Bank­schließ­fach

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//Bank­schließ­fach
Bankschließfach bei Bank oder Sparkasse?

Bank­schließ­fä­cher erfreu­en sich immer grö­ßer wer­den­der Beliebt­heit. In wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Zei­ten legen immer mehr Men­schen ihr Geld zum Bei­spiel in Edel­me­tal­le wie Gold und Sil­ber an. Die­se Edel­me­tal­le kön­nen in einem Bank­schließ­fach sicher auf­be­wahrt wer­den. Hier erfährst du, was du über Bank­schließ­fä­cher wis­sen soll­test und was es kos­tet, ein Bank­schließ­fach zu mieten. 

Was ist ein Bankschließfach?

Ein Bank­schließ­fach ist eine Alter­na­ti­ve zum Tre­sor bzw. Safe zu Hau­se. Wie der Name bereits ver­mu­ten lässt, ist ein Bank­schließ­fach ein Schließ­fach in einer Bank. Dort kannst du zum Bei­spiel Wert­ge­gen­stän­de oder wich­ti­ge Doku­men­te einlagern. 

Für gewöhn­lich befin­den sich die Schließ­fä­cher in einem Tre­sor­raum einer Bank­fi­lia­le. Somit ist der Inhalt genau­so gut geschützt wie das Eigen­tum der Bank selbst. Um etwas zu steh­len, müss­te ein Dieb unbe­merkt die Sicher­heits­sys­te­me der Bank über­win­den, den Tre­sor­raum kna­cken und das Schließ­fach auf­bre­chen. Das ist mitt­ler­wei­le fast ein Ding der Unmöglichkeit. 

Ein Tre­sor zu Hau­se ist zwar prin­zi­pi­ell auch sicher, jedoch haben Die­be wenn du nicht da bist viel Zeit, um ihn auf­zu­bre­chen, oder sie neh­men ihn ein­fach mit. Im Fal­le eines Feu­ers kann der Inhalt des Safes aller­dings beschä­digt wer­den. In einer Bank pas­siert so etwas im Grun­de nie. Für das Schließ­fach zahlst du natür­lich Gebühren. 

Was darf ich in einem Bank­schließ­fach lagern?

In dei­nem Bank­schließ­fach darfst du grund­le­gend alles lagern, was legal ist und hin­ein­passt. Das kann zum Bei­spiel sein: 

  • Bar­geld
  • Edel­me­tal­le (Gold­bar­ren, Sil­ber­mün­zen etc.)
  • Fest­plat­ten
  • Schmuck
  • Spar­bü­cher
  • Urkun­den
  • USB-Sticks mit wich­ti­gen Unterlagen
  • Ver­trags­un­ter­la­gen
  • Wert­pa­pie­re
  • Wich­ti­ge Ersatz­schlüs­sel (bspw. für den Tre­sor daheim)

Bar­geld spielt jedoch eine Son­der­rol­le. Nicht bei jeder Bank ist Bar­geld im Schließ­fach ver­si­chert. Soll­te der Tre­sor­raum zum Bei­spiel auf­grund eines Hoch­was­sers voll­lau­fen und die Geld­schei­ne in dei­nem Bank­schließ­fach dadurch zer­stört wer­den, hät­test du dann mög­li­cher­wei­se nur gerin­gen oder sogar über­haupt kei­nen Anspruch auf Schadenersatz. 

Es ist grund­le­gend auch wenig sinn­voll, Bar­geld in einem Bank­schließ­fach auf­zu­be­wah­ren. Im Schließ­fach wird es zu totem Geld. Du bekommst dar­auf kei­ne Zin­sen und im Fal­le einer star­ken Infla­ti­on ist es vom Wert­ver­lust ganz beson­ders betrof­fen. Da kannst du es lie­ber auf einem Tages­geld­kon­to par­ken oder in einen breit gestreu­ten Index­fonds (ETF) inves­tie­ren.

Die­se Auf­lis­tung ist nicht all­ge­mein gül­tig. Was genau du in dein Bank­schließ­fach packen darfst und wie es mit dem Ver­si­che­rungs­schutz aus­sieht, erfährst du bei der jewei­li­gen Bank bzw. den pri­va­ten Anbietern. 

