Frei­wil­lig in die Ren­te einzahlen

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//Frei­wil­lig in die Ren­te einzahlen

freiwillig-rente-einzahlenWenn du als Ange­stell­ter berufs­tä­tig bist, zahlst du in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein und erhältst eine monat­li­che Ren­te, sobald du das gesetz­li­che Ren­ten­al­ter erreicht hast. Da das Ren­ten­ni­veau rela­tiv nied­rig ist, wer­den pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen emp­foh­len. Du kannst aber auch frei­wil­lig in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zah­len. Dadurch kannst du zum Bei­spiel frü­her ohne Abschlä­ge in Ren­te gehen oder eine höhe­re Ren­te erhal­ten. Frei­wil­lig in die Ren­ten­kas­se ein­zu­zah­len kann sich für jeden loh­nen, auch für Selbst­stän­di­ge und Beamte. 

So funk­tio­niert die gesetz­li­che Rentenversicherung

Als Ange­stell­ter zahlst du auto­ma­tisch in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein. Wenn du lan­ge genug ein­ge­zahlt hast, erhältst du einen Ren­ten­an­spruch. Die­se Zeit beträgt aktu­ell fünf Jah­re. Sobald du das Ren­ten­al­ter erreicht hast, kannst du in den Ruhe­stand gehen und erhältst, abhän­gig von dei­ner Ver­si­che­rungs­zeit und Höhe dei­ner Bei­trä­ge, eine monat­li­che Ren­te aus­ge­zahlt. Die Ren­ten­zah­lun­gen sind nicht begrenzt, sie erfol­gen lebenslänglich. 

Die Alters­ren­te funk­tio­niert nach dem Umla­ge­ver­fah­ren. Das bedeu­tet, dass du mit dei­nen Bei­trä­gen die Ren­ten der der­zei­ti­gen Rent­ner mit­fi­nan­zierst. Aller­dings wird die Ren­te nicht nur von dir und ande­ren Ange­stell­ten finan­ziert, son­dern unter ande­rem auch noch durch Zuschüs­se vom Bund. Da dei­ne Zah­lun­gen an die der­zei­ti­gen Rent­ner gehen, ist es nicht so, dass du auf eine Art Spar­kon­to ein­zahlst und das Geld spä­ter als Ren­te zurück­be­kommst. So wäre eine lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung auch nicht garantierbar. 

Statt­des­sen sam­melst du Punk­te für dein Ren­ten­kon­to. In einem kom­ple­xen Ver­fah­ren wird dann die Höhe dei­ner monat­li­chen Ren­te berech­net. Wenn du vie­le Punk­te auf dei­nem Ren­ten­kon­to hast, bekommst du natür­lich eine höhe­re Ren­te als jemand, der gera­de die Min­dest­punkt­zahl hat. Wenn du mehr Geld in die Ren­te ein­zahlst, bekommst du am Ende auch eine höhe­re Rente. 

Du musst übri­gens nicht ange­stellt sein, um Ren­ten­punk­te zu sam­meln. Für die Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen bekommst du zum Bei­spiel auch Ver­si­che­rungs­zeit gut­ge­schrie­ben. Glei­ches gilt, wenn du Kin­der bekommst und / oder auf­ziehst. Ein Kind bringt dir drei Jah­re Ver­si­che­rungs­zeit. Um Ren­ten­an­sprü­che zu bekom­men, feh­len dir dann noch zwei Jah­re. Soll­test du nicht pflicht­ver­si­chert sein, kannst du die­se Punk­te bei­spiels­wei­se durch frei­wil­li­ge Bei­trags­zah­lun­gen erhalten. 

Unter­schied zur pri­va­ten Rentenversicherung

Das Ren­ten­ni­veau ist nicht beson­ders hoch und der demo­gra­fi­sche Wan­del sorgt dafür, dass nach und nach immer weni­ger Men­schen für immer mehr Rent­ner bezah­len müs­sen. Aus die­sem Grund wer­den oft pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen oder die Rürup-Ren­te emp­foh­len, um die Ren­te auf­zu­sto­cken. Die­se pri­va­te Alters­vor­sor­ge fußt auf einem kapi­tal­bil­den­den System. 

Das der­zei­ti­ge Pro­blem: In die­sen wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Zei­ten mit der anhal­ten­den Nied­rig­zins­po­li­tik ist es schwie­rig, die ver­spro­che­nen Ren­di­ten auf dem Kapi­tal­markt über­haupt zu erwirt­schaf­ten. Tat­säch­lich äußern vie­le Exper­ten Zwei­fel dar­an, dass Men­schen, die jetzt pri­vat vor­sor­gen, spä­ter über­haupt die ein­ge­zahl­te Sum­me zurück­be­kom­men wer­den. Es wird sozu­sa­gen mit dem Geld gerech­net, was noch kom­men wird, nicht mit dem, wel­ches da ist, wie es bei der umla­ge­fi­nan­zier­ten gesetz­li­chen Ren­te ist. 

