Hartz 4: Geld spa­ren, Schon­ver­mö­gen & Frei­be­trä­ge bei ALG 2

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//Hartz 4: Geld spa­ren, Schon­ver­mö­gen & Frei­be­trä­ge bei ALG 2

Wer kein oder nur ein gerin­ges Ein­kom­men hat, kann staat­li­che Hil­fe in Form von Arbeits­lo­sen­geld 2 / Hartz 4 bean­tra­gen. Das bedeu­tet ein Leben an der Armuts­gren­ze. Doch wel­ches Ein­kom­men und Ver­mö­gen wird auf ALG 2 ange­rech­net? Muss ich alles ver­kau­fen und was darf ich noch behal­ten? Hier erfährst du, was du über Frei­be­trä­ge und Schon­ver­mö­gen als Emp­fän­ger von Sozi­al­leis­tun­gen nach SGB2 wis­sen soll­test sowie, was ange­rech­net wird und was nicht. (Wir haben das The­ma nach bes­tem Gewis­sen recher­chiert, sind aber kei­ne Juris­ten, Recht­bs­be­ra­tung, Steu­er­be­ra­ter oder vergleichbares.)

Wie wird ALG 2 / Hartz 4 berechnet?

Grund­le­gend kann jeder ALG 2 bezie­hen, der leis­tungs­be­rech­tigt und erwerbs­fä­hig ist. Das bedeu­tet, dass du dei­nen Wohn­sitz in Deutsch­land haben und min­des­tens 15 Jah­re alt sein musst. Dar­über hin­aus musst du kör­per­lich und men­tal in der Lage sein, pro Tag min­des­tens drei Stun­den einer Arbeit nach­ge­hen zu können. 

Wich­tig zu wis­sen ist, dass die Sozi­al­leis­tun­gen für die gesam­te Bedarfs­ge­mein­schaft kal­ku­liert wer­den. Das bedeu­tet, dass, wenn du mit dei­nem Part­ner oder dei­ner Part­ne­rin gemein­sam in einer Woh­nung wohnst, die Per­son dadurch Teil der Bedarfs­ge­mein­schaft ist. Das wie­der­um bedeu­tet, dass sein oder ihr Ein­kom­men bei der Berech­nung berück­sich­tigt wird. 

Kurz­um: Soll­te dein Part­ner so viel ver­die­nen, dass davon die Woh­nung und der Lebens­un­ter­halt zwei­er Men­schen bezahlt wer­den kann, gibt es kein Geld vom Staat. 

Als Teil der Bedarfs­ge­mein­schaft ist dein Part­ner mit dir abso­lut gleich­ge­stellt. Für ihn gel­ten die­sel­ben Regel­sät­ze, Anrech­nun­gen und Frei­be­trä­ge, die auch für dich gelten. 

Stand 1.1.2022 betra­gen die Regel­be­dar­fe zur Siche­rung des Lebens­un­ter­halts monatlich: 

Allein­ste­hen­de, Alleinerziehende449 Euro
Voll­jäh­ri­ge Partner404 Euro
Voll­jäh­ri­ge (18 – 24 Jahre)360 Euro
Kin­der (14 – 17 Jahre)376 Euro
Kin­der (6 – 13 Jahre)311 Euro
Kin­der (0 – 5 Jahre)285 Euro
Anga­ben der Regel­sät­ze, Frei­be­trä­ge und des Ver­mö­gens bezie­hen sich auf das Merk­blatt SGB 2, Arbeits­lo­sen­geld 2 / Sozi­al­geld, her­aus­ge­ge­ben von der Bun­des­agen­tur für Arbeit. Stand: Janu­ar 2022 — Alle Merk­blät­ter

Bit­te nicht erschre­cken, hier­bei han­delt es um den Betrag, der monat­lich zum Leben zur Ver­fü­gung steht. Wohn­kos­ten wie Mie­te, Hei­zung und Warm­was­ser­auf­be­rei­tung sind dar­in noch nicht ent­hal­ten und wer­den als „Kos­ten der Unter­kunft (KdU)“ sepa­rat berechnet. 

Aller­dings: Ob du dich dazu ent­schei­dest, dir von dem Geld Essen, Strom, einen Inter­net­zu­gang oder einen Tele­fon­an­schluss zu kau­fen, ist rein dei­ne Ange­le­gen­heit. Strom­kos­ten wer­den näm­lich zum Bei­spiel nicht über­nom­men, genau­so wenig wie ein Zugang zum Inter­net, wel­chen der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) 2013 zu einem Grund­recht erklärt hat. 

