Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung

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auslandskrankenversicherungEine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung ist eine Kran­ken­ver­si­che­rung, die wie der Name schon ver­mu­ten lässt, im Aus­land gül­tig ist. Dabei gilt es zu unter­schei­den, ob vom euro­päi­schen oder nicht­eu­ro­päi­schen Aus­land die Rede ist. Im euro­päi­schen Aus­land gilt ein grund­le­gen­der Ver­si­che­rungs­schutz, der aller­dings gewis­sen Ein­schrän­kun­gen unter­liegt. Dazu gehört bei­spiels­wei­se die Ver­wei­ge­rung der Kos­ten­über­nah­me für einen Krankenrücktransport. 

Brau­che ich eine Auslandskrankenversicherung?

Wenn du inner­halb der EU ver­reist, benö­tigst du nicht unbe­dingt eine eigen­stän­di­ge Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Zunächst soll­test du prü­fen, wie lan­ge du dein Ver­si­che­rungs­schutz inner­halb Euro­pas greift und ob auch Kos­ten wie die für einen Kran­ken­rück­trans­port ver­si­chert sind. Bei nur gele­gent­li­chen Aus­lands­auf­ent­hal­ten benö­tigst du die­sen Extra­schutz nicht zwin­gend, scha­den kann er aber den­noch nicht. 

Wenn du aller­dings in Län­der außer­halb Euro­pas reist, soll­test du eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abschlie­ßen. In der Regel greift der Ver­si­che­rungs­schutz dei­ner nor­ma­len Kran­ken­kas­se näm­lich nicht. Das bedeu­tet, dass du im Fal­le einer Erkran­kung oder Ver­let­zung allei­ne für dei­ne Behand­lungs­kos­ten auf­kommst, was schnell recht teu­er wer­den kann. 

Man­che Län­der schrei­ben eine Kran­ken­ver­si­che­rung sogar vor, sodass du ohne gar nicht erst ein­rei­sen darfst. Du soll­test dich also vor einer grö­ße­ren Rei­se gut dar­über infor­mie­ren, ob das in dei­nem Rei­se­land der Fall ist. Da dei­ne Kran­ken­kas­se die Kos­ten für Behand­lun­gen im außer­eu­ro­päi­schen Aus­land im Nor­mal­fall nicht über­nimmt, soll­test du aber so oder so über den Abschluss der Ver­si­che­rung nachdenken. 

Je nach Land kannst du von sehr hohen Kran­ken­haus­kos­ten aus­ge­hen. Die­se betra­gen teil­wei­se um die 1.000 Euro pro Tag. Ein Kran­ken­rück­trans­port kann dich finan­zi­ell sogar rui­nie­ren. Wenn du zum Bei­spiel mit einem Ambu­lanz­flug­zeug von der Kari­bik nach Deutsch­land geflo­gen wer­den musst, kannst du mit Kos­ten von rund 60.000 Euro aus­ge­hen. Der Abschluss einer Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung ist dage­gen deut­lich günstiger. 

Was kos­tet eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung ist nicht teu­er. Du kannst ein­zel­ne Rei­sen ver­si­chern oder du schließt eine Ver­si­che­rung ab, die das gan­ze Jahr lang gilt. Von der Kos­ten­sei­te aus betrach­tet lohnt sich so eine Ver­si­che­rung ab der zwei­ten Rei­se im Jahr. Wenn du dich pro Jahr mehr als ein­mal im Aus­land auf­hältst lohnt sich folg­lich eine Ver­si­che­rung auf Jahresbasis. 

Eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung mit welt­wei­tem Schutz kos­tet dich um die 10 Euro pro Jahr. Wirk­lich umfas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz ist nicht viel teu­rer. Wenn du alle Risi­ken ver­si­chern möch­test, musst du auch nicht mehr als 20 Euro im Jahr aus­ge­ben. Ins­ge­samt kos­tet dich ein umfas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz also kei­ne 2 Euro im Monat. Wenn du die­sen Betrag einem ein­ma­li­gen Kran­ken­rück­trans­port per Flug­zeug gegen­über­stellst, loh­nen sich die­se Aus­ga­ben in jedem Fall. 

