Kre­dit­si­cher­hei­ten

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KreditsicherheitenWenn du bei einer Bank einen Kre­dit auf­neh­men möch­test, musst du in der Regel Sicher­hei­ten bie­ten. Mit Kre­dit­si­cher­hei­ten sichern sich die Ban­ken gegen einen mög­li­chen Rück­zah­lungs­aus­fall ab. Hier möch­ten wir dir leicht ver­ständ­lich erklä­ren, was es mit Kre­dit­si­cher­hei­ten auf sich hat und wel­che Sicher­hei­ten für die ver­schie­de­nen Kre­di­te geeig­net sind. 

War­um Kreditsicherheiten?

Die Bank leiht dir kein Geld, weil du so ver­trau­ens­wür­dig aus­siehst und nett fragst. Sie möch­te mit dem Kre­dit Geld ver­die­nen, wes­we­gen du ihn mit Zin­sen zurück­zah­len musst. Es ist sicher­lich ver­ständ­lich, dass die Bank ein berech­tig­tes Inter­es­se dar­an hat, sicher­zu­ge­hen, dass du dei­nen Kre­dit auch wirk­lich zurück­zah­len kannst. Auf Grund­la­ge dei­ner finan­zi­el­len Situa­ti­on und dei­ner Boni­tät errech­net die Bank das Aus­fall­ri­si­ko. Je grö­ßer das Aus­fall­ri­si­ko, des­to teu­rer wird der Kredit. 

Mit Kre­dit­si­cher­hei­ten kann das Aus­fall­ri­si­ko ver­rin­gert wer­den. Sicher­hei­ten sind für bei­de Sei­ten von Vor­teil. Die Bank freut sich, dass sie ihr Geld auch dann nicht ver­liert, wenn du dei­ne Til­gungs­ra­ten nicht mehr bezah­len kannst. Posi­tiv für dich ist, dass du nied­ri­ge­re Zin­sen bezahlst und der Kre­dit für dich dadurch güns­ti­ger wird. 

Gene­rell ist kei­ne Bank dazu ver­pflich­tet, Sicher­hei­ten zu for­dern. Bei hohen Kre­dit­sum­men, bei­spiels­wei­se bei Auto­kre­di­ten oder Bau­fi­nan­zie­rungs­kre­di­ten, ist es aber abso­lut üblich, Sicher­hei­ten einzufordern. 

Klein­kre­di­te und Sicherheiten

Klein­kre­di­te sind Kre­di­te, deren Höhe je nach Bank bis zu 5.000 oder 10.000 Euro beträgt. Bei die­sen Sum­men ver­zich­ten die Ban­ken meis­tens auf Sicher­hei­ten. Es ist übli­cher­wei­se aus­rei­chend, dass du die grund­le­gen­den Vor­aus­set­zung für die Auf­nah­me eines Kre­dits erfüllst und ein Ein­kom­men nach­wei­sen kannst, von dem du dir die Til­gungs­ra­ten auch leis­ten kannst. In der Regel soll­te dein Arbeits­ver­hält­nis unbe­fris­tet sein und schon eine gewis­se Zeit bestehen. In die­sem Fall ist es wahr­schein­lich, dass du den Job nicht kurz nach Auf­nah­me des Kre­dits ver­lierst und zah­lungs­un­fä­hig wirst. 

Im Nor­mal­fall ent­hält so ein Kre­dit­ver­trag eine Lohn­pfän­dungs­klau­sel. Das bedeu­tet, dass die Bank berech­tigt ist, einen Teil dei­nes Lohns zu pfän­den, wenn du dei­ne Raten nicht bezahlst. Du kannst aber auch ande­re Sicher­hei­ten anbie­ten, um güns­ti­ge Klein­kre­di­te zu bekom­men. Wenn du dir zum Bei­spiel für meh­re­re tau­send Euro ein Heim­ki­no zule­gen möch­test, kannst du auch dein Auto als Sicher­heit anbie­ten, sofern es noch einen ange­mes­se­nen Wert hat. 

Viel­leicht hast du auch Geld, an das du „gera­de nicht ran­kommst“. Wenn du bei­spiels­wei­se dein Geld in Mün­zen aus Gold oder Sil­ber ange­legt hast und du sie nicht ver­kau­fen möch­test, kannst du sie der Bank als Sicher­heit anbie­ten. Soll­test du zah­lungs­un­fä­hig wer­den, müss­test du ein paar Mün­zen ver­kau­fen und mit den Erlö­sen dei­ne Schul­den begleichen. 