Die KdU wer­den zusätz­lich zum Lebens­un­ter­halt gezahlt. Die Höhe ist abhän­gig von den tat­säch­li­chen Kos­ten und setzt sich aus Mie­te samt Neben­kos­ten und Heiz­kos­ten zusam­men. Du hast die Wahl, ob du die Mie­te selbst bezah­len möch­test oder, ob das Job­cen­ter das Geld direkt an dei­nen Ver­mie­ter über­wei­sen soll. Im End­ef­fekt ist das eigent­lich egal, aber es kann psy­cho­lo­gisch bes­ser sein, wenigs­tens das Gefühl zu haben, die Mie­te selbst bezah­len zu können. 

Für die nächs­ten Abschnit­te ist es wich­tig zu wis­sen, dass die KdU zu dem Arbeits­lo­sen­geld dazu zählt. Es zählt also nicht nur der Regel­satz, son­dern der gesam­te Betrag, den du vom Job­cen­ter bekommst. 

Ein­kom­mens-Frei­be­trä­ge: Was wird nicht auf das Arbeits­lo­sen­geld 2 angerechnet?

Grund­le­gend ist alles Geld, wel­ches dir zufließt, als Ein­kom­men zu wer­ten. Das schließt nicht nur dein Ein­kom­men aus einem Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis ein, son­dern auch Din­ge wie Unter­halts­leis­tun­gen, Ren­ten, Miet­ein­nah­men, Gewin­ne durch Akti­en­be­sitz oder Zin­sen, selbst ein­ma­li­ge Ein­nah­men wie zum Bei­spiel eine Steuerrückerstattung. 

Man­che Sachen wer­den aller­dings nicht ange­rech­net. Wenn du zum Bei­spiel Blin­den­geld oder Pfle­ge­geld bei der Voll­zeit­pfle­ge von bis zu zwei Kin­dern (kei­ne Kin­der­ta­ges­pfle­ge), dir gesetz­lich zuste­hen­de zweck­ge­bun­de­ne Grund­ren­ten oder Zuwen­dun­gen beson­de­rer Art aus öffent­li­chen Mit­teln erhältst, kannst du das Geld behal­ten. Falls das Haus in dem du wohnst von einer Flut unbe­wohn­bar gemacht wird und du nach Mona­ten Sofort­hil­fe bei Kata­stro­phen aus­ge­zahlt bekommst, darfst du das Geld eben­falls behal­ten. Wenn du Spen­den aus einer Tom­bo­la für bedürf­ti­ge Men­schen erhältst, musst du auch nicht um dein ALG 2 fürchten. 

Frei­be­trä­ge sind Beträ­ge, die nicht auf die Leis­tun­gen des Job­cen­ters ange­rech­net wer­den, sprich, die­ses Geld­darfst du zusätz­lich zum ALG 2 behal­ten. Die­se Gren­ze liegt bei 300 Euro. Aber: 

Die­ser Frei­be­trag aufs Ein­kom­men hat drei Stu­fen. Die ers­te Stu­fe liegt bei 100 Euro. Wenn du nur 100 Euro hin­zu­ver­dienst, wird dir nichts abgezogen. 

Bei einem Ein­kom­men bis 1.000 Euro wird dir die Dif­fe­renz zwi­schen den 100 und den 1.000 Euro zu 20 Pro­zent ange­rech­net. Die Dif­fe­renz beträgt in dem Fall 900 Euro. 20 Pro­zent von 900 Euro sind 180 Euro. Die­se erhältst du zusätz­lich zu den 100 Euro, was einen Frei­be­trag von 280 Euro bedeutet. 

In Stu­fe 3 wer­den die zehn Pro­zent dei­nes Ein­kom­mens zwi­schen 1.000 und 1.200 Euro ange­rech­net. Das sind 20 Euro, wor­aus sich ein maxi­ma­ler Frei­be­trag von 300 Euro ergibt. 

Alles ande­re, wird dir zu 100 Pro­zent auf dein Arbeits­lo­sen­geld ange­rech­net. Dies redu­ziert sich eben um genau den Rest­be­trag. Wenn du bei­spiels­wei­se 1.500 Euro ver­dienst, darfst du 300 Euro behal­ten. Dein Arbeits­lo­sen­geld 2 wird ent­spre­chend um 1.200 Euro gekürzt. 

Falls in dei­nem Haus­halt ein min­der­jäh­ri­ges Kind wohnt, wird die Gren­ze von Stu­fe 3 von 1.200 auf 1.500 Euro ange­ho­ben. Dann dürf­test du in die­ser Stu­fe bis zu 50 Euro behal­ten. Für das obi­ge Bei­spiel heißt das, du dürf­test 330 Euro behal­ten, dein ALG 2 wür­de um 1.170 Euro gekürzt. 

Schon­ver­mö­gen: Wie viel Ver­mö­gen darf ich als Hart 4 Emp­fän­ger besitzen?

Wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie gel­ten Aus­nah­men von den Frei­gren­zen. Es fin­det kei­ne Ver­mö­gens­prü­fung statt, solan­ge es sich nicht um erheb­li­ches Ver­mö­gen han­delt. Das bedeu­tet: Der Antrags­stel­ler der Bedarfs­ge­mein­schaft darf ein Ver­mö­gen von bis zu 60.000 Euro haben, alle ande­ren Mit­glie­der jeweils bis zu 30.000 Euro. Jeder Betrag dar­über hin­aus muss ange­ge­ben wer­den und wird ange­rech­net. Beden­ke auch, dass die­se Son­der­re­ge­lung nur wäh­rend der Pan­de­mie gilt und kurz­fris­tig wie­der abge­schafft wer­den kann. Dann geht es wie­der über zu fol­gen­den Regeln:

Gene­rell gilt ein Grund­frei­be­trag von 3.100 Euro. Die­ser gilt für Kin­der und Erwach­se­ne glei­cher­ma­ßen. Ansons­ten gibt es für Erwach­se­ne die Regel, dass sie pro Lebens­jahr 150 Euro Ver­mö­gen haben dür­fen. Wenn du bei­spiels­wei­se 40 Jah­re alt bist, hät­test du einen Frei­be­trag von 6.000 Euro (40 * 150 = 6.000).

Hin­zu kommt ein Betrag von 750 Euro für not­wen­di­ge Anschaf­fun­gen. Dar­aus ergibt sich ein Frei­be­trag von min­des­tens 3.850 Euro pro Mit­glied der Bedarfs­ge­mein­schaft. Im Alter von 40 Jah­ren dürf­test du dem­nach 6.750 Euro auf dem Kon­to haben. Alles dar­über hin­aus wür­de auf dein ALG 2 ange­rech­net wer­den. Die Höhe des Frei­be­trags ist gede­ckelt. Wenn du im Jahr 1964 oder spä­ter gebo­ren wur­dest, beträgt die maxi­ma­le Höhe dei­nes Frei­be­trags 10.050 Euro. 

Wich­tig ist zu beach­ten, dass euer Geld nicht zusam­men­ge­rech­net wird. Ange­nom­men du bist ver­hei­ra­tet und hast zwei Kin­der. Ihr Erwach­se­nen seid bei­de arbeits­los bzw. bezieht ALG 2. Jedem Fami­li­en­mit­glied steht ein Frei­be­trag von min­des­tens 3.850 Euro zu. Je nach Alter sind die Frei­be­trä­ge von dir und dei­nem Ehe­part­ner ent­spre­chend höher. Ihr habt auf einem Kon­to, wel­ches auf dei­nen Namen läuft, eine Sum­me von 10.000 Euro angespart. 

Wenn ihr nun ALG 2 bean­tragt, fragt nie­mand, wie die 10.000 Euro zusam­men­ge­kom­men sind. Das Kon­to läuft auf dei­nen Namen, also ist es auch dein Ver­mö­gen. Ob dein Ehe­part­ner ein wenig, die Hälf­te oder den Groß­teil des Ver­mö­gens hin­zu­ge­steu­ert hat, spielt kei­ne Rol­le. Um das Geld behal­ten zu dür­fen, muss es auf ver­schie­de­ne Kon­ten ver­teilt wer­den, die von den ein­zel­nen Fami­li­en­mit­glie­dern geführt werden. 

Du müss­test dem­nach ent­spre­chend eurer Frei­be­trä­ge das Geld auf die Kon­ten dei­nes Ehe­part­ners und dei­ner Kin­der ver­tei­len. Dann ist das deren per­sön­li­ches Ver­mö­gen und durch die per­sön­li­chen Frei­be­trä­ge geschützt. 

Aber es geht dabei nicht nur um Geld, son­dern auch um Wert­sa­chen. Dir steht ein „ange­mes­se­nes“ Kraft­fahr­zeug zu. Dein Auto wirst du also nicht ver­kau­fen müs­sen, wenn es nicht gera­de ein teu­rer Neu­wa­gen ist. Als ange­mes­sen gilt all­ge­mein ein Ver­kehrs­wert von bis zu 7.500 Euro. Wenn dein Wagen gebraucht jetzt 8.000 Euro wert ist, wird das Job­cen­ter da ggf. im Rah­men einer Ermes­sungs­ent­schei­dung nichts gegen haben, kommt aber natür­lich auch immer auf den Ein­zel­fall an. 

Eine ange­mes­se­ne Woh­nung steht dir eben­so zu wie ein ange­mes­se­ner Haus­rat. Selbst genutz­tes Wohn­ei­gen­tum, also eine Eigen­tums­woh­nung oder ein durch­schnitt­li­ches Eigen­heim, darfst du aus Grün­den der Alters­vor­sor­ge in der Regel behal­ten. Anders ist es, wenn du Wohn­ei­gen­tum besitzt, in wel­chem du nicht selbst wohnst. Dies zählt dann zum Privatvermögen. 

