wor­auf du ach­ten soll­test, um den best­mög­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz zum güns­tigs­ten Preis zu bekom­men. An die­ser Stel­le gehen wir auf die wich­tigs­ten Eck­punk­te und Begrif­fe ein und ver­ra­ten dir, wie du dei­ne idea­le Pri­vat­haft­pflicht für dich fin­den könntest. 

Aus­fall­de­ckung

Eine gute Pri­vat­haft­pflicht bie­tet dir auch eine Aus­fall­de­ckung. Damit gilt der Ver­si­che­rungs­schutz auch für Schä­den, die du selbst erlei­dest. Wenn du und der Rad­fah­rer aus dem Bei­spiel die Rol­len tau­schen, ist dir durch den Unfall ein schwe­rer Scha­den ent­stan­den, für den der Fuß­gän­ger auf­kom­men muss. Wenn der Fuß­gän­ger aller­dings kei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat und den Scha­den nicht aus eige­ner Tasche bezah­len kann, bleibst du auf den Kos­ten sitzen. 

Hast du aber eine Aus­fall­de­ckung ver­ein­bart, sieht alles ganz anders aus. In die­sem Fall über­nimmt dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung näm­lich die Kos­ten, für die ansons­ten die Haft­pflicht des Fuß­gän­gers auf­ge­kom­men wäre. 

Bei der Aus­fall­de­ckung soll­test du dar­auf ach­ten, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen die­se greift. In der Regel muss der Scha­den einen bestimm­ten Betrag über­stei­gen. Die­ser soll­te mög­lichst nied­rig sein. Eine gute Ver­si­che­rung bie­tet dir außer­dem „Rechts­schutz zur Gel­tend­ma­chung des Anspruchs“ bis zu einer gewis­sen Summe. 

Ob der Fuß­gän­ger als nicht haft­pflicht­ver­si­cher­ter Scha­den­ver­ur­sa­cher wirk­lich nicht in der Lage ist, für den Scha­den auf­zu­kom­men, muss ordent­lich geprüft wer­den. Häu­fig kommt es bis zur amt­li­chen Fest­stel­lung zu juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Hast du den genann­ten Rechts­schutz ver­ein­bart, wer­den von der Ver­si­che­rung die ent­spre­chen­den Kos­ten die­ses Ver­fah­rens übernommen. 

Aus­lands­auf­ent­hal­te EU & weltweit

reiseversicherungIn der Regel besteht dein Ver­si­che­rungs­schutz auch wäh­rend eines Aus­lands­auf­ent­halts. Es kommt aber stets dar­auf an, wo und wie lan­ge du dich dort auf­hältst. Die Ver­si­che­rer unter­schei­den zunächst zwi­schen euro­päi­schem und nicht-euro­päi­schem Aus­land. Das ist vor allem dann wich­tig, wenn du bei­spiels­wei­se stu­dierst und ein Jahr lang in Ame­ri­ka oder Spa­ni­en stu­die­ren möchtest. 

Eini­ge Tari­fe gewäh­ren nur eine gewis­se Zeit lang Schutz im Aus­land. Soll­te dei­ne Pri­vat­haft­pflicht bei­spiels­wei­se bei Auf­ent­hal­ten inner­halb Euro­pas von bis zu 24 Mona­ten und im nicht-EU-Aus­land nur 6 Mona­te gül­tig sein, wärst du wäh­rend dei­nes Jah­res in Spa­ni­en rund­um geschützt. In den USA wärest du in der zwei­ten Hälf­te dei­nes Stu­di­en­jah­res nicht pri­vat haftpflichtversichert. 

Deckungs­sum­me

Die Deckungs­sum­me ist der wohl wich­tigs­te Fak­tor. Dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt im Scha­den­fall maxi­mal bis zum Wert der ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Ent­schei­dest du dich zum Bei­spiel für eine Deckungs­sum­me von bis zu 3 Mil­lio­nen Euro und ver­ur­sachst bspw. durch einen Woh­nungs­brand einen Gebäu­de­scha­den in Höhe von 4 Mil­lio­nen Euro, über­weist die Ver­si­che­rung dem Geschä­dig­ten genau 3 Mil­lio­nen Euro. Die rest­li­che Mil­li­on müss­test du dann aus eige­ner Tasche bezahlen. 