Bei der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge ist es zudem meist so, dass die Ren­te nicht ewig, son­dern nur über einen bestimm­ten Zeit­raum aus­ge­zahlt wird. Im Gegen­satz zur gesetz­li­chen Ren­te ist dir hier die Ren­te bis zum Tod nicht sicher. 

Wer kann frei­wil­lig in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung einzahlen?

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung steht jedem offen. Als Ange­stell­ter bist du auto­ma­tisch pflicht­ver­si­chert. Als Selbst­stän­di­ger unter­liegst du nicht der Ver­si­che­rungs­pflicht und musst selbst fürs Alter vor­sor­gen. Da du nicht in die Kas­se ein­zahlst, erhältst du auch kei­ne Punk­te und somit kei­ne Leis­tun­gen aus der gesetz­li­chen Rentenversicherung. 

Du kannst dich aber frei­wil­lig pflicht­ver­si­chern. Die­se schö­ne Wort­kom­bi­na­ti­on bedeu­tet, dass du dich frei­wil­lig zu Bei­trags­zah­lun­gen ver­pflich­ten kannst. Um spä­ter eine Ren­te zu erhal­ten, musst du in Sum­me min­des­tens fünf Jah­re lang in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zah­len. Dabei hast du die Mög­lich­keit, den ein­heit­li­chen Regel­bei­trag oder ein­kom­mens­ab­hän­gi­ge Bei­trä­ge zu zah­len. Du kannst Beträ­ge zwi­schen 84 und 1.209 Euro (in den neu­en Bun­des­län­dern bis zu 1.079 Euro) einzahlen. 

Es ist dabei nicht rele­vant, wie oft du dei­ne Bei­trä­ge bezahlst. Du kannst monat­lich ein­zah­len oder die gan­ze Sum­me mit einer jähr­li­chen Ein­mal­zah­lung leis­ten. Wenn du willst, kannst du dei­ne Bei­trä­ge auch drei‑, vier- oder sie­ben­mal im Jahr ein­zah­len, das steht dir frei. Wich­tig ist nur, dass du genü­gend Punk­te sam­melst, um einen Ren­ten­an­spruch zu erhal­ten. Bis zum 31. März eines Jah­res kannst du übri­gens die Bei­trä­ge des ver­gan­ge­nen Jah­res nach­träg­lich einzahlen. 

Wenn du über 50 Jah­re alt bist und vor­zei­tig in Ren­te gehen möch­test, musst du Abschlä­ge in Kauf neh­men. Für jeden Monat, den du vor­zei­tig in Ren­te gehst, wer­den dir 0,3 Pro­zent von dei­nen Ren­ten­leis­tun­gen abge­zo­gen. Gehst du zwei Jah­re, also 24 Mona­te vor dem Regel­ren­ten­ein­tritts­al­ter in den Ruhe­stand, wür­dest du dau­er­haft 7,2 Pro­zent weni­ger Ren­te erhal­ten. Mit zusätz­li­chen Bei­trags­zah­lun­gen kannst du der Ren­ten­kas­se die­se Abschlä­ge sozu­sa­gen abkau­fen und kannst frü­her in Ren­te gehen und dei­ne nor­ma­le Ren­te bezie­hen. Soll­test du doch län­ger arbei­ten, ist dein Geld nicht ver­lo­ren, son­dern du bekommst eine höhe­re Ren­te ausgezahlt. 

Wer nicht genug Ren­ten­punk­te hat, um Ren­ten­an­spruch zu haben, kann eben­falls frei­wil­lig in die Kas­se ein­zah­len, um sich den Ren­ten­an­spruch zu sichern. Ein­zah­lun­gen in die Ren­ten­kas­se sind in Deutsch­land bereits ab einem Alter von 16 Jah­ren möglich. 

War­um soll­te ich frei­wil­lig Zusatz­bei­trä­ge in die Ren­ten­kas­se einzahlen?

Aus rein wirt­schaft­li­cher Sicht erge­ben zusätz­li­che frei­wil­li­ge Ein­zah­lun­gen in vie­len Fäl­len Sinn. Als Selbst­stän­di­ger kannst du dir mit der frei­wil­li­gen Pflicht­ver­si­che­rung Ansprü­che auf gesetz­li­che Ren­ten­leis­tun­gen sichern. Wer nicht genug Punk­te hat, kann dies eben­falls tun. 

