Tipps: Gemein­schafts­kon­to & Tren­nung / Scheidung

.

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

.
//Tipps: Gemein­schafts­kon­to & Tren­nung / Scheidung

Spä­tes­tens nach der Hoch­zeit rich­ten die meis­ten Paa­re ein Gemein­schafts­kon­to ein. Doch was pas­siert mit dem Geld und dem Kon­to im Fal­le einer Tren­nung oder Schei­dung? Wer hat wel­che Ansprü­che auf das Geld auf dem Gemein­schafts­kon­to? Wir ver­ra­ten dir, wor­auf es im Fal­le einer Tren­nung bei einem Gemein­schafts­kon­to ankommt und wie du dich am bes­ten auf den Fall der Fäl­le vor­be­rei­ten kannst.


Zwei Arten von Gemeinschaftskonten

Grund­le­gend gibt es zwei Arten von Gemein­schafts­kon­ten. Eines ist das soge­nann­te Und-Kon­to. Bei die­ser Kon­to­art ist bei Kon­to­ver­fü­gun­gen die Zustim­mung bei­der Part­ner not­wen­dig. Salopp zusam­men­ge­fasst bedeu­tet das, dass du, wenn du in der Stadt Hun­ger bekommst und du dir schnell fünf Euro Bar­geld für einen Döner abhe­ben möch­test, die expli­zi­te Zustim­mung dei­nes Part­ners benö­tigst. Ohne Zustim­mung kannst du das Geld von eurem Kon­to nicht abhe­ben. Die­se Form des Gemein­schafts­kon­tos ist etwas kom­pli­ziert und daher nicht weit verbreitet. 

Wenn ihr ein Gemein­schafts­kon­to ange­legt habt, han­delt es sich höchst­wahr­schein­lich um ein Oder-Kon­to. Bei einem Oder-Kon­to ist immer nur die Zustim­mung eines Part­ners not­wen­dig. Ihr könnt folg­lich bei­de über das Kon­to ver­fü­gen als wäre es ein Ein­zel­kon­to. Die Zustim­mung bei­der Part­ner wird nur in Aus­nah­me­fäl­len benö­tigt. Zum Bei­spiel kann kein Part­ner das Gemein­schafts­kon­to ein­sei­tig auf­lö­sen. Da die­se Form des Gemein­schafts­kon­tos all­ge­mein üblich ist, bezie­hen sich die nach­fol­gen­den Rat­schlä­ge aus­schließ­lich auf das Oder-Konto. 

Tren­nung: Wem gehört das Geld auf dem Gemeinschaftskonto?

Im Nor­mal­fall, das heißt, wenn ihr nicht aus­drück­lich abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen habt, gehört das Geld euch bei­den. Wenn ihr euch trennt, steht jedem Part­ner die Hälf­te zu. Das gilt sowohl für Gut­ha­ben als auch für Schul­den. Wenn ihr bei­spiels­wei­se 7.000 Euro auf dem Gemein­schafts­kon­to habt, ste­hen jedem exakt 3.500 Euro zu. Habt ihr das Kon­to um 1.000 Euro über­zo­gen, schul­det ihr bei­de der Bank jeweils 500 Euro. 

Dabei ist es egal, wer wel­chen Anteil des Gesamt­ver­mö­gens ein­ge­bracht hat. Soll­te ein Part­ner Groß­ver­die­ner oder Allein­ver­die­ner sein, steht dem ande­ren Part­ner im Fal­le einer Tren­nung trotz­dem die Hälf­te des Ver­mö­gens zu. 

Im Ide­al­fall geht ihr im Guten aus­ein­an­der. Im Fal­le der Tren­nung rich­tet ihr euch jeweils ein Ein­zel­kon­to ein und infor­miert Arbeit­ge­ber, Strom­an­bie­ter etc. über die neue Bank­ver­bin­dung und löst das Gemein­schafts­kon­to auf. Wie ihr das Geld dann im End­ef­fekt auf­teilt ist euch selbst über­las­sen. Ihr müsst es nicht so ver­tei­len, dass jeder die Hälf­te bekommt. Die 50 Pro­zent sind ledig­lich der Rechts­an­spruch, auf den ein Part­ner natür­lich auch frei­wil­lig ver­zich­ten darf. 

Hier­bei han­delt es sich um den Ide­al­fall. Pro­ble­ma­tisch wird es jedoch, wenn die Tren­nung nicht so fried­lich ver­läuft. Es kommt lei­der immer wie­der vor, dass ein Part­ner das Gemein­schafts­kon­to nach einer Tren­nung plün­dert und sich mit dem Geld aus dem Staub macht. 

Part­ner räumt das Kon­to leer oder ver­wei­gert die Auflösung

Es ist der klas­si­sche Fall: Ein Ehe­paar trennt sich im Streit. Ein Part­ner packt sei­ne Sachen und zieht aus der Woh­nung aus. Auf dem Weg zur neu­en Blei­be wird noch kurz bei der Bank ange­hal­ten, um das gesam­te Gut­ha­ben abzu­he­ben. Und um dem Ande­ren noch einen aus­zu­wi­schen wird auch noch der Dis­po ausgereizt. 

In die­sem Fall hat der Ex-Part­ner natür­lich ein Pro­blem. Der Rechts­an­spruch auf die Hälf­te des Gel­des bleibt bestehen, der ande­re ist zur Aus­gleichs­zah­lung ver­pflich­tet. Schlecht ist es natür­lich, wenn der Ex-Part­ner das Geld bereits aus­ge­ge­ben hat oder die Rück­zah­lung ver­wei­gert. Gibt der Ande­re das Geld nicht frei­wil­lig zurück, bleibt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt. 

