KFZ-Ver­si­che­rung 2. Auto

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///KFZ-Ver­si­che­rung 2. Auto


zweites auto versichernGenau wie der Erst­wa­gen muss auch dein Zweit­wa­gen ver­si­chert wer­den. Eine gute und güns­ti­ge Zweit­wa­gen­ver­si­che­rung bekommt man recht gut mit einem Ver­gleich der Tari­fe ver­schie­de­ner KFZ-Ver­si­che­run­gen — online wie off­line. Hier fin­dest du die ver­schie­de­ne Tipps, mit denen du bei der neu­en Auto­ver­si­che­rung dei­nes Zweit­wa­gens eini­ges an Geld spa­ren kannst. 

Immer öfter reicht ein Auto nicht mehr aus. Wenn in einer Part­ner­schaft bei­de Part­ner berufs­tä­tig sind und mit dem Auto zur Arbeit fah­ren, kommt man um zwei Fahr­zeu­ge kaum her­um. Auch erwach­se­ne Kin­der, die den Führerschein
gemacht haben, möch­ten meist eben­falls ein eige­nes Auto haben bzw. sol­len in den Genuss kom­men mehr Fahr­pra­xis sam­meln zu kön­nen. Rela­tiv sel­ten kommt es auch vor, dass jemand nur für sich ein zwei­tes Auto anschafft, zum Bei­spiel einen Sport­wa­gen als Ergän­zung zum Familien-Kombi. 

In allen Fäl­len kann bei der Kfz-Ver­si­che­rung des 2. Autos bares Geld gespart wer­den, wenn man ein paar Din­ge beach­tet. Aus­schlag­ge­bend ist vor allem die Ein­stu­fung des Zweit­wa­gens in die rich­ti­ge Scha­den­frei­heits­klas­se (SF).

Zweit­wa­gen­ver­si­che­rung für Fahranfänger

Die Kfz-Ver­si­che­rung ist für Fahr­an­fän­ger beson­ders teu­er. Wer sein ers­tes eige­nes Auto anmel­den und ver­si­chern möch­te, wird in die Scha­den­frei­heits­klas­se 0 ein­ge­stuft und zahlt somit die kom­plet­ten Bei­trä­ge ohne Scha­den­frei­heits­ra­batt. In der Regel ist es deut­lich güns­ti­ger, wenn Fahr­an­fän­ger ihr Fahr­zeug auf einen Eltern­teil anmel­den lassen. 

Der Eltern­teil ist dadurch ein­ge­tra­ge­ner Fahr­zeug­hal­ter und kann das Auto als Zweit­wa­gen für den Fahr­an­fän­ger güns­tig ver­si­chern. Ist die Scha­den­frei­heits­klas­se des Eltern­teils bes­ser als 0, wird der Zweit­wa­gen in der Regel in die Scha­den­frei­heits­klas­se ½ ein­ge­stuft. Das Kind wird dann als Fah­rer ein­ge­tra­gen. Je nach Alter des Fahr­an­fän­gers erhö­hen sich zwar die Bei­trä­ge, jedoch blei­ben sie übli­cher­wei­se deut­lich unter denen, die in Scha­den­frei­heits­klas­se 0 anfal­len würden. 

Zu beach­ten ist auch, inwie­fern der Fahr­an­fän­ger sei­ne Scha­den­frei­heits­klas­se behal­ten kann, wenn er das ers­te Mal ein Fahr­zeug auf sei­nen Namen anmel­det. Wenn nach­ge­wie­sen wer­den kann, dass das Kind der Haupt­fah­rer des zwei­ten PKWs war, wer­den die Scha­den­frei­heits­klas­se und die Pro­zen­te in der Regel über­nom­men. Ist das nicht der Fall, wird er wie­der in die SF-Klas­se 0 zurückgestuft. 

Auto des Part­ners als Zweit­wa­gen versichern

Die meis­ten Kfz-Ver­si­che­rer bie­ten beson­ders gute Kon­di­tio­nen, wenn der Ehe­part­ner oder der ande­re Teil einer ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft sei­nen Wagen als Zweit­wa­gen ver­si­chern möch­te. Bei eini­gen Anbie­tern und Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­ten ist es mög­lich, dass der Part­ner sein Fahr­zeug auf den eige­nen Namen ver­si­chert. Häu­fig ist es aber so, dass der­je­ni­ge, der bereits eine Kfz-Ver­si­che­rung hat, auch als Hal­ter des Zweit­wa­gens ein­ge­tra­gen sein muss. 