Da Schä­den in die­ser Höhe schnel­ler ent­ste­hen kön­nen als die meis­ten Men­schen glau­ben, emp­feh­len Exper­ten eine Ver­si­che­rungs­sum­me von min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro. Bei einer höhe­ren Deckungs­sum­me erhö­hen sich natür­lich auch die Jah­res­bei­trä­ge. Die Erhö­hung ist aber meist sehr gering. Für um die 40 Euro jähr­lich gibt es schon gute Tari­fe mit Deckungs­sum­men in Höhe von 10, 15 oder 20 Mil­lio­nen Euro. 

Delikt­un­fä­hi­ge Kinder

Die­ser Punkt ist für dich wich­tig, wenn du ein delikt­un­fä­hi­ges Kind hast. Kin­der gel­ten bis zur Voll­endung des sieb­ten Lebens­jah­res als delikt­un­fä­hig. Im Stra­ßen­ver­kehr liegt die­se Gren­ze im Regel­fall bei zehn Jah­ren. Delikt­un­fä­hig bedeu­tet, dass sie für selbst ver­ur­sach­te Schä­den nicht haft­bar gemacht wer­den können. 

Ange­nom­men, du bist mit dei­nem Kind bei Freun­den zu Besuch. Wenn dein Kind nun her­um­tobt und dabei den teu­ren Fern­se­her umschmeißt wäh­rend du dabei bist, bekom­men dei­ne Freun­de kei­nen Ersatz. Sie haben kei­nen Anspruch dar­auf, da du dei­ne Auf­sichts­pflicht nicht ver­letzt hast. Sind Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der ver­si­chert, haf­tet dei­ne Haft­pflicht dafür. Das gilt für alle Schä­den, die laut Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ver­si­chert sind. 

Ehren­amt

Wenn du dich ehren­amt­lich betä­tigst, soll­test du auf dei­nen Ver­si­che­rungs­schutz ach­ten. Ehren­amt­li­che Tätig­keit bedeu­tet eine unbe­zahl­te und frei­wil­li­ge Tätig­keit, bei­spiels­wei­se in einem Ver­ein, einer Par­tei oder einer sozia­len Einrichtung. 

Wenn du nun zum Bei­spiel einem gemein­nüt­zi­gen Ver­ein bei­trittst und im Rah­men die­ser Tätig­keit alten Men­schen die Ein­kaufs­tü­ten nach Hau­se trägst, soll­test du dem Rad­fah­rer aus dem Bei­spiel lie­ber nicht begeg­nen. Ehren­amt gilt, obwohl in der Frei­zeit aus­ge­übt, nicht als Frei­zeit. Folg­lich wür­de dei­ne Ver­si­che­rung die aus dem Unfall resul­tie­ren­den Scha­den­er­satz­for­de­run­gen nicht übernehmen. 

Soll­test du eine ehren­amt­li­che Tätig­keit aus­üben oder dies in Erwä­gung zie­hen, soll­test du dar­auf ach­ten, dass du auch wäh­rend­des­sen haft­pflicht­ver­si­chert bist. 

Gefäl­lig­keits­schä­den

Hier­bei han­delt es sich um eine der ärger­lichs­ten Scha­dens­ar­ten, da sie finan­zi­ell meist nicht son­der­lich dra­ma­tisch sind, dafür aber den zwi­schen­mensch­li­chen Bereich schwer beschä­di­gen kön­nen. Gefäl­lig­keits­schä­den bezeich­net Schä­den, die durch Drit­te wäh­rend einer unent­gelt­li­chen Hilfs­leis­tung entstehen. 

Bei­spiel: Du ziehst in eine neue Woh­nung. Dein bes­ter Freund hilft dir dabei, dei­ne Sachen zu trans­por­tie­ren. Er greift dei­nen teu­ren Lap­top und möch­te ihn ins Auto brin­gen. Drau­ßen zischt eine Hum­mel an sei­nem Gesicht vor­bei, er erschreckt sich und lässt den Lap­top unbe­ab­sich­tigt fal­len. Die­ser fällt so ungüns­tig, dass er kom­plett irrepa­ra­bel kaputt ist. 

Da der Scha­den wäh­rend eines Freund­schafts­diens­tes ent­stan­den ist, hast du rein recht­lich kei­ner­lei Anspruch auf Scha­den­er­satz. Kann oder will dein Freund für den Scha­den nicht auf­kom­men, stehst du mit lee­ren Hän­den da. 

Mit einer ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­klau­sel wür­de dei­ne Ver­si­che­rung für den Scha­den aufkommen. 