Ob dei­ne Mit­woh­nung ange­mes­sen ist, ist eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung. Die­se ist vor allem von den Miet­kos­ten abhän­gig. Wel­che Grenz­wer­te gel­ten ist abhän­gig von der Grö­ße dei­ner Bedarfs­ge­mein­schaft (Fami­li­en mit Kin­dern benö­ti­gen eine grö­ße­re Woh­nung als ein Allein­ste­hen­der) und den regio­na­len Mietpreisen. 

Ein ange­mes­se­ner Haus­rat bezeich­net im Grun­de den durch­schnitt­li­chen Haus­rat. Dazu zäh­len Möbel, Elek­tro­ge­rä­te in ange­mes­se­ner Art und Men­ge, Klei­dung und alles ande­re. Du brauchst nicht zu befürch­ten, dass jemand vor­bei­kommt und dir den Fern­se­her im Schlaf­zim­mer abschraubt, weil im Wohn­zim­mer ja auch einer steht, falls es sich nicht gera­de um Gerä­te im Wert von 10.000 Euro han­delt. Es wird ver­mut­lich auch nie­mand kom­men und sagen, dass dein PC zu neu und teu­er ist, sodass du ihn gegen ein bil­li­ges, schwä­che­res Modell aus­zu­tau­schen hast. 

Gegen­stän­de wie ech­te Gemäl­de oder teu­rer Gold­schmuck sind da kom­pli­zier­ter. Ein wich­ti­ger Aspekt dabei ist die Ver­wert­bar­keit. Es muss dir zumut­bar sein, die Wert­ge­gen­stän­de zeit­nah zu Geld zu machen, von dem du dei­nen Lebens­un­ter­halt bestrei­ten kannst. Bei Schmuck ist das wohl kein gro­ßes Pro­blem, da du Echt­gold oder Sil­ber jeder­zeit zu einem kal­ku­lier­ba­ren Preis los­wer­den kannst. Bei Gegen­stän­den wie wert­vol­len Gemäl­den kann das anders aus­se­hen. Dar­über ent­schei­det das Job­cen­ter dann im Einzelfall. 

All­ge­mei­ne Tipps: Geld spa­ren mit Hartz 4

Wer staat­li­che Leis­tun­gen zur Siche­rung des Lebens­un­ter­halts bekommt, muss zwangs­läu­fig den Gür­tel enger schnal­len und spa­ren. Das geht auf zwei Arten. Eine ist das Spa­ren im All­tag, was bedeu­tet, die Aus­ga­ben so nied­rig wie mög­lich zu hal­ten, um sich von den ver­blei­ben­den paar Euro mal etwas gön­nen zu kön­nen oder sie zur Sei­te zu legen für den Fall, dass mal unvor­her­ge­se­he­ne Kos­ten entstehen. 

Die ande­re Art ist das Spa­ren im Sin­ne von Ver­mö­gen bzw. Rück­la­gen anle­gen. Das ist lei­der nicht so ein­fach, aber in begrenz­tem Rah­men den­noch mög­lich. Es lohnt sich im Nach­hin­ein, wenigs­tens die gesetz­li­chen Gren­zen aus­zu­nut­zen, um im Not­fall, bei­spiels­wei­se im Fal­le eines defek­ten Kühl­schranks, nicht in grö­ße­re finan­zi­el­le Pro­ble­me zu geraten. 

Begin­nen wir mit dem The­ma Geld im All­tag sparen. 

Geld spa­ren als Emp­fän­ger von Hartz 4

Wer Arbeits­lo­sen­geld 2 bezieht hat wenig Geld und kann — Über­ra­schung — nicht viel aus­ge­ben. Mit ein paar orga­ni­sa­to­ri­schen Tricks ist es aber mög­lich, dafür zu sor­gen, dass ein men­schen­wür­di­ger Lebens­stan­dard bewahrt wer­den kann, ohne am Ende des Monats jeden Cent drei­mal umdre­hen zu müssen. 

Zunächst ein gene­rel­ler Tipp: Leg dir ein Haus­halts­buch an, ent­we­der auf Papier, als App oder als Excel-Tabel­le. Letz­te­res ist sicher prak­ti­scher, aber wenn du tech­nisch nicht so ver­siert bist, reicht die Papier­form allemal. 

Am Anfang notierst du dir, wie viel Geld du pro Monat bekommst. Das ist dein Basis­wert, eben das Geld, das du zur Ver­fü­gung hast. Dann schaust du, was monat­lich an Fix­kos­ten ent­steht und wie viel du nach Abzug die­ser Kos­ten zu dei­ner frei­en Ver­fü­gung hast. Du schreibst dir die freie Sum­me auf und notierst dir jede Aus­ga­be, die du hast. Wirk­lich jeder Ein­kauf wird auf­ge­schrie­ben. Dabei rei­chen natür­lich Kate­go­rien wie Lebens­mit­tel, Hygie­ne­pro­duk­te, Klei­dung etc. voll­kom­men aus. 