Unter nor­ma­len Umstän­den erhält der Zweit­wa­gen die Ein­stu­fung in die Scha­den­frei­heits­klas­se des Erst­wa­gens. Nor­ma­le Umstän­de bedeu­tet, dass der Part­ner bei­spiels­wei­se min­des­tens die Alters­gren­ze für Fahr­an­fän­ger erreicht haben muss. Wer mit 19 Jah­ren bereits ver­hei­ra­tet ist und sein ers­tes Auto ver­si­chern möch­te, wird das kaum zu beson­ders güns­ti­gen Kon­di­tio­nen tun kön­nen. Hat der Part­ner bereits eine bes­se­re Scha­den­frei­heits­klas­se als der ers­te Ver­si­che­rungs­neh­mer, so behält er die­se inklu­si­ve der Prozente. 

Tari­fe ver­glei­chen: Den Zweit­wa­gen güns­tig versichern

Auch ver­hei­ra­te­te Paa­re sind nicht ver­pflich­tet, eine Ver­si­che­rung für das 2. Auto bei dem Ver­si­che­rer des ers­ten Autos abzu­schlie­ßen. Der Zweit­wa­gen kann folg­lich auch bei einem ande­ren Anbie­ter ver­si­chert wer­den. Im Regel­fall bie­ten die KFZ-Ver­si­che­rer jedoch beson­ders gute Kon­di­tio­nen, wenn man eine posi­ti­ve Scha­den­bi­lanz vor­wei­sen kann und wei­te­re Fahr­zeu­ge ver­si­chern möchte. 

Bei der Suche nach der bes­ten Zweit­wa­gen­ver­si­che­rung soll­te man beson­ders auf die Details ach­ten. Beson­ders wich­tig ist hier­bei, dass die Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge mög­lichst unab­hän­gig von­ein­an­der behan­delt wer­den. Ansons­ten kann es pas­sie­ren, dass sich ein Unfall mit dem Zweit­wa­gen auch nega­tiv auf die Scha­den­frei­heits­klas­se des Erst­wa­gens auswirkt. 

Eben­falls wich­tig ist die Höhe des Scha­den­frei­heits­ra­batts. Die Höhe der Rabat­te ist nicht ein­heit­lich fest­ge­legt. Selbst wenn die Bei­trä­ge in SF-Klas­se 0 bei jedem Anbie­ter gleich hoch wären, wür­den sich die Bei­trä­ge in den höhe­ren Scha­den­frei­heits­klas­sen von­ein­an­der unter­schei­den. Es ist daher dar­auf zu ach­ten, wie sich die Bei­trä­ge ent­wi­ckeln, wenn man über meh­re­re Jah­re hin­weg mit dem ver­si­cher­ten Zweit­wa­gen unfall­frei fährt. 

Was kos­tet eine Zweitwagenversicherung?

Zudem ist ein Tarif­ver­gleich auch wich­tig, da die Höhe der Bei­trä­ge von sehr vie­len Fak­to­ren abhän­gig ist und die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bezüg­lich der Gestal­tung rela­tiv frei sind. Der Tarif kann in Ber­lin teu­rer sein als in Regens­burg oder auch umge­kehrt. Das gilt selbst dann, wenn außer dem Ort iden­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen herr­schen. Bei einem Ver­gleich der unt­schied­li­chen KFZ-Tari­fe soll­ten vor allem die Anga­ben bezüg­lich Hal­ter und Fah­rer des Zweit­wa­gens gewis­sen­haft ein­ge­tra­gen wer­den, damit auch tat­säch­lich die güns­tigs­ten Kfz-Ver­si­che­rungs­ta­ri­fe für die Ver­si­che­rung dei­nes 2. Autos ange­zeigt wer­den kön­nen. 1 Sterne2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (6 Bewer­tun­gen, Durch­schnitt: 4,50 von 5 Bewertungen)

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