Kre­dit­si­cher­hei­ten bei schlech­ter Bonität

Vor allem jun­ge Men­schen haben häu­fig kei­ne gute Boni­tät. Das liegt schlicht­weg dar­an, dass kaum oder kein Ein­kom­men vor­han­den ist. Wenn du zum Bei­spiel mit der Schu­le fer­tig bist und zwecks Stu­di­ums in eine ande­re Stadt ziehst, brauchst du eine eige­ne Woh­nung. Im Nor­mal­fall ver­lan­gen Ver­mie­ter eine Kau­ti­on in Höhe von drei Monats­mie­ten und irgend­ei­ne Sicher­heit, dass du dei­ne Mie­te auch regel­mä­ßig bezah­len kannst. Ohne Ein­kom­men, wel­ches du als ange­hen­der Stu­dent wahr­schein­lich nicht hast, ist das ein schwie­ri­ges Unter­fan­gen. Glei­ches gilt, wenn du in dei­ner neu­en Hei­mat ein Auto benö­tigst. Ohne Ein­kom­men wird dir kaum eine Bank einen Auto­kre­dit oder einen Raten­kre­dit für den Kauf eines Gebraucht­wa­gens gewähren. 

In der Regel wird das Pro­blem durch eine Bürg­schaft gelöst. Wenn dei­ne Eltern oder ande­re Ver­wand­te die Boni­täts­kri­te­ri­en erfül­len, sodass sie den Miet­ver­trag oder Kre­dit bekom­men wür­den, kön­nen sie die Bürg­schaft über­neh­men. Als Bür­gen haf­ten sie im Fal­le der Zah­lungs­un­fä­hig­keit für den Kredit. 

Die gän­gigs­te Art der Bürg­schaft ist die Aus­fall­bürg­schaft. Wenn du dei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht nach­kommst, obliegt es der Bank, dei­ne Zah­lungs­un­fä­hig­keit fest­stel­len zu las­sen. Erst nach die­sem Vor­gang wer­den die Bür­gen her­an­ge­zo­gen. Bür­gen kön­nen übri­gens nicht nur Ver­wand­te sein, son­dern jeder, der bereit ist, für dich zu bür­gen kann eine Bürg­schaft über­neh­men. Es ist außer­dem mög­lich, meh­re­re Bür­gen zu benen­nen, wel­che sich die Haf­tung tei­len. Eine Bürg­schaft gehört zu den per­so­nen­be­zo­ge­nen Sicherheiten. 

Kre­dit­si­cher­hei­ten beim Autokredit

Auto­kre­di­te wer­den in der Regel zu sehr guten Kon­di­tio­nen ver­ge­ben. Das liegt schlicht und ergrei­fend dar­an, dass das Auto als Sicher­heit ein­ge­setzt wer­den kann. Wenn dein Ein­kom­men für die Rück­zah­lung aus­reicht, leiht dir die Bank das Geld für den Auto­kauf. Das Auto gehört solan­ge der Bank, bis der Kre­dit abbe­zahlt ist. Die­se Form der Sicher­heit nennt man Siche­rungs­über­eig­nung.

Die Bank ist der Eigen­tü­mer des Fahr­zeugs, du der Besit­zer. An die­ser Stel­le ist die Unter­schei­dung wich­tig. Als Besit­zer kannst du mit dem Auto machen was du willst. Du darfst es nur nicht eigen­mäch­tig ver­kau­fen. Als Eigen­tü­mer hat die Bank ein Ver­fü­gungs­recht über dein Auto. Das bedeu­tet aber nicht, dass ein Bank­an­ge­stell­ter bei dir Klin­geln und die Schlüs­sel ein­for­dern darf, da sein Auto lie­gen­ge­blie­ben ist und er ohne nicht nach Hau­se kommt. 

Eben­so wenig brauchst du zu befürch­ten, dass das Tele­fon klin­gelt und die Bank dich infor­miert, dass dein Auto ver­kauft wur­de. Die Bank darf dir dein Auto nur „weg­neh­men“, wenn du dei­ne Raten nicht bezahlst bzw. wenn du zah­lungs­un­fä­hig bist. 

