E‑Scooter liegen voll im Trend. Schäden, die du mit deinem E‑Scooter verursachst, sind nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Du benötigst eine eigene E‑Scooter Versicherung für deinen Elektroroller. Da für den Antrieb keine eigene Kraft notwendig ist, wie zum Beispiel beim Fahrrad, gelten E‑Scooter in Deutschland als Fahrzeuge. Hier erfährst du alles, was du über E‑Scooter Versicherungen wissen solltest.
Die Straßenzulassung für E‑Scooter
Seit dem 15. Juni 2019 gibt es die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“. Das Gesetz regelt, welche Bedingungen ein E‑Scooter oder ein anderes elektrisches Kleinstfahrzeug erfüllen muss, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Um als Elektrokleinstfahrzeug zu gelten ist kein Sitz notwendig. Wenn es selbstbalancierend ist, ist es egal, ob es einen Sitz hat oder nicht. Außerdem darf es nur eine Nenndauerleistung von höchstens 500 Watt haben. Wenn es selbstbalancierend ist, sind auch bis zu 1.400 Watt in Ordnung, sofern mindestens 60 Prozent der Energie zur Selbstbalance verwendet werden.
Das Kleinstfahrzeug muss eine Lenk- bzw. Haltestange von mindestens 70 cm haben. Bei Fahrzeugen mit Sitz reichen auch 50 cm aus. Das Gewicht darf höchstens 55 kg betragen, die Gesamtbreite maximal 70 cm, die Höhe 1,40 cm und die Länge höchstens zwei Meter.
Die E‑Scooter-Verordnung
In der E‑Scooter-Verordnung ist geregelt, wie und wo du mit deinem Elektroroller fahren darfst. Generell darf dein E‑Scooter nicht schneller als 20 km/h fahren. Du musst ihn auch alleine fahren, es ist nicht erlaubt, eine weitere Person mitzunehmen.
Generell darfst du dich mit deinem E‑Scooter so bewegen wie mit deinem Fahrrad. Wenn es einen Fahrradstreifen gibt, solltest du ihn benutzen. Anderenfalls musst du auf der Straße fahren. Der Gehweg ist nur für Fußgänger da. Selbst wenn du „nur“ mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fährst, droht dir ein Bußgeld, wenn man dich erwischt. Genau wie beim Fahrrad musst du auch beim E‑Scooter ein Handzeichen geben, bevor du abbiegst. Falls dein E‑Scooter Blinker hat, kannst du statt dem Handzeichen auch diese benutzen, um eine Richtungsänderung anzuzeigen.
Bezüglich der Schilder gibt es ein neues Zusatzschild für Fußgängerwege. Steht dort „Radfahrer frei“, darfst du dort nicht fahren. Steht unter dem Fußgänger-Schild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“, darfst du dort mit deinem E‑Scooter fahren, wobei besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen ist. Du musst also besonders rücksichtsvoll fahren. Auf Straßen, für die allgemeines Fahrverbot gilt, darfst du deinen Elektroroller zwar nicht fahren, aber immerhin schieben.
Einen Führerschein brauchst du für deinen E‑Scooter nicht. Helmpflicht besteht ebenfalls nicht. Du darfst ab dem Alter von 14 Jahren einen Elektroroller fahren. Generell darfst du deinen E‑Scooter in Bus und Bahn mitnehmen. Diese Erlaubnis gilt aber nicht allgemein. Die Verkehrsunternehmen können selbst entscheiden, ob sie Personen mit Elektrorollern mitnehmen und ob sie, ähnlich wie bei der Fahrradmitnahme, zusätzliche Gebühren erheben.
Dein E‑Scooter muss eine Halte- oder Lenkstange haben. Daneben gehören zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen dazu. Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren sind ebenfalls vorgeschrieben. Genau wie beim Fahrrad gehört auch eine Klingel dazu.
Da Versicherungspflicht besteht, brauchst du für deinen E‑Scooter eine selbstklebende Versicherungsplakette. Diese sollte unterhalb der Schlussleuchte angebracht sein. Die Unterkante muss aber mindestens 5 cm von der Fahrbahn entfernt sein. Die Plakette bekommst du von deiner Versicherung zugeschickt.
Die E‑Scooter Versicherung
Dein Elektroroller fährt ohne Muskelkraft. Demnach ist er per Definition ein Fahrzeug. Wenn du ein Auto hast, musst du dafür eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese greift nicht bei deinem Elektroroller. Wenn du ein zweites Auto oder noch ein Motorrad hast, sind das eigenständige Fahrzeuge, die du separat versichern musst. Dein E‑Scooter gilt auch als eigenständiges Fahrzeug und muss eigenständig versichert werden. Deine private Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeuge auch nicht zuständig. Unfälle mit deinem Fahrrad dagegen sind versichert, weil ein Fahrrad nicht als Fahrzeug gilt.
Die deutsche Gesetzgebung ist äußerst präzise. Witziges Beispiel: Wenn im Park Grillen erlaubt ist, darfst du das tun. Wenn du alleine ein Spanferkel grillst, ist das verboten. Der Grund ist, dass du diese Menge Fleisch vor Ort nicht verzehren kannst. Sind genügend andere Leute da, ist es erlaubt, sofern bei einer Kontrolle nicht alle aufspringen und sagen, dass sie Veganer sind. Stellst du für deine Freunde beim Grillen im Park eine Bierzeltgarnitur auf, ist das verboten. Dann handelt es sich dabei per Definition um eine Veranstaltung, und die hättest du anmelden müssen. Aber zurück zur E‑Scooter Versicherung.
Laut des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gilt der Versicherungsschutz auch, wenn du einem Freund den E‑Scooter leihst. Er gilt auch in anderen europäischen Ländern. Vor einer Reise solltest du dich nur informieren, ob E‑Scooter in dem Land auch erlaubt sind. Außerdem brauchst du die grüne Versicherungskarte und ein D‑Schild.
Ansonsten gibt es bei der E‑Scooter Versicherung nicht sonderlich viel zu beachten. Wichtig ist natürlich die Deckungssumme, die möglichst hoch sein sollte. Deine E‑Scooter Versicherung bezahlst du meist pauschal für ein Versicherungsjahr. Dann ist es praktisch, wenn du einen Tarif mit einer „1‑Klick-Verlängerung“ wählst, damit du im Kundenportal des Versicherers am Jahresende wirklich nur einen Klick brauchst, um den Versicherungsschutz auch im Folgejahr zu behalten. Es gibt aber auch Tarife mit monatlicher Abrechnung.
Darüber hinaus gibt es auch E‑Scooter Versicherungen mit Teilkasko. Diese sind natürlich teurer als eine reine Haftpflichtversicherung. Dafür ist dein E‑Scooter allerdings auch gegen Schäden durch Fremdeinwirkung versichert, beispielsweise im Falle eines Kurzschlusses oder eine Marderbiss.
Dein E‑Scooter ist auch gegen Diebstahl und Raub versichert. Wenn dich also, salopp gesprochen, jemand von deinem E‑Scooter kickt und damit davonfährt, bekommst du von der Versicherung Geld für einen neuen Elektroroller. Meist musst du jedoch eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bezahlen. Wenn du ein Billigmodell für 100 Euro besitzt, lohnen sich die zusätzlichen Beiträge für die Versicherung nicht, da du sowieso alle Kosten selbst tragen musst. Hast du hingegen einen E‑Scooter, der mehrere hundert Euro kostet, kann es sich durchaus lohnen, denn dann zahlst du nur 150 Euro für einen neuen Roller.