Spätestens nach der Hochzeit richten die meisten Paare ein Gemeinschaftskonto ein. Doch was passiert mit dem Geld und dem Konto im Falle einer Trennung oder Scheidung? Wer hat welche Ansprüche auf das Geld auf dem Gemeinschaftskonto? Wir verraten dir, worauf es im Falle einer Trennung bei einem Gemeinschaftskonto ankommt und wie du dich am besten auf den Fall der Fälle vorbereiten kannst.
Zwei Arten von Gemeinschaftskonten
Grundlegend gibt es zwei Arten von Gemeinschaftskonten. Eines ist das sogenannte Und-Konto. Bei dieser Kontoart ist bei Kontoverfügungen die Zustimmung beider Partner notwendig. Salopp zusammengefasst bedeutet das, dass du, wenn du in der Stadt Hunger bekommst und du dir schnell fünf Euro Bargeld für einen Döner abheben möchtest, die explizite Zustimmung deines Partners benötigst. Ohne Zustimmung kannst du das Geld von eurem Konto nicht abheben. Diese Form des Gemeinschaftskontos ist etwas kompliziert und daher nicht weit verbreitet.
Wenn ihr ein Gemeinschaftskonto angelegt habt, handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein Oder-Konto. Bei einem Oder-Konto ist immer nur die Zustimmung eines Partners notwendig. Ihr könnt folglich beide über das Konto verfügen als wäre es ein Einzelkonto. Die Zustimmung beider Partner wird nur in Ausnahmefällen benötigt. Zum Beispiel kann kein Partner das Gemeinschaftskonto einseitig auflösen. Da diese Form des Gemeinschaftskontos allgemein üblich ist, beziehen sich die nachfolgenden Ratschläge ausschließlich auf das Oder-Konto.
Trennung: Wem gehört das Geld auf dem Gemeinschaftskonto?
Im Normalfall, das heißt, wenn ihr nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen habt, gehört das Geld euch beiden. Wenn ihr euch trennt, steht jedem Partner die Hälfte zu. Das gilt sowohl für Guthaben als auch für Schulden. Wenn ihr beispielsweise 7.000 Euro auf dem Gemeinschaftskonto habt, stehen jedem exakt 3.500 Euro zu. Habt ihr das Konto um 1.000 Euro überzogen, schuldet ihr beide der Bank jeweils 500 Euro.
Dabei ist es egal, wer welchen Anteil des Gesamtvermögens eingebracht hat. Sollte ein Partner Großverdiener oder Alleinverdiener sein, steht dem anderen Partner im Falle einer Trennung trotzdem die Hälfte des Vermögens zu.
Im Idealfall geht ihr im Guten auseinander. Im Falle der Trennung richtet ihr euch jeweils ein Einzelkonto ein und informiert Arbeitgeber, Stromanbieter etc. über die neue Bankverbindung und löst das Gemeinschaftskonto auf. Wie ihr das Geld dann im Endeffekt aufteilt ist euch selbst überlassen. Ihr müsst es nicht so verteilen, dass jeder die Hälfte bekommt. Die 50 Prozent sind lediglich der Rechtsanspruch, auf den ein Partner natürlich auch freiwillig verzichten darf.
Hierbei handelt es sich um den Idealfall. Problematisch wird es jedoch, wenn die Trennung nicht so friedlich verläuft. Es kommt leider immer wieder vor, dass ein Partner das Gemeinschaftskonto nach einer Trennung plündert und sich mit dem Geld aus dem Staub macht.
Partner räumt das Konto leer oder verweigert die Auflösung
Es ist der klassische Fall: Ein Ehepaar trennt sich im Streit. Ein Partner packt seine Sachen und zieht aus der Wohnung aus. Auf dem Weg zur neuen Bleibe wird noch kurz bei der Bank angehalten, um das gesamte Guthaben abzuheben. Und um dem Anderen noch einen auszuwischen wird auch noch der Dispo ausgereizt.
In diesem Fall hat der Ex-Partner natürlich ein Problem. Der Rechtsanspruch auf die Hälfte des Geldes bleibt bestehen, der andere ist zur Ausgleichszahlung verpflichtet. Schlecht ist es natürlich, wenn der Ex-Partner das Geld bereits ausgegeben hat oder die Rückzahlung verweigert. Gibt der Andere das Geld nicht freiwillig zurück, bleibt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.
