E‑Scooter Ver­si­che­rung

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//E‑Scooter Ver­si­che­rung

E‑Scooter lie­gen voll im Trend. Schä­den, die du mit dei­nem E‑Scooter ver­ur­sachst, sind nicht von der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Du benö­tigst eine eige­ne E‑Scooter Ver­si­che­rung für dei­nen Elek­tro­rol­ler. Da für den Antrieb kei­ne eige­ne Kraft not­wen­dig ist, wie zum Bei­spiel beim Fahr­rad, gel­ten E‑Scooter in Deutsch­land als Fahr­zeu­ge. Hier erfährst du alles, was du über E‑Scooter Ver­si­che­run­gen wis­sen solltest. 

Die Stra­ßen­zu­las­sung für E‑Scooter

Seit dem 15. Juni 2019 gibt es die „Ver­ord­nung über die Teil­nah­me von Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen am Stra­ßen­ver­kehr“. Das Gesetz regelt, wel­che Bedin­gun­gen ein E‑Scooter oder ein ande­res elek­tri­sches Kleinst­fahr­zeug erfül­len muss, um am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men zu dürfen. 

Um als Elek­tro­kleinst­fahr­zeug zu gel­ten ist kein Sitz not­wen­dig. Wenn es selbst­ba­lan­cie­rend ist, ist es egal, ob es einen Sitz hat oder nicht. Außer­dem darf es nur eine Nenn­dau­er­leis­tung von höchs­tens 500 Watt haben. Wenn es selbst­ba­lan­cie­rend ist, sind auch bis zu 1.400 Watt in Ord­nung, sofern min­des­tens 60 Pro­zent der Ener­gie zur Selbst­ba­lan­ce ver­wen­det werden. 

Das Kleinst­fahr­zeug muss eine Lenk- bzw. Hal­te­stan­ge von min­des­tens 70 cm haben. Bei Fahr­zeu­gen mit Sitz rei­chen auch 50 cm aus. Das Gewicht darf höchs­tens 55 kg betra­gen, die Gesamt­brei­te maxi­mal 70 cm, die Höhe 1,40 cm und die Län­ge höchs­tens zwei Meter. 

Die E‑S­coo­ter-Ver­ord­nung

In der E‑S­coo­ter-Ver­ord­nung ist gere­gelt, wie und wo du mit dei­nem Elek­tro­rol­ler fah­ren darfst. Gene­rell darf dein E‑Scooter nicht schnel­ler als 20 km/h fah­ren. Du musst ihn auch allei­ne fah­ren, es ist nicht erlaubt, eine wei­te­re Per­son mitzunehmen. 

Gene­rell darfst du dich mit dei­nem E‑Scooter so bewe­gen wie mit dei­nem Fahr­rad. Wenn es einen Fahr­rad­strei­fen gibt, soll­test du ihn benut­zen. Ande­ren­falls musst du auf der Stra­ße fah­ren. Der Geh­weg ist nur für Fuß­gän­ger da. Selbst wenn du „nur“ mit dem Fahr­rad auf dem Geh­weg fährst, droht dir ein Buß­geld, wenn man dich erwischt. Genau wie beim Fahr­rad musst du auch beim E‑Scooter ein Hand­zei­chen geben, bevor du abbiegst. Falls dein E‑Scooter Blin­ker hat, kannst du statt dem Hand­zei­chen auch die­se benut­zen, um eine Rich­tungs­än­de­rung anzuzeigen. 

Bezüg­lich der Schil­der gibt es ein neu­es Zusatz­schild für Fuß­gän­ger­we­ge. Steht dort „Rad­fah­rer frei“, darfst du dort nicht fah­ren. Steht unter dem Fuß­gän­ger-Schild „Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge frei“, darfst du dort mit dei­nem E‑Scooter fah­ren, wobei beson­de­re Rück­sicht auf Fuß­gän­ger zu neh­men ist. Du musst also beson­ders rück­sichts­voll fah­ren. Auf Stra­ßen, für die all­ge­mei­nes Fahr­ver­bot gilt, darfst du dei­nen Elek­tro­rol­ler zwar nicht fah­ren, aber immer­hin schieben. 

Einen Füh­rer­schein brauchst du für dei­nen E‑Scooter nicht. Helm­pflicht besteht eben­falls nicht. Du darfst ab dem Alter von 14 Jah­ren einen Elek­tro­rol­ler fah­ren. Gene­rell darfst du dei­nen E‑Scooter in Bus und Bahn mit­neh­men. Die­se Erlaub­nis gilt aber nicht all­ge­mein. Die Ver­kehrs­un­ter­neh­men kön­nen selbst ent­schei­den, ob sie Per­so­nen mit Elek­tro­rol­lern mit­neh­men und ob sie, ähn­lich wie bei der Fahr­rad­mit­nah­me, zusätz­li­che Gebüh­ren erheben. 