Was darf ich nicht in einem Bank­schließ­fach aufbewahren?

Ille­ga­les. Din­ge, die dem Gesetz nach ille­gal sind, darfst du bei kei­nem Anbie­ter ein­la­gern. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Waf­fen oder Dro­gen. Auch Gefah­ren­stof­fe wie Che­mi­ka­li­en oder brenn­ba­re Flüs­sig­kei­ten sind übli­cher­wei­se streng verboten. 

In dei­nem Bank­schließ­fach kannst du auch nichts end­gül­tig ver­ste­cken. Das bedeu­tet, soll­te zum Bei­spiel ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen dich lau­fen und die Behör­den ver­mu­ten Ille­ga­les oder Bewei­se in dei­nem Schließ­fach, bist du ver­pflich­tet, ihnen Zugang dazu zu gewähren. 

Dass Tie­re in einem Bank­schließ­fach ein­zu­schlie­ßen ver­bo­ten ist, erklärt sich sicher­lich von selbst. 

Was kos­tet ein Bankschließfach?

Ein Bank­schließ­fach zu mie­ten, kos­tet pro Jahr ab 40 Euro. Das ist das kleins­te Bank­schließ­fach bei einem sehr preis­wer­ten Anbie­ter. Die meis­ten Ban­ken und Spar­kas­sen bie­ten klei­ne Schließ­fä­cher für 50 bis 100 Euro jähr­lich an. 

Grö­ße­re Schließ­fä­cher sind in der Regel teu­rer. Wenn du Doku­men­te ein­la­gern möch­test, bekommst du für 100 bis 200 Euro Jah­res­ge­bühr ent­spre­chend gro­ße Schließ­fä­cher. Sehr gro­ße Schließ­fä­cher kos­ten ent­spre­chend mehr, die Gebüh­ren kön­nen sich auf meh­re­re hun­dert Euro im Jahr belaufen. 

Wenn du dein Giro­kon­to bei einer Fili­al­bank hast, kann es nicht scha­den, dort nach den Miet­ge­büh­ren für Schließ­fä­cher zu fra­gen. Vie­le Ban­ken oder auch Spar­kas­sen bie­ten Bestands­kun­den näm­lich beson­ders güns­ti­ge Konditionen. 

Beim Preis­ver­gleich soll­test du außer­dem nicht nur auf die Miet­ge­büh­ren ach­ten, son­dern auch auf den Ver­si­che­rungs­schutz. Falls du einen erwei­ter­ten Ver­si­che­rungs­schutz brauchst, des­sen Leis­tun­gen über den Stan­dard­schutz hin­aus­ge­hen, brauchst du eine Zusatz­ver­si­che­rung, die eben­falls Geld kostet. 

Ist der Inhalt des Bank­schließ­fachs versichert?

In der Regel ja. Dass Aus­nah­men die Regel bestä­ti­gen, trifft aber auch in die­sem Fall zu. In den meis­ten Fäl­len gibt es eine Art Basis­ver­si­che­rung, wel­che im Miet­preis ent­hal­ten ist. Die­ser Basis­schutz ist jedoch oft eher gering, die Deckungs­sum­me recht nied­rig. Aus­schlüs­se, bei­spiels­wei­se der Aus­schluss der Haf­tung bei Schä­den an Bar­geld, sind kei­ne Seltenheit. 

Es lohnt sich in jedem Fall, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau durch­zu­le­sen. Soll­te der Basis­schutz nicht aus­rei­chen, lässt sich in der Regel ein erwei­ter­ter Ver­si­che­rungs­schutz ver­ein­ba­ren, der ent­spre­chend mehr kostet. 

Vie­le Haus­rat­ver­si­che­run­gen beinhal­ten auch Ver­si­che­rungs­schutz für Wert­ge­gen­stän­de, wel­che in Schließ­fä­chern auf­be­wahrt wer­den. Daher ist es bei einer bestehen­den Haus­rat­ver­si­che­rung rat­sam zu prü­fen, ob Ver­si­che­rungs­schutz besteht und wenn ja, wie hoch die Ver­si­che­rungs­sum­me ist. 