Mit der Zeit bekommst du einen Über­blick dar­über, wo dein Geld hin­fließt und du erkennst, wo du viel­leicht spa­ren kannst. Es ist durch­aus sinn­voll, das auch mal zu machen, wenn du kein Arbeits­lo­sen­geld beziehst. Spa­ren ist schließ­lich nie ver­kehrt. Wenn dir ein paar der nach­fol­gen­den Tipps wei­ter­hel­fen, siehst du dann auch, wie viel Geld du nur durch klei­ne Ver­än­de­run­gen jeden Monat gespart hast. Das ist sicher ein gutes Gefühl. 

Hartz 4: Tipps zum Spa­ren im Alltag

All­täg­li­ches Spa­ren bezeich­net hier die Aus­ga­ben, die nor­ma­ler­wei­se täg­lich anfal­len. Du isst und trinkst ja sicher­lich jeden Tag, und das muss stän­dig neu besorgt wer­den. Hier sind es gera­de die Klei­nig­kei­ten, die etwas bewir­ken. Wenn du bei­spiels­wei­se auf Mar­ken­le­bens­mit­tel ver­zich­test und statt­des­sen die ent­spre­chen­den Haus­mar­ken kaufst, sparst du auf Dau­er eini­ges an Geld. 

Es muss ja nicht immer die Limo­na­de oder Cola eines gro­ßen bekann­ten Her­stel­lers sein. Die Haus­mar­ken kos­ten oft nur etwa ein Vier­tel so viel, schme­cken aber auch gut. Wenn du jetzt denkst, dass die 60 Cent jetzt auch nichts rei­ßen, dann über­leg mal, wie viel das auf Dau­er aus­macht. Ange­nom­men du trinkst jeden Tag eine Fla­sche. Jeden Tag sparst du damit 60 Cent. Das sind in einem Monat (30 Tage) immer­hin schon 18 Euro, die du allein durch den Wech­sel von Mar­ke zu Haus­mar­ke spa­ren kannst, und das allein bei einem ein­zi­gen Produkt. 

Dann über­leg mal, wie viel am Ende zusam­men­kommt, wenn du es mit Wurst, Käse, Kon­ser­ven und Hygie­ne­pro­duk­ten genau­so machst. Soge­nann­tes Mar­ken­fleisch ist auch nicht bes­ser als das vom Dis­coun­ter. Teil­wei­se schnei­det die­ses Fleisch in Tests sogar schlech­ter ab als die Bil­lig­wa­re. Wenn du auf Bio-Fleisch bestehst, dann wirst du auch bei den bekann­ten Dis­coun­tern mitt­ler­wei­le fündig. 

Hast du in dei­ner Nähe einen ara­bi­schen Super­markt? Dort ist Obst und Gemü­se meist ziem­lich preis­wert. Der Preis kommt daher, dass die Händ­ler frisch in grö­ße­ren Men­gen ein­kau­fen. Sie kau­fen das, was die gro­ßen Märk­te nicht kau­fen, weil es viel­leicht nicht die per­fek­te Form und Grö­ße hat oder schon so reif ist, dass es sie mei­nen, es nicht alles ver­kau­fen zu kön­nen, bevor es so reif ist, dass sie es nicht mehr ver­kau­fen dür­fen. Die­ses Obst und Gemü­se ist kei­nes­wegs schlecht oder min­der­wer­tig. Möch­test du einen Apfel, der toll aus­sieht oder lie­ber einen, der ein­fach nur köst­lich schmeckt? Dann wirst du in die­sen Läden meist fün­dig und sparst bares Geld dabei. 

Kauf auch nur so viel, wie du wirk­lich ver­brauchst. Bei halt­ba­ren Lebens­mit­teln wie Kon­ser­ven, Mehl, Zucker, Nudeln etc. kannst du bei Ange­bo­ten ruhig groß­zü­gig zuschla­gen und dir einen Vor­rat anle­gen. Dann ist die­ser Ein­kauf zwar recht teu­er, dafür sparst du bei den nächs­ten Ein­käu­fen, bei denen du das nicht kaufst, noch mehr Geld. Groß­pa­ckun­gen sind in der Regel pro Ein­heit güns­ti­ger als klei­ne­re Packun­gen. Ach­te daher lie­ber zum Bei­spiel auf den Preis pro Kilo­gramm anstatt auf den Preis pro Packung. 

Lebens­mit­tel weg­zu­wer­fen ist Ver­schwen­dung von Geld und Res­sour­cen. Wenn du von einer gro­ßen Packung stän­dig die Hälf­te ent­sor­gen musst, weil der Inhalt mit der Zeit ver­dirbt, dann kaufst du eben nur die klei­ne Packung, sofern sie preis­wer­ter ist. Der Kilo­preis ist in die­sem Fall nicht wich­tig. Dann ist die ver­brauch­te Men­ge rech­ne­risch zwar güns­ti­ger, aber das, was du weg­wirfst, hast du ja auch noch bezahlt. 