Es kann auch sinn­voll sein, ein paar Jah­re vor Errei­chen des Ren­ten­al­ters zusätz­li­ches Geld ein­zu­zah­len. Wich­tig ist, dass du weißt, dass du dir die Ren­ten­punk­te stets nach der aktu­el­len Berech­nungs­grund­la­ge sicherst. Soll­te es wirt­schaft­lich wei­ter auf­wärts gehen, ist mit einer Stei­ge­rung der Ren­ten zu rech­nen. Das wie­der­um bedeu­tet, dass du höhe­re Bei­trä­ge ein­zah­len müss­test, um die glei­chen Vor­tei­le zu erhal­ten. Eine vor­zei­ti­ge Ren­te ohne Abschlä­ge wür­de für dich dem­nach teu­rer wer­den, als wenn du jetzt dei­ne Zusatz­bei­trä­ge leis­ten würdest. 

Aller­dings gibt es da eben auch das Pro­blem des demo­gra­fi­schen Wan­dels. Nie­mand kann garan­tie­ren, wie sich die Ren­ten ent­wi­ckeln, wenn weni­ger Men­schen die Ren­ten von mehr Rent­nern finan­zie­ren müs­sen. Die Ren­te ist zwar sta­bil und steigt der­zeit regel­mä­ßig. Ob das in zwan­zig Jah­ren auch noch so ist, lässt sich nicht sagen. Aus die­ser Per­spek­ti­ve ist es gut mög­lich, dass die Ren­ten weni­ger stark stei­gen als sie es der­zeit tun. Soll­te die Nied­rig­zins­pha­se enden und die Wirt­schaft auf­blü­hen, könn­te sich eine kapi­tal­bil­den­de Alters­vor­sor­ge als lukra­ti­ver erweisen. 

Nun weiß aber auch nie­mand, wie genau sich die Wirt­schaft ent­wi­ckeln wird. Ein Risi­ko besteht bei bei­den Arten der zusätz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung. Hin­zu weiß auch nie­mand, wie sich die Besteue­run­gen von Ren­ten (pri­vat oder auch gesetz­lich) ent­wi­ckeln wer­den. Die Ver­brau­cher­zen­tra­len raten der­zeit ver­mehrt zu frei­wil­li­gen Bei­trä­gen in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung. Gleich­zei­tig war­nen sie aber auch davor, sich nur dar­auf zu verlassen. 

Die Kern­aus­sa­ge ist dabei: Wenn du min­des­tens 50 Jah­re alt bist und die Ren­te in Sicht­wei­te ist, sind frei­wil­li­ge Zusatz­bei­trä­ge emp­feh­lens­wert. Zahlst du ein Jahr lang monat­lich 84 Euro zusätz­lich in die Ren­ten­kas­se ein, bedeu­tet das für dich lebens­lang 4,42 Euro mehr Ren­te. Je mehr und län­ger du ein­zahlst, des­to höher wird logi­scher­wei­se auch dei­ne Rente. 

Als noch jun­ger Mensch hin­ge­gen soll­test du lie­ber noch etwas war­ten oder ander­wei­tig pri­vat vor­sor­gen. Laut aktu­el­ler Pro­gno­sen dürf­te die Ren­te 2040 nur noch etwa 42 Pro­zent des durch­schnitt­li­chen Net­to­ein­kom­mens betra­gen. Aktu­ell liegt die­ser Wert bei 48 Pro­zent. In jun­gen Jah­ren kann ein ETF-Spar­plan eine gute Idee sein, um zusätz­lich Geld fürs Alter anzu­spa­ren. Spä­ter kannst du dann je nach Ent­wick­lung immer noch schau­en, ob du das gespar­te Geld loh­nens­wert in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ste­cken kannst, oder ob sich ein Aus­zah­lungs­plan als Zusatz­ren­te mehr lohnt. 

Im End­ef­fekt kön­nen wir an die­ser Stel­le dazu raten, einen Ter­min für ein Bera­tungs­ge­spräch bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung zu ver­ein­ba­ren. Dort kann man anhand dei­ner indi­vi­du­el­len Situa­ti­on prü­fen, ob Zusatz­bei­trä­ge in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung eine gute Opti­on sind, oder ob eine ande­re Art der Vor­sor­ge bes­ser geeig­net ist. Loh­nens­wert ist die frei­wil­li­ge Pflicht­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge und Men­schen, die zu wenig Ren­ten­punk­te haben. Mit der Pflicht­ver­si­che­rung kön­nen noch wei­te­re Leis­tun­gen ein­her gehen, wie Witwen‑, Wai­sen- oder Erwerbs­min­de­rungs­ren­te, was jedoch auch je nach Situa­ti­on direkt mit der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung zu erör­tern ist. 

Wie bei vie­len Anla­ge­ent­schei­dun­gen bedarf es einer brei­ten Steue­rung und nicht nur die Anla­ge auf ein bestim­mes Pro­duk­te. Bei uns in der Redak­ti­on nut­zen wir z.B. auch ver­schie­de­ne Vor­sor­ge­an­la­gen wie ETF-Spar­plä­ne, Divi­de­nen­ak­ti­en, frei­wil­li­ge Ren­ten­zah­lun­gen, Tages­geld­kon­ten und eini­ge mehr.

 

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