Sicher­hei­ten für die Baufinanzierung

Bei Bau­fi­nan­zie­rungs­kre­di­ten Ver­hält es sich so wie bei Auto­kre­di­ten, abge­se­hen davon, dass das Haus die Sicher­heit dar­stellt. Hier gibt es zwei Arten von Sicher­hei­ten: Hypo­thek und Grundschuld. 

Mit einer Hypo­thek gibst du der Bank ein Pfand­recht auf dein Haus bzw. dein Grund­stück. Die­ses Grund­pfand­recht erlaubt es der Bank, dein Grund­stück zu pfän­den. Die Hypo­thek ist direkt mit dei­nem Immo­bi­li­en­kre­dit ver­bun­den. Das bedeu­tet, dass sie Hypo­thek genau wie das Grund­pfand­recht erlischt, wenn du dei­nen Kre­dit zurück­ge­zahlt hast. Aller­dings bedeu­tet das auch, dass das Grund­stück nur für die­sen Kre­dit als Sicher­heit zur Ver­fü­gung steht. Soll­test du noch einen wei­te­ren Kre­dit auf­neh­men wol­len, kannst du die Immo­bi­lie nicht als Sicher­heit einsetzen. 

Das ist bei der Grund­schuld anders. Die Grund­schuld wird ins Grund­buch ein­ge­tra­gen und ist nicht mit dem Immo­bi­li­en­kre­dit allein ver­bun­den. Du kannst die Grund­schuld als Sicher­heit für meh­re­re Kre­di­te ein­set­zen. Wenn du dei­nen Immo­bi­li­en­kre­dit abbe­zahlt hast, kann die Grund­schuld erhal­ten blei­ben. Das ist zum Bei­spiel sinn­voll, wenn du spä­ter wei­te­re Kre­di­te auf­neh­men möchtest. 

Kre­dit­si­cher­heit und Restschuldversicherung

Eine Rest­schuld­ver­si­che­rung kann eine fei­ne Sache sein, wenn du nicht zufäl­lig eine funk­ti­ons­fä­hi­ge Kris­tall­ku­gel besitzt, mit der du in die Zukunft bli­cken kannst. Du weißt nicht, was alles noch pas­sie­ren wird. Folg­lich weißt du auch nicht, ob du nicht irgend­wann dei­nen Job ver­lierst oder ob dich eine schwe­re Krank­heit in die Berufs­un­fä­hig­keit treibt. Es kann aus hei­te­rem Him­mel pas­sie­ren, dass sich dei­ne finan­zi­el­le Situa­ti­on so sehr ver­schlech­tert, dass du dei­ne Kre­di­te nicht mehr zurück­zah­len kannst. 

Bei klei­ne­ren Kre­di­ten ist das meis­tens kein beson­ders gro­ßes Pro­blem. Wenn du dir von dem Geld Sach­wer­te gekauft hast, kannst du sie wie­der ver­kau­fen. Soll­te dann noch eine Rest­schuld bestehen, wird sich dafür sicher­lich eine Lösung fin­den, bei­spiels­wei­se ein Umschuldungsplan. 

Anders schaut es zum Bei­spiel bei einem Immo­bi­li­en­kre­dit aus. Der Kre­dit läuft übli­cher­wei­se über vie­le Jah­re und die Til­gungs­ra­ten sind rela­tiv groß. Wenn der Kre­dit nicht gera­de schon fast abbe­zahlt ist, sitzt du auf einem gro­ßen Schul­den­berg, den du nur los­wirst, indem das Haus ver­kauft wird. 

Auf der siche­ren Sei­te bist du, wenn du eine Rest­schuld­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hast. Im Fal­le der Zah­lungs­un­fä­hig­keit springt die Rest­schuld­ver­si­che­rung für dich ein. Dei­ne Immo­bi­lie könn­test du dann behalten. 

Aber natür­lich ist auch hier nicht alles Gold was glänzt. Eine Rest­schuld­ver­si­che­rung bie­tet dir eini­ges an Sicher­heit. Eine Sicher­heit, die es jedoch nicht umsonst gibt. Du kannst davon aus­ge­hen, dass sich die Gesamt­kos­ten des Kre­dits durch eine Rest­schuld­ver­si­che­rung um bis zu 20 Pro­zent erhö­hen. Du zahlst folg­lich nicht wenig Geld für die Sicherheit.
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