Sollte dein Partner sich nach der Trennung weigern, das gemeinsame Konto aufzulösen, kannst du ihn schlecht dazu zwingen. Du kannst jedoch ein Einzelkonto eröffnen und eine Zahlungsumleitung einrichten lassen. Auf diese Weise wird Geld, welches auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt wird, auf dein privates Girokonto umgeleitet. Dein Ex-Partner kann also nicht auf dein Geld zugreifen. Sollte er das Konto weiterhin benutzen und überziehen, kannst du rechtlich dagegen vorgehen.
Tipps: Vor der Trennung Einzelkonten vorbereiten
Wenn der oben geschilderte Fall eingetreten ist, habt ihr eure gemeinsamen Finanzen falsch geplant. Am Anfang einer Beziehung oder während einer Hochzeit denkt niemand an Trennung. Schnell eröffnet man ein Gemeinschaftskonto und glaubt, damit könnte es keine Probleme geben. Wir haben in unserem Ratgeber „Beziehung und Finanzen“ ausführlich dargelegt, wie sich Streit ums Geld mit der richtigen Strategie mit einem Gemeinschaftskonto vermeiden lässt.
Die Strategie mit dem Haushaltsplan und den getrennten Konten lässt sich auch in einer Trennungsphase sinnvoll anwenden. Die wenigsten Trennungen ereignen sich aus heiterem Himmel. Wenn du und dein Partner merkt, dass es zwischen euch nicht mehr läuft und eine Trennung im Rahmen des Möglichen ist, solltet ihr euch darauf vorbereiten.
Das bedeutet, dass ihr euch in einer ruhigen Minute gemeinsam hinsetzen solltet, um nur über die finanziellen Aspekte zu sprechen. Die Gründe für die Krise sollten nach Möglichkeit außen vor bleiben. Ihr arbeitet quasi an einer Vereinbarung „für den Fall, dass…“. Krisen kommen in jeder Beziehung vor und wenn alles wieder gut wird, kann man ja überlegen, ob man das Modell beibehält oder wieder alles auf eine (Konto-)Karte setzt.
Wenn ihr eure persönlichen Finanzen trennt, seid ihr beide auf der sicheren Seite. Jeder hat ein Einzelkonto, auf dem das Gehalt eingeht und von dem persönliche Ausgaben abgehen. Auf das Gemeinschaftskonto zahlt ihr beide gemeinsam so viel ein, wie ihr zusammen für den normalen Lebensunterhalt benötigt. Mit dieser Methode lasst ihr euch eine Hintertür offen und falls es doch „hässlich werden sollte“, kann keiner von euch große Verluste erleiden. Sollte sich abzeichnen, dass es sicher auf eine Trennung hinausläuft, solltet ihr das Gemeinschaftskonto so früh wie möglich auflösen.
Ein weiterer Tipp: Die meisten Ehepaare, bei denen beide Partner noch jeweils ein Einzelkonto haben, stellen sich gegenseitig Kontovollmachten aus. Das ist durchaus sinnvoll, denn so kommt der Ehepartner an das Geld, sollte der andere Partner schwer verunglücken oder schlimmstenfalls versterben. Die Kontovollmachten solltet ihr während der Trennungsphase zurücknehmen. So vermeidet ihr im Zweifel viel Streit.
Wenn du deinem Ehepartner eine Kontovollmacht ausstellst, kann er jederzeit auf dein Konto zugreifen. Besonders im Trennungsfall kann das aber sehr kompliziert werden. So darf er beispielsweise Geld abheben, um es für die Gemeinschaft zweckgebunden zu verwenden. Wenn dein Partner also nicht von seinem, sondern von deinem Konto Geld abhebt, um Essen für euch zu kaufen, wäre das in Ordnung.
Kauft er sich von dem Geld für den privaten Gebrauch zum Beispiel ein Tablet, so ist das nicht in Ordnung. Zwischen diesen Fällen gibt es auch noch eine große Grauzone. Um Streit und Stress zu vermeiden, ist es daher wirklich ratsam, die Kontovollmachten bei einer absehbaren Trennung aufzuheben.