Haus­rat­ver­si­che­rung

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//Haus­rat­ver­si­che­rung

hausrat versichernEine Haus­rat­ver­si­che­rung gehört zu den wich­tigs­ten frei­wil­li­gen Ver­si­che­run­gen. Jeder, der einen eige­nen Haus­halt führt, soll­te eine Haus­rat­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Ver­si­chert ist alles, was zum Haus­rat gehört, also Möbel, Klei­dung, Elek­tro­ge­rä­te und der­glei­chen. Soll­ten die ver­si­cher­ten Gegen­stän­de bei einem Ein­bruch gestoh­len oder durch Feu­er, Was­ser, Über­span­nung o.Ä. beschä­digt oder zer­stört wer­den, wer­den die­se von der Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt. (Wie so oft im Leben gilt auch hier, immer schön das Klein­ge­druck­te beach­ten in den Ent­spre­chen­den Angeboten/Verträgen.)

Was leis­tet eine Hausratversicherung?

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt dir den finan­zi­el­len Ver­lust bei Schä­den an dei­nem Eigen­tum, sofern es sich um beweg­li­che Gegen­stän­de in dei­ner Woh­nung han­delt. Schä­den an Haus­halts­ge­rä­ten, Klei­dung und dei­ner Ein­rich­tung wer­den dir bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me ersetzt. Hast du die Prü­fung auf Unter­ver­si­che­rung gene­rell aus­ge­schlos­sen, ent­fällt die Limi­tie­rung durch die Ver­si­che­rungs­sum­me. Ver­si­chert sind Schä­den durch Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Über­span­nung sowie Hagel und Sturm. 

Die Ver­si­che­rung über­nimmt ggf. auch die Kos­ten für Schä­den, die dir ent­ste­hen, wenn du aus­ge­raubt wirst. Bedroht dich jemand auf der Stra­ße und raubt dir dein Smart­phone, bekommst du den Wert von der Ver­si­che­rung ersetzt. 

Auch die Fol­gen eines Scha­den­falls wer­den über­nom­men. Gemeint ist damit, dass du für eine gewis­se Zeit in einem Hotel woh­nen kannst, wenn dei­ne Woh­nung nach einem Feu­er oder Was­ser­scha­den erst­mal unbe­wohn­bar ist. 

Brau­che ich eine Hausratversicherung?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist kei­ne Pflicht­ver­si­che­rung. Wenn du einen eige­nen Haus­halt führst, bei­spiels­wei­se als Mie­ter einer Woh­nung, gehört sie aber zu den wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen, die du abschlie­ßen kannst, gleich nach der fast schon obli­ga­to­ri­schen pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Haus­rat­ver­si­che­rung kommt für Schä­den an Gegen­stän­den auf, die sich in dei­ner Woh­nung befin­den. Das tut sie natür­lich nur, wenn du die Schä­den nicht selbst ver­ur­sacht hast. 

Wenn dei­ne Woh­nung zum Bei­spiel kom­plett aus­brennt, bekommst du den Wert sämt­li­cher Gegen­stän­de ersetzt. Auch Ein­bruch­dieb­stahl ist ver­si­chert. Wenn jemand bei dir ein­bricht und dei­nen Lap­top stiehlt, bekommst du von der Haus­rat­ver­si­che­rung Geld für ein neu­es Gerät. Meist sind dar­über hin­aus auch wei­te­re Schä­den durch Ein­bruch­dieb­stahl ver­si­chert. Wenn der Ein­bre­cher nicht nur dei­nen Lap­top gestoh­len, son­dern auch dei­ne Couch auf­ge­schlitzt hat, bekommst du auch den Wert der Couch ersetzt. 

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist also wirk­lich sinn­voll, wenn du nicht das Geld hast, dein Inven­tar ein­fach mal so kom­plett zu erneu­ern. Je nach Grö­ße und Lage dei­ner Woh­nung kos­tet dich eine Haus­rat­ver­si­che­rung kei­ne 5 Euro im Monat. Im Ver­gleich mit dem Wert aller Gegen­stän­de in dei­ner Woh­nung, ein­ge­schlos­sen sind dabei auch Klei­dung, Elek­tro­ge­rä­te, Bücher usw., ist das wohl ein eher ver­nach­läs­sig­ba­rer Betrag. 

Wel­che Schä­den sind mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung versichert?

Ver­si­chert sind Schä­den, die dir durch Brand, Ein­bruch­dieb­stahl, Raub, Van­da­lis­mus, Lei­tungs­was­ser sowie durch Sturm und Hagel entstehen. 

Bei Schä­den durch Brand soll­test du dar­auf ach­ten, dass auch Über­span­nungs­schä­den an Elek­tro­ge­rä­ten durch Blitz­schlag ver­si­chert sind. Schä­den durch Rauch und Ruß soll­ten eben­so ver­si­chert sein wie Schä­den durch Löschwasser. 