Inter­net­nut­zung & Datenaustausch

Immer mehr Anbie­ter ver­si­chern auch Schä­den durch Inter­net­nut­zung und Daten­aus­tausch. Wird dein Com­pu­ter bei­spiels­wei­se von einem Bot-Netz infil­triert, kön­nen von die­sem zum Bei­spiel betrü­ge­ri­sche E‑Mails oder Com­pu­ter­vi­ren ver­schickt wer­den. Obwohl du nichts davon weißt, haf­test du trotz­dem für die ange­rich­te­ten Schä­den. Soll­te das Virus die Fest­plat­te des Emp­fän­gers ver­schlüs­seln oder die Daten unwie­der­her­stell­bar löschen, kann das Opfer Scha­den­er­satz von dir fordern. 

In einem ande­ren Bei­spiel schließt du einen USB-Stick an einen frem­den Rech­ner an. Unbe­merkt spielt der Rech­ner Schad­soft­ware auf den Stick, wel­che auto­ma­tisch jeden wei­te­ren Com­pu­ter infi­ziert, an den du dei­nen USB-Stick anschließt. Für Schä­den an den infi­zier­ten Rech­nern bist du ohne eine ent­spre­chen­de Klau­sel in der Poli­ce nicht haftpflichtversichert. 

Kin­der­be­treu­ung / Babysitter

Die­ser Aspekt ist wich­tig, wenn du auf frem­de Kin­der auf­passt. Es ist dabei unwich­tig, ob du es regel­mä­ßig tust oder nicht. Eben­falls unwich­tig ist, wo du auf die Kin­der auf­passt. Nor­ma­ler­wei­se haf­tet eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht, wenn frem­de Kin­der in dei­ner Obhut Schä­den verursachen. 

Bei­spiel: Du wohnst im 8. Stock eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses. Dei­ne bes­te Freun­din hat einen wich­ti­gen Ter­min, aber die Baby­sit­te­rin hat sich krank gemel­det. Da du hel­fen willst und dei­ne Woh­nung auf ihrem Weg liegt, bringt sie dir ihren fünf­jäh­ri­gen Sohn vor­bei. Gegen Mit­tag berei­test du das Mit­tag­essen für euch bei­de zu. Wäh­rend du in der Küche bist, öff­net er die Bal­kon­tür, greift nach einem Blu­men­topf am Gelän­der und schubst ihn ver­se­hent­lich in die Tiefe. 

Um das Bei­spiel nicht über­dra­ma­ti­sie­ren zu wol­len, fällt der Blu­men­topf nur auf einen gepark­ten Klein­wa­gen. Ist dein Ver­si­che­rungs­schutz wäh­rend du auf ein frem­des Kind auf­passt ungül­tig, wür­dest du für den ent­stan­de­nen Scha­den haf­ten. Ist die­ser Fall jedoch mit­ver­si­chert, haf­tet die Ver­si­che­rung für den Scha­den. Du soll­test vor Ver­trags­ab­schluss auch dar­auf ach­ten, ob der Ver­si­che­rungs­schutz auch gilt, wenn du ent­gelt­lich auf Kin­der aufpasst. 

Miet­sach­schä­den & Geliehenes

Die Deckungs­sum­me für Miet­sach­schä­den ent­spricht im Ide­al­fall der all­ge­mei­nen ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Miet­sach­schä­den bezeich­nen an die­ser Stel­le gemie­te­te Räu­me bzw. gemie­te­te oder gepach­te­te Gebäude. 

Schä­den an gemie­te­ten oder gelie­he­nen Sachen oder Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den soll­ten eben­falls mit­ver­si­chert sein. Gemeint sind hier zum Bei­spiel Möbel eines gemie­te­ten Hotel­zim­mers. Auch gemie­te­te oder von Freun­den aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de fal­len unter die­se Kate­go­rie. Wenn du dir für den Urlaub von einem Freund sein teu­res Moun­tain­bike aus­leihst und es bei einem Sturz schwer beschä­digst, trägt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für Repa­ra­tur bzw. Ersatz, wenn dies ver­trag­lich ver­ein­bart ist. 

Die Deckungs­sum­me soll­te hier meh­re­re tau­send Euro betra­gen. Schä­den im sechs­stel­li­gen oder Mil­lio­nen-Euro-Bereich sind in die­ser Kate­go­rie eher unüb­lich und wenig wahrscheinlich. 