Als Alter­na­ti­ve bie­tet sich auch eine spe­zi­el­le Schließ­fach­ver­si­che­rung an, wie sie von zahl­rei­chen Ver­si­che­rungs­an­bie­tern ange­bo­ten wird. 

Wie & wann kann ich auf mein Bank­schließ­fach zugreifen?

Der klas­si­sche Weg sieht fol­gen­der­ma­ßen aus: Du machst einen Ter­min bei dei­ner Bank. Du gehst dort hin, weist dich aus und wirst von einem Bank­an­ge­stell­ten zum Tre­sor­raum beglei­tet. Die­ser öff­net ihn und lässt dich hin­ein. Im Tre­sor­raum bist du unge­stört, der Ange­stell­te sieht dir nicht dabei zu, wie du etwas in dein Schließ­fach legst oder herausnimmst. 

Damit geht das Pro­blem ein­her, dass du nicht jeder­zeit an dein Bank­schließ­fach gehen kannst. Ter­mi­ne sind in der Regel kurz­fris­tig mach­bar, aller­dings nur wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten der Bank­fi­lia­le. Wenn du nun spon­tan an einem spä­ten Sams­tag­abend auf die Idee kommst, zu einem Date die teu­re gol­de­ne Uhr tra­gen zu wol­len, wel­che du in dei­nem Schließ­fach auf­be­wahrst, wird das dann lei­der nichts. 

Es gibt aber auch Ban­ken, die rund um die Uhr Zugang zum Tre­sor­raum gewäh­ren. Der Zugang ist dann meist mit einer Schlüs­sel­kar­te mög­lich. Das kennst du bestimmt von Ban­ken, die ihre Geld­au­to­ma­ten in einem Vor­raum ste­hen haben, des­sen Tür du mit dei­ner EC-Kar­te öff­nen kannst. 

Bei pri­va­ten Anbie­tern ist es häu­fig so, dass du jeder­zeit an dein Schließ­fach kommst. Bank­schließ­fä­cher, die rund um die Uhr ver­füg­bar sind, sind nicht unbe­dingt weni­ger sicher, obwohl es leich­ter zu sein scheint, an die­se her­an­zu­kom­men, da nicht die Sicher­heits­sys­te­me einer gan­zen Bank zwi­schen einem mög­li­chen Dieb und dem Inhalt dei­nes Schließ­fachs ste­hen. Auf die Sicher­heit von Bank­schließ­fä­chern gehen wir spä­ter in die­sem Arti­kel genau­er ein. 

Wer außer mir hat Zugriff auf mein Bankschließfach?

Nie­mand. Selbst die Bank dürf­te kei­nen Zweit­schlüs­sel haben. 

Im Fal­le eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens dür­fen die Ermitt­ler aller­dings von dir ver­lan­gen, das Schließ­fach zu öff­nen und den Inhalt offenzulegen. 

Wer erfährt von mei­nem Bank­schließ­fach & des­sen Inhalt?

Grund­le­gend nur du, die Bank und ein Zen­tral­re­gis­ter. Ein Bank­schließ­fach kannst du nicht anonym anmie­ten, ohne einen unter­schrie­be­nen Miet­ver­trag, für den du einen Aus­weis brauchst, ist das hier­zu­lan­de nicht mög­lich. Die Bank weiß dem­nach, wem das Schließ­fach gera­de gehört. Die Bank mel­det das Schließ­fach einer zen­tra­len Regis­trie­rungs­stel­le. Dazu ist sie ver­pflich­tet, damit die Behör­den im Fal­le einer Ver­mö­gens­pfän­dung oder einer Erb­schaft von des­sen Exis­tenz und mög­li­chem Ver­mö­gen dar­in Kennt­nis haben. Letz­te­res sieht bei pri­va­ten Anbie­tern mög­li­cher­wei­se anders aus. 

Um die Erb­schafts­steu­er berech­nen zu kön­nen, muss die Bank, wenn sie von dei­nem Tod erfährt, Mel­dung an das Finanz­amt machen. Es bringt folg­lich nicht viel, bei­spiels­wei­se im Alter eine grö­ße­re Sum­me Bar­geld in ein Bank­schließ­fach zu legen, um sie dei­nen Kin­dern an der Erb­schafts­steu­er vor­bei ver­ma­chen zu wollen. 