Dein E‑Scooter muss eine Hal­te- oder Lenk­stan­ge haben. Dane­ben gehö­ren zwei unab­hän­gig von­ein­an­der funk­tio­nie­ren­de Brem­sen dazu. Schein­wer­fer, Schluss­leuch­te, Rück­strah­ler und Sei­ten­re­flek­to­ren sind eben­falls vor­ge­schrie­ben. Genau wie beim Fahr­rad gehört auch eine Klin­gel dazu. 

Da Ver­si­che­rungs­pflicht besteht, brauchst du für dei­nen E‑Scooter eine selbst­kle­ben­de Ver­si­che­rungs­pla­ket­te. Die­se soll­te unter­halb der Schluss­leuch­te ange­bracht sein. Die Unter­kan­te muss aber min­des­tens 5 cm von der Fahr­bahn ent­fernt sein. Die Pla­ket­te bekommst du von dei­ner Ver­si­che­rung zugeschickt. 

Die E‑Scooter Versicherung

Dein Elek­tro­rol­ler fährt ohne Mus­kel­kraft. Dem­nach ist er per Defi­ni­ti­on ein Fahr­zeug. Wenn du ein Auto hast, musst du dafür eine Kfz-Ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die­se greift nicht bei dei­nem Elek­tro­rol­ler. Wenn du ein zwei­tes Auto oder noch ein Motor­rad hast, sind das eigen­stän­di­ge Fahr­zeu­ge, die du sepa­rat ver­si­chern musst. Dein E‑Scooter gilt auch als eigen­stän­di­ges Fahr­zeug und muss eigen­stän­dig ver­si­chert wer­den. Dei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Fahr­zeu­ge auch nicht zustän­dig. Unfäl­le mit dei­nem Fahr­rad dage­gen sind ver­si­chert, weil ein Fahr­rad nicht als Fahr­zeug gilt. 

Die deut­sche Gesetz­ge­bung ist äußerst prä­zi­se. Wit­zi­ges Bei­spiel: Wenn im Park Gril­len erlaubt ist, darfst du das tun. Wenn du allei­ne ein Span­fer­kel grillst, ist das ver­bo­ten. Der Grund ist, dass du die­se Men­ge Fleisch vor Ort nicht ver­zeh­ren kannst. Sind genü­gend ande­re Leu­te da, ist es erlaubt, sofern bei einer Kon­trol­le nicht alle auf­sprin­gen und sagen, dass sie Vega­ner sind. Stellst du für dei­ne Freun­de beim Gril­len im Park eine Bier­zelt­gar­ni­tur auf, ist das ver­bo­ten. Dann han­delt es sich dabei per Defi­ni­ti­on um eine Ver­an­stal­tung, und die hät­test du anmel­den müs­sen. Aber zurück zur E‑Scooter Versicherung. 

Laut des Gesamt­ver­bands der deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) gilt der Ver­si­che­rungs­schutz auch, wenn du einem Freund den E‑Scooter leihst. Er gilt auch in ande­ren euro­päi­schen Län­dern. Vor einer Rei­se soll­test du dich nur infor­mie­ren, ob E‑Scooter in dem Land auch erlaubt sind. Außer­dem brauchst du die grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te und ein D‑Schild.

Ansons­ten gibt es bei der E‑Scooter Ver­si­che­rung nicht son­der­lich viel zu beach­ten. Wich­tig ist natür­lich die Deckungs­sum­me, die mög­lichst hoch sein soll­te. Dei­ne E‑Scooter Ver­si­che­rung bezahlst du meist pau­schal für ein Ver­si­che­rungs­jahr. Dann ist es prak­tisch, wenn du einen Tarif mit einer „1‑Klick-Ver­län­ge­rung“ wählst, damit du im Kun­den­por­tal des Ver­si­che­rers am Jah­res­en­de wirk­lich nur einen Klick brauchst, um den Ver­si­che­rungs­schutz auch im Fol­ge­jahr zu behal­ten. Es gibt aber auch Tari­fe mit monat­li­cher Abrechnung. 

Dar­über hin­aus gibt es auch E‑Scooter Ver­si­che­run­gen mit Teil­kas­ko. Die­se sind natür­lich teu­rer als eine rei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Dafür ist dein E‑Scooter aller­dings auch gegen Schä­den durch Fremd­ein­wir­kung ver­si­chert, bei­spiels­wei­se im Fal­le eines Kurz­schlus­ses oder eine Marderbiss. 

Dein E‑Scooter ist auch gegen Dieb­stahl und Raub ver­si­chert. Wenn dich also, salopp gespro­chen, jemand von dei­nem E‑Scooter kickt und damit davon­fährt, bekommst du von der Ver­si­che­rung Geld für einen neu­en Elek­tro­rol­ler. Meist musst du jedoch eine Selbst­be­tei­li­gung von 150 Euro bezah­len. Wenn du ein Bil­lig­mo­dell für 100 Euro besitzt, loh­nen sich die zusätz­li­chen Bei­trä­ge für die Ver­si­che­rung nicht, da du sowie­so alle Kos­ten selbst tra­gen musst. Hast du hin­ge­gen einen E‑Scooter, der meh­re­re hun­dert Euro kos­tet, kann es sich durch­aus loh­nen, denn dann zahlst du nur 150 Euro für einen neu­en Roller.
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