Was ist bei einer Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung zu beachten?

Eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt übli­cher­wei­se alle medi­zi­nisch not­wen­di­gen Behand­lun­gen sowie Medi­ka­men­te. Es gibt aber auch durch­aus wich­ti­ge Unter­schie­de zwi­schen den ein­zel­nen Tari­fen, die ein gutes von einem weni­ger guten Ange­bot unter­schei­det. An die­ser Stel­le möch­ten wir dir die wich­tigs­ten Unter­schie­de vor­stel­len, damit du die bes­te Aus­lands- oder Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung für dich fin­den kannst. 

Rück­trans­port & Gepäck

Wenn ein Trans­port in dei­ne Hei­mat medi­zi­nisch sinn­voll ist, soll­ten die Kos­ten in vol­ler Höhe über­nom­men wer­den. Als medi­zi­nisch sinn­voll gilt der Trans­port, wenn die Behand­lungs­mög­lich­kei­ten in Deutsch­land bes­ser sind als in dei­nem Reiseland. 

Du soll­test zudem dar­auf ach­ten, dass nicht nur dein Rück­trans­port über­nom­men wird. Wenn dein Ehe­part­ner oder dei­ne Kin­der auf­grund der Schwe­re der Erkran­kung mit­kom­men soll­ten, soll­te auch deren Rück­rei­se finan­ziert wer­den. Sel­bi­ges gilt für dein Gepäck. Die­ser Kos­ten­punkt ist zwar nicht son­der­lich bedeu­tend, aber dei­nen Kof­fer zu trans­por­tie­ren kos­tet letzt­end­lich auch Geld. 

Zahn­be­hand­lun­gen

Zahn­be­hand­lun­gen sind gene­rell nicht beson­ders güns­tig. Soll­test du bei­spiels­wei­se in New York auf einer Trep­pe stol­pern und dir dabei einen Zahn aus­schla­gen, bekommst du zumin­dest die übli­chen Behand­lungs­kos­ten ersetzt. Im Regel­fall wer­den zumin­dest schmerz­lin­dern­de und not­wen­di­ge Behand­lun­gen über­nom­men. Zahn­ersatz hin­ge­gen ist nur sel­ten Bestand­teil des Versicherungsschutzes. 

Eben­falls nicht über­nom­men wer­den übli­cher­wei­se Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen. Soll­test du aber mit Zahn­schmer­zen zu einem Zahn­arzt im Aus­land gehen, soll­te die Ver­si­che­rung natür­lich die Kos­ten tragen. 

Schwan­ger­schaft

Wenn du oder dei­ne Frau kurz vor der Geburt ste­hen soll­tet ihr sowie­so kei­ne grö­ße­ren Rei­sen mehr unter­neh­men. Wäh­rend der Schwan­ger­schaft kann man natür­lich trotz­dem rei­sen. Wich­tig wäre dann nur, dass Schwan­ger­schafts­kom­pli­ka­tio­nen ver­si­chert sind. 

Soll­te es also Pro­ble­me mit dem Baby geben, soll­te die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung sämt­li­che Behand­lungs­kos­ten über­neh­men. Das schließt auch Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te auf­grund einer Fehl- oder Früh­ge­burt mit ein. Wenn kei­ne Kin­der geplant sind, ist die­ser Punkt natür­lich hin­fäl­lig bzw. irrelevant. 

Rei­se­re­gi­on

Du soll­test zwin­gend dar­auf ach­ten, wo genau dein Ver­si­che­rungs­schutz gilt. Es gibt näm­lich Tari­fe, die nur für Euro­pa gel­ten. Eben­so gibt es Ange­bo­te, die welt­wei­ten Ver­si­che­rungs­schutz bie­ten, aber bestimm­te Län­der aus­schlie­ßen. Bei­spie­le dafür sind Kana­da und die USA. Wenn du vor hast die­se Län­der zu besu­chen, soll­te logi­scher­wei­se auch dein Ver­si­che­rungs­schutz dort greifen. 