Frisch zu kochen ist in der Regel auch güns­ti­ger als zu Fer­tig­pro­duk­ten zu grei­fen. Außer­dem ist es viel gesün­der und es macht auch Spaß, selbst zu kochen. Du meinst, du kannst nicht kochen? Das stimmt nicht. Jeder kann kochen. Es ist noch kein Meis­ter­koch vom Him­mel gefal­len. Auch du kannst das ler­nen. Am bes­ten lädst du einen Freund ein, der kochen kann. Gemein­sam kochen macht sowie­so mehr Spaß als alleine. 

Liest du viel und gern? Dann hast du mit Hartz 4 gute Kar­ten. Bücher gibt es im Inter­net auch gebraucht. Auf Platt­for­men wie rebuy oder medim­ops fin­dest du zum Bei­spiel eine rie­si­ge Aus­wahl ver­schie­dens­ter gebrauch­ter Bücher. Die meis­ten Bücher sind, wenn es so ange­ge­ben ist, in wirk­lich gutem Zustand, oft­mals wie neu und sie kos­ten nur weni­ge Euro. 

Öffent­li­che Biblio­the­ken bie­ten in der Regel stark ver­güns­tig­te Mit­glied­schaf­ten für Hartz 4 Emp­fän­ger an. Du zahlst im Schnitt weni­ger als zehn Euro pro Jahr und hast dafür eine Bücher-Flat­rate. Für Lese­rat­ten ist das ideal. 

Klei­dung kannst du güns­tig in Second-Hand-Läden kau­fen. Viel­leicht kos­tet es beim ers­ten Ver­such etwas Über­win­dung, so einen Laden zu betre­ten. Das ist völ­lig nor­mal, wenn man es nicht gewöhnt ist. Aber drin­nen wirst du fest­stel­len, dass die Sachen alle sau­ber und in sehr gutem Zustand sind. Dort fin­dest du auch alles Mög­li­che, nicht nur die Stan­dard­klei­dung, die es immer bei den Mode­ket­ten gibt. Auch aus­ge­fal­le­ne­re Din­ge sind oft dabei. Es macht Spaß, dort zu stö­bern und du bezahlst viel weni­ger als wenn du alles neu im Geschäft kaufst. 

Möbel bekommst du gebraucht im Inter­net meist eben­falls sehr güns­tig. Die bes­ten Anlauf­stel­len sind Tausch­bör­sen oder digi­ta­le Klein­an­zei­gen im Netz. Vie­le Men­schen ver­schen­ken sogar top erhal­te­ne Möbel, die ihnen schlicht­weg nicht mehr gefal­len. Sie sind zu scha­de, um sie zu ver­schrot­ten und die Men­schen freu­en sich, dass die Möbel noch gebraucht wer­den und vor allem, dass sie sich nicht selbst dar­um küm­mern müs­sen, sie aus der Woh­nung zu schaffen. 

Monat­li­che Fix­kos­ten sen­ken bei Bezug von ALG 2

Strom, Gas, Ver­si­che­run­gen, Inter­net­zu­gang, Han­dy­ver­trag, all das kos­tet jeden Monat Geld. Tat­säch­lich sind das Kos­ten, die sich meist ziem­lich schnell pro­blem­los sen­ken las­sen. Am Anfang steht eine Über­prü­fung der Ver­trä­ge an. 

Sehr vie­le Men­schen wis­sen gar nicht, wie viel Geld sie mit alten Ver­trä­gen ver­schwen­den. Mit einem Strom­ta­rif­ver­gleich im Inter­net kannst du nach­se­hen, ob es einen Strom­ver­sor­ger gibt, der dir Strom güns­ti­ger anbie­tet, als dein jet­zi­ger. Vor allem in Zei­ten, in denen die Ener­gie­prei­se rapi­de stei­gen, soll­test du die Preie regel­mä­ßig ver­glei­chen. Vor einem Strom­an­bie­ter­wech­sel brauchst du kei­ne Angst zu haben, der Wech­sel klappt im Nor­mal­fall rei­bungs­los und einfach. 

Sel­bi­ges gilt für Gas. Mit Hartz 4 wird Gas für Warm­was­ser und Hei­zung zwar über­nom­men, aber es lohnt sich trotz­dem, Gas­ta­ri­fe online kos­ten­los zu ver­glei­chen. Das soll­test du nicht nur aus Grün­den der Fair­ness tun, denn dein teu­rer Tarif wird von allen ande­ren Men­schen mit­be­zahlt, son­dern allein schon, damit du nicht auf einem zu teu­ren Gas­ta­rif sitzt, wenn du kein ALG 2 mehr beziehst. 