Schlüs­sel­ver­lust pri­vat / beruflich

versicherung schluesselverlustDer Ver­lust eines Schlüs­sels scheint zunächst nicht wich­tig zu sein. Schließ­lich ist es nicht teu­er, einen Schlüs­sel nach­ma­chen zu las­sen. Pro­ble­ma­tisch wird es aller­dings, wenn du zur Mie­te wohnst und dei­nen Haus­schlüs­sel ver­lierst. Noch pro­ble­ma­ti­scher wird es, wenn du einen Fir­men­schlüs­sel verlierst. 

Sol­che Schlüs­sel­ver­lus­te kön­nen sehr teu­er wer­den, da im Regel­fall nicht nur dein Schlüs­sel erneu­ert wer­den muss. Übli­cher­wei­se han­delt es sich bei sol­chen Schlös­sern um Sicher­heits­schlös­ser und wenn ein Schlüs­sel ver­lo­ren geht, muss die gesam­te Schließ­an­la­ge aus­ge­tauscht wer­den. So ein Aus­tausch kos­tet meist meh­re­re tau­send Euro. 

Eine gute Pri­vat­haft­pflicht über­nimmt die Kos­ten für die Fol­gen eines Schlüs­sel­ver­lusts, zumin­dest bis zu einer gewis­sen Summe. 

Selbst­be­tei­li­gung

Die Selbst­be­tei­li­gung ist der Betrag, den du pro Ver­si­che­rungs­fall aus eige­ner Tasche zuzah­len musst. Du kannst dich übli­cher­wei­se zwi­schen unter­schied­li­chen Sum­men ent­schei­den, meist sind es Beträ­ge zwi­schen 150 und 300 Euro. Im Gegen­zug ver­rin­gert sich die Höhe der Beiträge. 

Es wird gene­rell emp­foh­len, auf eine Selbst­be­tei­li­gung zu ver­zich­ten. Im Schnitt sinkt die Bei­trags­hö­he bei 150 Euro Selbst­be­tei­li­gung um weni­ger als 10 Euro im Jahr. Umge­rech­net bedeu­tet das, dass du min­des­tens 15 Jah­re lang kom­plett scha­den­frei ver­si­chert sein musst, um von der Bei­trags­sen­kung zu profitieren. 

Sport

Dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung haf­tet nicht auto­ma­tisch für Schä­den, die du wäh­rend des Sports ver­ur­sachst. Zwar greift dein Ver­si­che­rungs­schutz bei den meis­ten Sport­ar­ten, jedoch soll­test du vor der Ent­schei­dung für einen bestimm­ten Tarif auf die Aus­nah­me­re­ge­lun­gen schau­en. Gera­de im Bereich Was­ser­sport gibt es häu­fi­ger Aus­nah­men, bei­spiels­wei­se beim Motor­boot fah­ren oder im Kite-Sport. 

Glei­ches gilt für Modell­fahr­zeu­ge und das Steu­ern von Flug­mo­del­len. Wenn du ger­ne eine Flug­droh­ne steu­erst, kann es pas­sie­ren, dass viel­leicht plötz­lich der Motor aus­fällt, die Droh­ne auf eine viel­be­fah­re­ne Stra­ße stürzt und einen schwe­ren Unfall ver­ur­sacht. Vie­le Anbie­ter haf­ten in die­sem Fall nicht. Bei ande­ren Anbie­tern ist der Ver­si­che­rungs­schutz häu­fig an Bedin­gun­gen geknüpft. Eine sol­che Bedin­gung kann zum Bei­spiel das Gewicht der Droh­ne sein. Hier kön­nen ein paar Gramm dar­über ent­schei­den, ob du den Scha­den bezah­len musst, oder ob dei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung dafür aufkommt. 

Tie­re

Beson­de­re Regeln gel­ten bei Schä­den, die durch Tie­re ver­ur­sacht wer­den. Nor­ma­ler­wei­se sind Schä­den durch soge­nann­te zah­me Haus­tie­re auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Die Haft­pflicht über­nimmt im Regel­fall Kos­ten für Schä­den, die durch Meer­schwein­chen, Hams­ter, Vögel oder Kat­zen ver­ur­sacht werden. 

Davon aus­ge­nom­men sind Hun­de. Durch Hun­de ver­ur­sach­te Schä­den wer­den nur in weni­gen Fäl­len von der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men. Für dei­nen Hund müss­test du eine spe­zi­el­le Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen. In vie­len Bun­des­län­dern gehört die Hun­de­haft­pflicht für vie­le Ras­sen auch bereits zu den Pflichtversicherungen. 