Ver­schlech­te­rung von Vorerkrankungen

Es gibt vie­le Krank­hei­ten mit denen man bis zu einem gewis­sen Sta­di­um leben kann. Aller­dings ist es in vie­len Fäl­len mög­lich, dass sich der Gesund­heits­zu­stand ohne gro­ße Vor­ankün­di­gung ver­schlech­tert. Wenn du zu die­sem Zeit­punkt auf Rei­sen bist, kann sich dar­aus ein Pro­blem ergeben. 

Gute Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­run­gen über­neh­men auch die Behand­lungs­kos­ten bei Ver­schlech­te­rung von Vor­krank­hei­ten. All­ge­mei­ne Bedin­gung ist in der Regel, dass dein Gesund­heits­zu­stand zum Zeit­punkt der Buchung sta­bil sein muss. Du musst rei­se­fä­hig sein und für einen bestimm­ten Zeit­raum kei­ne aku­ten Behand­lun­gen mehr benö­tigt haben. Die­ser Zeit­raum soll­te nach Mög­lich­keit nicht zu lang sein. Medi­zi­ni­sche Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen gel­ten meist nicht als Behand­lung. Wenn du also bei­spiels­wei­se monat­lich zur Kon­troll­un­ter­su­chung musst, kannst du zwi­schen­durch trotz­dem ins Aus­land reisen. 

Anrei­se­kos­ten für Angehörige

Ange­nom­men du bist auf einer Rei­se und ver­un­glückst so schwer, dass du nicht trans­port­fä­hig bist. In die­sem Fall wol­len dei­ne Ange­hö­ri­gen sicher­lich bei dir sein. Eine gute Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt hier­für zumin­dest die Anrei­se­kos­ten. Meist müs­sen zwar die Kos­ten für den Auf­ent­halt selbst gezahlt wer­den, aber dafür ent­fal­len zumin­dest die hohen Kos­ten für den Flug oder die Zug­fahrt ohne Sparpreis. 

Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung und Covid-19 (Coro­na-Virus)

In Zei­ten der Coro­na-Pan­de­mie ist es mit dem Rei­sen etwas schwie­rig. Stän­dig ändert sich die Situa­ti­on, Rei­se­war­nun­gen wer­den aus­ge­spro­chen und zurück­ge­nom­men, hin­zu kommt die all­ge­mei­ne Ver­un­si­che­rung und unein­heit­li­che Rege­lun­gen was Tests, Qua­ran­tä­ne, Ein- sowie Aus­rei­se­er­laub­nis­se und so wei­ter angeht. 

Wie ist es nun, erbringt eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung bzw. Rei­se­ver­si­che­rung ihre Leis­tun­gen auch im Fal­le einer Corona-Erkrankung? 

Coro­na ist eine Pan­de­mie. In den aller­meis­ten Tari­fen sind Leis­tun­gen im Fal­le einer Pan­de­mie aus­ge­schlos­sen. Daher ist es eher unwahr­schein­lich, dass dei­ne Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung die Kos­ten über­nimmt, soll­test du im Urlaub an Covid-19 erkranken. 

Mitt­ler­wei­le gibt es aber zahl­rei­che Tari­fe, die auch bei Coro­na leis­ten. Bestehen­de Ver­si­che­run­gen kannst du fast über­all um einen Coro­na-Schutz erwei­tern. Wenn du eine neue Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abschlie­ßen möch­test, kannst du dir direkt eine aus­su­chen, die dir auch bei Coro­na hilft. 

Der Teu­fel liegt aller­dings im Detail. Im Nor­mal­fall ist nur die not­wen­di­ge Ver­sor­gung ver­si­chert, wie bei jeder ande­ren Erkran­kung auch. Soll­test du auf­grund von Coro­na in Qua­ran­tä­ne müs­sen, bleibst du auf den Kos­ten sit­zen. Selbst wenn das Land für die Qua­ran­tä­ne­kos­ten auf­kom­men soll­te, ent­ste­hen dir ja wei­te­re Kos­ten wie zum Bei­spiel die Ver­län­ge­rung des Hotel­auf­ent­halts oder die Umbu­chung des Rück­flugs. Daher wäre es gut, dar­auf zu ach­ten, dass Qua­ran­tä­ne­kos­ten eben­falls abge­si­chert sind. Tari­fe, die auch für die Kos­ten einer Qua­ran­tä­ne auf­kom­men, sind aller­dings meist rela­tiv teuer. 