Wenn du dann den für dich güns­tigs­ten Tarif hast, kannst du noch wei­ter spa­ren, indem du dei­nen Ver­brauch senkst. Begin­nen wir beim Strom. Es gibt ein paar ein­fa­che Tricks, die sofort hel­fen, Strom zu spa­ren. In Räu­men, in denen sich nie­mand auf­hält, immer das Licht aus­ma­chen. Nicht aktiv genutz­te Elek­tro­ge­rä­te wer­den ausgeschaltet. 

Bei­spiel: Viel­leicht hast du den Tag über den Fern­se­her an, aber du schaust nicht hin. Er läuft eben ein­fach nur für eine leich­te Hin­ter­grund­be­rie­se­lung. Dann mach ihn doch ein­fach aus. Oder du hast ein Radio in der Küche. Das muss auch nicht den gan­zen Tag lau­fen, son­dern nur, wenn du dich auch dort befin­dest. Es ver­braucht zwar wenig Strom, aber mit der Zeit kom­men da eini­ge Kilo­watt­stun­den zusam­men, die du bezah­len musst, obwohl du das Radio gar nicht hörst. 

Bei der Beleuch­tung kannst du ver­mut­lich auch noch viel spa­ren. Glüh­bir­nen soll­test du sowie­so erset­zen, wenn du noch wel­che haben soll­test. Die klas­si­schen Glüh­bir­nen set­zen nur einen win­zi­gen Teil der ver­brauch­ten Ener­gie in Licht um, der Rest wird in unnö­ti­ge Wär­me umgewandelt. 

Auch Ener­gie­spar­lam­pen kannst du erset­zen, genau­so wie Halo­gen-Leucht­mit­tel. Der­zeit sind LED-Leucht­mit­tel das Mit­tel der Wahl. Ange­nom­men, du hast eine Lam­pe mit drei Halo­gen­strah­lern, die jeweils 20 Watt Strom ver­brau­chen. Dann liegt der Gesamt­be­darf die­ser Lam­pe bei 60 Watt. Eine LED-Leuch­te mit drei Watt hat in etwa die glei­che Leucht­stär­ke und ist dem­nach genau­so hell wie die Halo­gen­bir­ne. Tauschst du die­se aus, ver­braucht dei­ne Lam­pe bei glei­cher Hel­lig­keit nur noch neun Watt. Wenn du in dei­ner Woh­nung alle Leucht­mit­tel durch LED ersetzt und das Licht auch noch aus­machst, wenn nie­mand im Zim­mer ist, sparst du ganz neben­bei mit der Zeit eini­ges an Geld. 

Moder­ne Elek­tro­ge­rä­te ver­brau­chen im Stand­by-Modus kaum noch Strom. Kaum noch bedeu­tet aller­dings nicht kei­nen Ver­brauch. Es ist durch­aus sinn­voll, Elek­tro­ge­rä­te direkt am Schal­ter abzu­schal­ten, damit die Gerä­te gar kei­nen Strom mehr ver­brau­chen, wenn sie nicht benutzt wer­den. Falls dir das zu müßig ist, kannst du auch eine Mehr­fach­steck­do­se mit Schal­ter neh­men. Dann musst du nur noch den Schal­ter umle­gen, um alle Gerä­te dar­an gleich­zei­tig ein- oder auszuschalten. 

Du kannst auch eine soge­nann­te Mas­ter-Slave-Mehr­fach­steck­do­se benut­zen. Die­se ver­sorgt alle Gerä­te mit Strom, solan­ge ein bestimm­tes Gerät an ist. Wenn du dei­ne Com­pu­ter­tech­nik mit so einer Steck­do­se ver­sorgst, kannst du zum Bei­spiel ein­stel­len, dass Bild­schirm, Dru­cker, Boxen etc. nur dann Strom bekom­men, wenn du den PC ange­schal­tet hast. 

Beim Kochen kannst du eben­falls Ener­gie spa­ren. Was­ser braucht in der Regel recht lan­ge, bis es kocht. Wenn du den Deckel auf den Topf packst, ver­kürzt sich die­se Zeit um ein paar Minu­ten. Ansons­ten kannst du ver­su­chen, die Hit­ze beim Köcheln las­sen noch etwas zu redu­zie­ren und den Herd gegen Ende etwas frü­her abzu­schal­ten, um mit dem Topf samt Deckel die Rest­wär­me aus­zu­nut­zen. Auch soll­test du gut auf das Timing ach­ten, damit alle Spei­sen gleich­zei­tig fer­tig wer­den. Das erspart das Warm­hal­ten oder erneu­tes Aufwärmen. 