Soll­te dein Part­ner sich nach der Tren­nung wei­gern, das gemein­sa­me Kon­to auf­zu­lö­sen, kannst du ihn schlecht dazu zwin­gen. Du kannst jedoch ein Ein­zel­kon­to eröff­nen und eine Zah­lungs­um­lei­tung ein­rich­ten las­sen. Auf die­se Wei­se wird Geld, wel­ches auf das Gemein­schafts­kon­to ein­ge­zahlt wird, auf dein pri­va­tes Giro­kon­to umge­lei­tet. Dein Ex-Part­ner kann also nicht auf dein Geld zugrei­fen. Soll­te er das Kon­to wei­ter­hin benut­zen und über­zie­hen, kannst du recht­lich dage­gen vorgehen. 

Tipps: Vor der Tren­nung Ein­zel­kon­ten vorbereiten

Wenn der oben geschil­der­te Fall ein­ge­tre­ten ist, habt ihr eure gemein­sa­men Finan­zen falsch geplant. Am Anfang einer Bezie­hung oder wäh­rend einer Hoch­zeit denkt nie­mand an Tren­nung. Schnell eröff­net man ein Gemein­schafts­kon­to und glaubt, damit könn­te es kei­ne Pro­ble­me geben. Wir haben in unse­rem Rat­ge­ber „Bezie­hung und Finan­zen“ aus­führ­lich dar­ge­legt, wie sich Streit ums Geld mit der rich­ti­gen Stra­te­gie mit einem Gemein­schafts­kon­to ver­mei­den lässt. 

Die Stra­te­gie mit dem Haus­halts­plan und den getrenn­ten Kon­ten lässt sich auch in einer Tren­nungs­pha­se sinn­voll anwen­den. Die wenigs­ten Tren­nun­gen ereig­nen sich aus hei­te­rem Him­mel. Wenn du und dein Part­ner merkt, dass es zwi­schen euch nicht mehr läuft und eine Tren­nung im Rah­men des Mög­li­chen ist, soll­tet ihr euch dar­auf vorbereiten. 

Das bedeu­tet, dass ihr euch in einer ruhi­gen Minu­te gemein­sam hin­set­zen soll­tet, um nur über die finan­zi­el­len Aspek­te zu spre­chen. Die Grün­de für die Kri­se soll­ten nach Mög­lich­keit außen vor blei­ben. Ihr arbei­tet qua­si an einer Ver­ein­ba­rung „für den Fall, dass…“. Kri­sen kom­men in jeder Bezie­hung vor und wenn alles wie­der gut wird, kann man ja über­le­gen, ob man das Modell bei­be­hält oder wie­der alles auf eine (Konto-)Karte setzt. 

Wenn ihr eure per­sön­li­chen Finan­zen trennt, seid ihr bei­de auf der siche­ren Sei­te. Jeder hat ein Ein­zel­kon­to, auf dem das Gehalt ein­geht und von dem per­sön­li­che Aus­ga­ben abge­hen. Auf das Gemein­schafts­kon­to zahlt ihr bei­de gemein­sam so viel ein, wie ihr zusam­men für den nor­ma­len Lebens­un­ter­halt benö­tigt. Mit die­ser Metho­de lasst ihr euch eine Hin­ter­tür offen und falls es doch „häss­lich wer­den soll­te“, kann kei­ner von euch gro­ße Ver­lus­te erlei­den. Soll­te sich abzeich­nen, dass es sicher auf eine Tren­nung hin­aus­läuft, soll­tet ihr das Gemein­schafts­kon­to so früh wie mög­lich auflösen. 

Ein wei­te­rer Tipp: Die meis­ten Ehe­paa­re, bei denen bei­de Part­ner noch jeweils ein Ein­zel­kon­to haben, stel­len sich gegen­sei­tig Kon­to­voll­mach­ten aus. Das ist durch­aus sinn­voll, denn so kommt der Ehe­part­ner an das Geld, soll­te der ande­re Part­ner schwer ver­un­glü­cken oder schlimms­ten­falls ver­ster­ben. Die Kon­to­voll­mach­ten soll­tet ihr wäh­rend der Tren­nungs­pha­se zurück­neh­men. So ver­mei­det ihr im Zwei­fel viel Streit. 

Wenn du dei­nem Ehe­part­ner eine Kon­to­voll­macht aus­stellst, kann er jeder­zeit auf dein Kon­to zugrei­fen. Beson­ders im Tren­nungs­fall kann das aber sehr kom­pli­ziert wer­den. So darf er bei­spiels­wei­se Geld abhe­ben, um es für die Gemein­schaft zweck­ge­bun­den zu ver­wen­den. Wenn dein Part­ner also nicht von sei­nem, son­dern von dei­nem Kon­to Geld abhebt, um Essen für euch zu kau­fen, wäre das in Ordnung. 

Kauft er sich von dem Geld für den pri­va­ten Gebrauch zum Bei­spiel ein Tablet, so ist das nicht in Ord­nung. Zwi­schen die­sen Fäl­len gibt es auch noch eine gro­ße Grau­zo­ne. Um Streit und Stress zu ver­mei­den, ist es daher wirk­lich rat­sam, die Kon­to­voll­mach­ten bei einer abseh­ba­ren Tren­nung aufzuheben.
1 Sterne2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (15 Bewer­tun­gen, Durch­schnitt: 4,13 von 5 Bewertungen)



Ver­wand­te Artikel:
Consent Management Platform von Real Cookie Banner