Egal, ob mit Qua­ran­tä­ne-Absi­che­rung oder nicht, soll­test du das The­ma Rei­se­war­nung beden­ken. Vie­le Anbie­ter ver­wei­gern näm­lich die Leis­tun­gen, wenn für das Land eine Rei­se­war­nung aus­ge­ge­ben wur­de. Und auch hier lohnt sich der Blick ins Klein­ge­druck­te. Nur weni­ge Ver­si­che­rer erbrin­gen Leis­tun­gen, wenn zu dem Zeit­punkt eine Rei­se­war­nung besteht, an dem du die Rei­se buchst. Reist du bewusst in ein Land mit einer Rei­se­war­nung, gehst du das Risi­ko auch bewusst ein. 

Anders sieht es aus, wenn die Rei­se­war­nung erst nach der Buchung aus­ge­ge­ben wird. Du soll­test dar­auf ach­ten, dass du dir eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung aus­suchst, die auch dann leis­tet, wenn zum Zeit­punkt des Rei­se­an­tritts eine Rei­se­war­nung besteht und nicht nur, wenn eine sol­che wäh­rend dei­nes Auf­ent­halts aus­ge­ru­fen wird. 

Es gibt außer­dem diver­se Tari­fe mit Zusatz­op­tio­nen wie zum Bei­spiel eine Rei­se­rück­tritt­ver­si­che­rung. Soll­test du an Coro­na erkran­ken, darfst du dei­ne Rei­se sehr wahr­schein­lich nicht antre­ten. Um auf­grund einer Coro­na-Erkran­kung von dei­ner gebuch­ten Rei­se zurück­tre­ten zu kön­nen, brauchst du gene­rell einen posi­ti­ven Coro­na-Test. Die Angst davor, im Urlaub an Coro­na zu erkran­ken, wird all­ge­mein nicht als Rück­tritts­grund anerkannt. 

Aller­dings ist ein posi­ti­ver Test nicht immer aus­rei­chend. Eini­ge Ver­si­che­rer set­zen näm­lich zusätz­lich Sym­pto­me vor­aus. Das bedeu­tet, dass du nur dann von dei­ner Rei­se zurück­tre­ten kannst, wenn du auch Sym­pto­me zeigst. Gehörst du zu der Grup­pe der­je­ni­gen, die erkran­ken, aber kei­ne Sym­pto­me ent­wi­ckeln, bleibst du auf den Rei­se­kos­ten sit­zen, unab­hän­gig davon, ob du die Rei­se über­haupt antre­ten dürf­test. Coro­na-Erkran­kung ohne Sym­pto­me soll­te in der Rei­se­rück­tritt­ver­si­che­rung ent­hal­ten sein. 

Nun gibt es aber auch die Mög­lich­keit, dass du dei­ne Rei­se antre­ten möch­test, aber nicht ins Flug­zeug oder auf das Schiff darfst, weil bei dir eine erhöh­te Tem­pe­ra­tur fest­ge­stellt wird. Hier greift übli­cher­wei­se die Klau­sel der „uner­war­te­ten schwe­ren Erkran­kung“. In die­sem Fall soll­test du auf schnells­tem Wege zum Arzt gehen und dir die­se attes­tie­ren las­sen. Dann soll­te es kei­ne gro­ßen Pro­ble­me mit der Rei­se­rück­tritt­ver­si­che­rung geben. 

Anders sieht es aus, wenn du zum Bei­spiel wäh­rend des Flu­ges erkrankst. Wenn direkt nach der Ankunft bei­spiels­wei­se eine erhöh­te Tem­pe­ra­tur fest­ge­stellt wird, kann es pas­sie­ren, dass man dir die Ein­rei­se ver­wei­gert. Damit du nicht auf den Kos­ten der Rei­se und den Zusatz­kos­ten für einen Rück­flug etc. sit­zen bleibst, bräuch­test du eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung, wel­che genau so etwas abdeckt. 