Ansons­ten erfährt nie­mand von dei­nem Bank­schließ­fach, dem du es nicht erzählst. Den Inhalt kennst nur du allein. Auch die Bank hat kein Recht dazu, den Inhalt zu ken­nen. Du wirst zwar von einem Bank­an­ge­stell­ten zum Tre­sor­raum beglei­tet und hin­ein­ge­las­sen, wäh­rend du dich jedoch mit dei­nem Schließ­fach befasst, bist du allei­ne, sodass nie­mand sieht, was du rein­legst oder rausholst. 

Im Fal­le eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens dür­fen die Ermitt­ler aller­dings von dir ver­lan­gen, das Schließ­fach zu öff­nen und den Inhalt zu offenbaren. 

Wie sicher sind Bankschließfächer?

Bank­schließ­fä­cher sind ziem­lich sicher, auch wenn es abso­lu­te Sicher­heit natür­lich nicht geben kann. Beson­ders sicher sind Schließ­fä­cher in einem Tre­sor­raum einer Bank­fi­lia­le. Der Tre­sor­raum ist sicher ver­schlos­sen und die Sicher­heits­sys­te­me einer Bank sind übli­cher­wei­se extrem sen­si­bel und direkt mit der Poli­zei ver­bun­den, sodass die Geset­zes­hü­ter höchst­wahr­schein­lich schon auf dem Weg sind, bevor der Ein­bre­cher über­haupt bemerkt, dass er den Alarm aus­ge­löst hat. 

Außer­halb der Öff­nungs­zei­ten hat nie­mand Zutritt und ansons­ten ist der Zugang nur nach Vor­anmel­dung unter Beglei­tung eines Bank­mit­ar­bei­ters möglich. 

Man­che Ban­ken und pri­va­te Anbie­ter von Schließ­fä­chern gewäh­ren rund um die Uhr Zugang zu den Fächern. Dabei ist es aber nicht so wie bei Geld­au­to­ma­ten, die in einem Vor­raum der Bank ste­hen und an die jeder ran­kommt, der eine EC-Kar­te hat, mit der sich die Tür öff­nen lässt. 

Bevor du den Tre­sor­raum betre­ten kannst, musst du übli­cher­wei­se durch eine Sicher­heits­schleu­se, in wel­che du nur allei­ne darfst und in der du dei­ne Iden­ti­tät bestä­ti­gen musst. Hier­zu wird mitt­ler­wei­le meist auf bio­me­tri­sche Daten zurück­ge­grif­fen, also ein Scan der Netz­haut oder Fin­ger­ab­drucks. In der Schleu­se und dem Tre­sor­raum gibt es zahl­rei­che Kame­ras und Sen­so­ren, wel­che in den aller­meis­ten Fäl­len sehr sen­si­bel und mit der Poli­zei oder einer Sicher­heits­fir­ma ver­bun­den sind. Ein „toter Win­kel“, also ein Bereich, in dem du ohne von einer Kame­ra beob­ach­tet zu wer­den dein Schließ­fach öff­nen kannst, ist nor­ma­ler­wei­se immer vorhanden. 

Es gibt auch Anbie­ter, wel­che mit auto­ma­ti­sier­ten Tre­sor­sys­te­men arbei­ten. Die Schließ­fä­cher wer­den in einem sehr gut gesi­cher­ten Tre­sor­raum auf­be­wahrt. Nach­dem du dich in einem sepa­ra­ten Raum ange­mel­det hast, holt ein auto­ma­ti­sches Sys­tem dein Schließ­fach aus dem Tre­sor und fährt es in einer Box zu dir in den Raum. Du hast dann nur Zugang zu dei­nem eige­nen Schließ­fach, die ande­ren bekommst du nicht zu Gesicht. 

Ban­ken und seriö­se pri­va­te Schließ­fach­an­bie­ter soll­ten dir die Mög­lich­keit geben, einen Ter­min für eine Füh­rung zu ver­ein­ba­ren. Dabei wird dir alles gezeigt und all dei­ne Fra­gen beant­wor­tet. Dann kannst du dir selbst ein Bild davon machen, wie sicher dei­ne Wert­ge­gen­stän­de dort auf­be­wahrt werden. 