Bei der Hei­zung ist es ähn­lich. Schon zwei Grad weni­ger sor­gen für spür­bar sin­ken­de Heiz­kos­ten. Natür­lich sollst du nicht frie­ren, aber auch im Win­ter ist ein küh­les Schlaf­zim­mer ganz ange­nehm. Zudem scha­det die tro­cke­ne Hei­zungs­luft dei­ner Haut und dei­nen Schleim­häu­ten, beson­ders im Bereich der Atemwege. 

Zum Duschen stellst du dir die Tem­pe­ra­tur nach Mög­lich­keit so ein, dass das Was­ser ange­nehm warm ist, wenn du das war­me Was­ser voll auf­drehst. Es muss ja nicht mehr erhitzt wer­den als not­wen­dig. Das kos­tet sonst nur Ener­gie, die gar nicht benö­tigt wird, weil du so hei­ßes Was­ser sowie­so nicht benutzt. Ein Spar-Dusch­kopf könn­te eine zusätz­li­che Hil­fe sein. 

Wenn du zur Mie­te wohnst, kannst du dei­nen Ver­mie­ter auch mal auf ener­gie­ef­fi­zi­en­te Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men anspre­chen. Viel­leicht hast du ja sogar noch kaum iso­lier­te Fens­ter mit Ein­fach­ver­gla­sung, wie es in Alt­bau­ten oft­mals der Fall ist. Allein ein Aus­tausch der Fens­ter spart dir mit der Zeit jede Men­ge Heiz­kos­ten ein. Moder­ne Gas­ther­men ver­brau­chen zudem viel weni­ger Gas als alte Gerä­te, die zudem feh­ler­an­fäl­li­ger und teu­rer in der Repa­ra­tur sind. 

Auch bei Ver­si­che­run­gen kannst du durch einen regel­mä­ßi­gen Ver­si­che­rungs­ver­gleich eini­ges an Geld spa­ren. Über­leg dir zunächst, ob du dei­ne Ver­si­che­run­gen wirk­lich alle brauchst. Dei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung ist obli­ga­to­risch und wird auch vom Job­cen­ter über­nom­men. Dar­über hin­aus ist die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung ein abso­lu­tes Muss. Falls du kei­ne hast, soll­test du aus unse­rer Erfah­rung unbe­dingt eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Das kos­tet nicht viel, kann dir aber die nack­te Exis­tenz ret­ten, wenn es mal zu einem Unglück kom­men sollte. 

Als nächs­tes wäre die Haus­rat­ver­si­che­rung dran. Als Hartz 4 Emp­fän­ger wirst du es dir wahr­schein­lich eher nicht leis­ten kön­nen, dei­nen gesam­ten Haus­rat zu erset­zen, soll­te er zum Bei­spiel durch ein Feu­er zer­stört wer­den. Eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung kos­tet nur weni­ge Euro pro Monat und kann sich im Not­fall als äußerst wert­voll erweisen. 

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist ver­gleichs­wei­se teu­er. Wenn du eine hast, über­leg dir, ob du sie wirk­lich brauchst. Als Emp­fän­ger von Arbeits­lo­sen­geld 2 hast du ein Anrecht auf Pro­zess- bzw. Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe. Das heißt, das Job­cen­ter bezahlt dir auf Antrag einen Anwalt, wenn es sich um einen berech­tig­ten Fall han­delt. Selbst eine abschlie­ßen kannst du spä­ter, wenn die Hil­fe­be­dürf­tig­keit been­det ist, immer noch. 

Ande­re Ver­si­che­run­gen, abge­se­hen von der Kfz-Ver­si­che­rung, wenn du ein Auto hast, brauchst du im Grun­de oft­mals nicht. Eine Han­dy­ver­si­che­rung ist meist unsinnig. 

Genau­so ver­fährst du mit allen ande­ren Ver­si­che­run­gen. Kün­di­ge die, die du nicht wirk­lich benö­tigst und ver­glei­che bei den ande­ren die aktu­el­len Tari­fe. Das kann sich schon dann loh­nen, wenn du ein­fach einen Tarif fin­dest, der dir zum glei­chen Preis bes­se­re Leis­tun­gen bietet. 

Wel­che Abon­ne­ments hast du abge­schlos­sen? Sieh mal nach, wel­che Zeit­schrif­ten du abon­niert hast, wel­ches Fit­ness­stu­dio und vor allem, wel­che Online-Diens­te/Strea­ming­diens­te. Die­se gera­ten näm­lich ger­ne mal in Ver­ges­sen­heit, kos­ten Geld und wer­den des Öfte­ren nicht genutzt. Digi­ta­le Abon­ne­ments, die du sowie­so nicht oder nur kaum nutzt, kannst du ruhig kün­di­gen. Das geht in der Regel monat­lich und wenn du merkst, dass du es doch brauchst, kannst du es ja wie­der abonnieren. 

Wenn dei­ne Tari­fe noch nicht opti­mal sind, wirst du sicher­lich sehen, dass du jeden Monat Geld spa­ren kannst. 

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