Wie du siehst, ist es in Zei­ten von Coro­na nicht leicht, die rich­ti­ge Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung zu fin­den. Wenn du trotz Coro­na ver­rei­sen möch­test, soll­test du dem­nach unbe­dingt das Klein­ge­druck­te stu­die­ren. Es wäre sicher­lich ziem­lich ärger­lich, wenn du auf den Kos­ten sit­zen bleibst, weil du an Coro­na erkrankst, kurz nach­dem es eine Rei­se­war­nung gab, die vor dei­ner Abrei­se noch nicht bestand. 

Dein nor­ma­ler Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz bleibt auch trotz Coro­na gül­tig. Es geht hier aus­schließ­lich um den zusätz­li­chen Schutz in Zusam­men­hang mit Coro­na. Das Risi­ko, eine Rei­se auf­grund von Coro­na nicht antre­ten zu dür­fen ist durch­aus nicht gering. Daher kann es sehr sinn­voll sein, neben der Kran­ken­ver­si­che­rung auch auf eine umfang­rei­che Rei­se­rück­tritt­ver­si­che­rung zu setzen. 

Soll­test du die Rei­se nicht antre­ten kön­nen, weil dein Ziel­land ein gene­rel­les Ein­rei­se­ver­bot ver­hängt hat, schaust du aller­dings tat­säch­lich in die Röh­re. In der Regel ist die­ser Fall näm­lich nicht versichert. 

Dein ganz nor­ma­les Rück­tritts­recht bleibt natür­lich trotz Coro­na bestehen. Du hast wei­ter­hin das Recht, bis zu einer gewis­sen Frist von dei­ner Rei­se zurück­zu­tre­ten, auch ohne Rück­tritt­ver­si­che­rung. Dann musst du ledig­lich die ver­ein­bar­ten Stor­no­ge­büh­ren bezahlen. 

Eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung mit welt­wei­ter Gül­tig­keit, inklu­si­ve Coro­na-Absi­che­rung, die auch trotz Rei­se­war­nung Leis­tun­gen erbringt, gibt es für eine Per­son schon für um die zehn Euro pro Jahr. 

Der Kom­plett­schutz ist dage­gen deut­lich teu­rer. Eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung, die Coro­na trotz Rei­se­war­nung und Qua­ran­tä­ne leis­tet und zudem eine Reiserücktritt‑, Abbruch- und Gepäck­ver­si­che­rung bie­tet kos­tet ohne Selbst­be­tei­li­gung über 160 Euro jähr­lich für eine Per­son bei 2.500 Euro Reisewert. 

Wie fin­de ich eine pas­sen­de Auslandskrankenversicherung?

Du kannst ein­fach etwas wei­ter unten auf unse­rer Sei­te ver­schie­de­ne Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­run­gen ver­glei­chen. Du brauchst ledig­lich dein Alter und dei­ne Rei­se­re­gi­on anzu­ge­ben und erhältst eine Über­sicht über vie­le infra­ge kom­men­den Tari­fe. Ein Klick auf einen Tarif lässt die Tarif­de­tails anzei­gen. Damit du es leich­ter hast beim Ver­glei­chen der Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung, kannst du dir auch die Details meh­re­rer Tari­fe neben­ein­an­der anzei­gen lassen. 

Wie schnell ist eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung gültig?

Dei­ne Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung kannst du ohne Zusatz­kos­ten direkt online bean­tra­gen und sind in vie­len Fäl­len sofort gül­tig. Du hast kei­ne lan­ge Vor­lauf­zeit, wie bei manch ande­ren Ver­si­che­rungs­ar­ten. Gute Tari­fe bestä­ti­gen dir den Ver­si­che­rungs­schutz sofort, sodass du dich auch ver­si­chern kannst, wenn du dich spon­tan zu einer Last-Minu­te-Rei­se ent­schei­dest oder es dir schlicht­weg erst kurz vor dem Abflug auffällt.
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