Schließ­fach: Bank oder pri­va­ter Anbieter?

Das ist Geschmacks­sa­che und hängt auch davon ab, was bei dir in der Nähe zur Ver­fü­gung steht. Die Sicher­heit ist ein sehr wich­ti­ger Aspekt, aller­dings sind die Unter­schie­de zwi­schen Ban­ken und pri­va­ten Anbie­tern nicht so groß, wie du viel­leicht zuerst gedacht hast. 

Der größ­te Unter­schied ist die Mel­de­pflicht. Eine Bank muss ein Schließ­fach bei einer zen­tra­len Stel­le mel­den, damit bei­spiels­wei­se im Fal­le dei­nes Todes dei­ne Hin­ter­blie­be­nen über das Erbe infor­miert wer­den kön­nen. Pri­va­te Anbie­ter von Schließ­fä­chern unter­lie­gen nicht der Mel­de­pflicht. Abge­se­hen vom Anbie­ter selbst erfährt nie­mand von dei­nem Schließ­fach, dem du nicht davon erzählst. 

Bank­schließ­fach mie­ten – Was beachten?

Grund­le­gend kommt es nur dar­auf an, was du mit dei­nem Bank­schließ­fach machen möch­test und was du dort auf­be­wah­ren willst. Zunächst ist die Grö­ße wich­tig. Gro­ße Schließ­fä­cher kos­ten mehr als klei­ne. Du soll­test daher ein Schließ­fach mie­ten, wel­ches so viel Platz bie­tet, wie du auch wirk­lich benö­tigst. Falls du zum Bei­spiel dein Geld in Gold anlegst und Gold­bar­ren dar­in auf­be­wah­ren möch­test, brauchst du kein viel grö­ße­res Schließ­fach als eines, in das dein Gold hin­ein­passt, es sei denn, du planst in abseh­ba­rer Zukunft grö­ße­re Gold­an­käu­fe. In die­sem Fall kön­nen dir die Kos­ten für ein Schließ­fach aber auch egal sein. 

Zur Auf­be­wah­rung von Doku­men­ten muss das Bank­schließ­fach logi­scher­wei­se ein klein wenig län­ger und brei­ter sein als die Doku­men­te selbst, damit sie unge­knickt hineinpassen. 

Der nächs­te wich­ti­ge Fak­tor ist sicher­lich die Ver­füg­bar­keit. Wenn du Gold­bar­ren ein­la­gerst, wirst du nicht rund um die Uhr an dein Schließ­fach kom­men müs­sen. Falls du dich ent­schei­dest, einen Bar­ren zu ver­kau­fen, hat das sicher­lich bis zum nächs­ten Werk­tag Zeit. 

Lagerst du jedoch Gegen­stän­de oder Unter­la­gen ein, die du durch­aus auch mal spon­tan benö­ti­gen könn­test, wäre ein rund um die Uhr zugäng­li­ches Schließ­fach wohl die bes­se­re Wahl. Schmuck oder wich­ti­ge Doku­men­te gehö­ren zum Bei­spiel zu den Sachen, bei denen das durch­aus der Fall sein kann. 

Wenn du nicht möch­test, dass irgend­je­mand von dei­nem Bank­schließ­fach erfährt, dann bist du bei einem pri­va­ten Anbie­ter gut auf­ge­ho­ben, da die­se nicht den Ban­ken­ge­set­zen unter­lie­gen, wel­che eine Mel­de­pflicht für ange­mie­te­te Schließ­fä­cher vorsehen. 

Der Ver­si­che­rungs­schutz ist natür­lich auch sehr wich­tig. Die­ser soll­te zu den ein­ge­la­ger­ten Gegen­stän­den pas­sen und die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te etwas über dem rea­len Wert lie­gen, damit du im Fal­le einer Wert­stei­ge­rung oder einer spä­te­ren Erhö­hung dei­ner Ein­la­gen ordent­lich ver­si­chert bist. 

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