Eine wei­te­re Aus­nah­me sind soge­nann­te „wil­de Klein­tie­re“ wie Spin­nen oder Schlan­gen. Dein Ver­mie­ter kann dir die Hal­tung sol­cher Tie­re per Miet­ver­trag unter­sa­gen. Soll­test du trotz­dem eine Schlan­ge oder einen Skor­pi­on hal­ten, wird kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten dafür tra­gen, wenn das Tier ent­wischt und einen Nach­barn verletzt. 

Anders ver­hält es sich, wenn die Hal­tung sol­cher Tie­re erlaubt ist. Dann kommt es dar­auf an, ob du Schä­den durch wil­de Klein­tie­re mit­ver­si­chert hast. 

Wie fin­de ich die bes­te pri­va­te Haftpflichtversicherung?

Die für dich bes­te pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung fin­dest du ganz ein­fach über Ver­gleichs­rech­ner im Inter­net. Der Ver­si­che­rungs­ver­gleich soll­te übri­gens abso­lut kos­ten­frei sein. Wenn eine Web­site Geld dafür ver­langt, dir eine Aus­wahl von Ver­si­che­rungs­ta­ri­fen anbie­ten zu dür­fen, soll­test du dir ein ande­res Ver­gleichs­por­tal suchen. 

Online Ver­gleichs­por­ta­le bie­ten zahl­rei­che Vor­tei­le. Einer der wich­tigs­ten Aspek­te ist die Tat­sa­che, dass du mit dem Ver­gleichs­rech­ner auf so gut wie alle Haft­schutz-Tari­fe zugrei­fen kannst. 

Du musst also nicht erst recher­chie­ren, wel­che Anbie­ter es gibt und die jewei­li­gen Tari­fe und Optio­nen ver­glei­chen. So fin­dest du viel­leicht auch Ver­si­che­rungs­an­bie­ter, die dir bis­wei­len noch unbe­kannt sind, dafür aber sehr gute Tari­fe zu eben­so guten Prei­sen anbie­ten. Nied­rig­prei­se bedeu­ten nicht, dass die Qua­li­tät des Anbie­ters zwei­fel­haft ist. Viel­leicht kann er die Tari­fe so güns­tig anbie­ten, weil das Unter­neh­men nicht meh­re­re Mil­lio­nen Euro jähr­lich in teu­re Fern­seh­wer­bung etc. investiert. 

Für dei­nen Pri­vat­haft­pflicht-Ver­gleich brauchst du nur weni­ge Daten anzu­ge­ben. Im Nor­mal­fall genü­gen Fami­li­en­stand, Post­leit­zahl und Geburts­da­tum, um dir eine Vor­auswahl aller für dich rele­van­ten Tari­fe anzei­gen zu kön­nen. Du hast dann die Mög­lich­keit, die Aus­wahl wei­ter ein­zu­schrän­ken, indem du zum Bei­spiel angibst, wel­che Min­dest­de­ckungs­sum­me du dir wünschst, ob nur Tari­fe ohne Selbst­be­tei­li­gung ange­zeigt wer­den sol­len und so wei­ter. Wenn du auf eine Aus­fall­de­ckung Wert legst, kannst du Tari­fe ohne Aus­fall­de­ckung mit einem Klick kom­plett ausblenden. 

Du kannst dir die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen eines jeden Tarifs in einer über­sicht­li­chen Tabel­le anzei­gen las­sen. Zudem kannst du dir die Daten unter­schied­li­cher Tari­fe direkt neben­ein­an­der anzei­gen las­sen. Auf die­se Wei­se kannst du die Haft­pflicht-Tari­fe opti­mal mit­ein­an­der ver­glei­chen und dei­ne Ent­schei­dung tref­fen. Dei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung kannst du natür­lich auch ohne Zusatz­kos­ten direkt online beantragen. 

Wich­tig: Man­che Ver­gleichs­por­ta­le bie­ten im Rah­men von Son­der­ak­tio­nen beson­ders attrak­ti­ve Ange­bo­te. Denk­bar sind Aktio­nen nach dem Mot­to „Tarif drei Jah­re nut­zen, nur zwei bezah­len“ oder „Die ers­ten 6 Mona­te nur x,xx Euro“. Bei so etwas soll­test du nach­rech­nen, wie viel der Ver­si­che­rungs­schutz nach Ablauf der Akti­on kos­tet. Rabat­te wer­den häu­fig auf die zu zah­len­den Prä­mi­en ange­rech­net. Wenn du den Ver­trag nicht recht­zei­tig kün­digst, wird er auto­ma­tisch ver­län­gert, kos­tet danach aber auch mehr.
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