Schä­den durch Ein­bruch­dieb­stahl, Raub und Van­da­lis­mus soll­ten mit der vol­len Ver­si­che­rungs­sum­me ver­si­chert sein. Wenn du Kin­der hast, soll­te der Ver­si­che­rungs­schutz auch Dieb­stahl von Kin­der­wa­gen abde­cken. Wenn jemand bei einem Ein­bruch dei­ne EC- oder Kre­dit­kar­te steh­len und miss­brau­chen soll­te, bevor du die Kar­ten hast sper­ren las­sen kön­nen, kannst du zumin­dest einen Teil des Gel­des zurück­be­kom­men, sofern der Ver­si­che­rungs­schutz dies abdeckt. 

Schä­den durch Lei­tungs­was­ser sind Schä­den durch Rohr- oder Lei­tungs­bruch. Wenn sich der Schlauch dei­ner Wasch­ma­schi­ne löst, kommt dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung für dadurch ent­ste­hen­de Schä­den auf. Soll­test du ein Was­ser­bett oder ein Aqua­ri­um besit­zen, soll­ten auch Schä­den durch dar­aus aus­tre­ten­des Was­ser ver­si­chert sein. 

Schä­den durch Sturm und Hagel sind qua­si selbst­er­klä­rend. Wenn dein Haus­rat durch Sturm oder Hagel beschä­digt oder zer­stört wird, bekommst du den Scha­den ersetzt. 

Was kos­tet eine Hausratversicherung?

Die Kos­ten einer Haus­rat­ver­si­che­rung kann man nicht pau­schal bezif­fern, da sie von diver­sen indi­vi­du­el­len Fak­to­ren abhängt. Der wich­tigs­te Fak­tor ist dabei die Ver­si­che­rungs­sum­me. Die­se kannst du selbst bestim­men. Dafür nimmst du dir am bes­ten einen Zet­tel und einen Stift. Damit gehst du dann durch alle Räu­me und notierst dir den unge­fäh­ren finan­zi­el­len Wert aller Möbel und Gegen­stän­de. Dazu zäh­len auch Din­ge, die „eigent­lich nichts wert sind“, wie zum Bei­spiel güns­ti­ge Tel­ler oder aus­ge­mus­ter­te T‑Shirts. Als Wert nimmst du den Preis, den du bezah­len müss­test, wenn den jewei­li­gen Gegen­stand neu kau­fen würdest. 

Beach­te dabei nur, dass der Maß­stab sei­tens der Ver­si­che­rung lau­tet, dass die Kos­ten für die Wie­der­be­schaf­fung von „Sachen der glei­chen Art und Güte in neu­wer­ti­gem Zustand“ anzu­ge­ben sind. Wenn du beson­ders wert­vol­le oder sel­te­ne Gegen­stän­de hast, soll­test du das der Ver­si­che­rung anzei­gen. Ansons­ten kann dei­ne neu­wer­ti­ge „Blaue Mau­ri­ti­us“ Brief­mar­ke ver­bren­nen und du wür­dest wahr­schein­lich den Wert einer belie­bi­gen Mar­ke zum Ver­sen­den eines Stan­dard-Briefs ersetzt bekommen. 

Ein wei­te­rer Fak­tor ist die Lage der Woh­nung. Die Ver­si­che­rer haben unter­schied­li­che Tarif­zo­nen. Wohnst du in einem Gebiet, in dem häu­fig ein­ge­bro­chen wird, zahlst du höhe­re Bei­trä­ge als in einem Gebiet, in denen Ein­bruch qua­si ein Fremd­wort ist. 

Wenn du nicht gera­de in einer Hoch­burg der Kri­mi­na­li­tät oder in einem Haus mit beson­ders hohem Risi­ko wohnst, gemeint sind hier bei­spiels­wei­se Woh­nun­gen über einem Bor­dell oder einer Dis­ko­thek, ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung nicht teuer. 

In Ber­lin Ste­glitz z.B. kos­ten die ers­ten wirk­lich sinn­vol­len Ver­si­che­rungs­ta­ri­fe für eine durch­schnitt­lich ein­ge­rich­te­te 54qm-Woh­nung zwi­schen 40 und 50 Euro pro Jahr. 

Was ist bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung zu beachten?

Bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung gibt es meh­re­re Din­ge, auf die du ach­ten soll­test. Beson­ders wich­tig ist natür­lich die Ver­si­che­rungs­sum­me, die kor­rekt fest­ge­legt wer­den soll­te. Dabei soll­test du dar­auf ach­ten, wel­che Schä­den mit der gesam­ten Sum­me ver­si­chert sind. Es ist bei­spiels­wei­se häu­fig so, dass Urkun­den und Wert­pa­pie­re mit einer nied­ri­ge­ren Sum­me ver­si­chert sind und es einen Unter­schied gibt, ob sie aus einem Safe gestoh­len oder außer­halb eines Safes auf­be­wahrt wurden. 

Ein Gene­rel­ler Tipp: Um Ärger mit der Haus­rat­ver­si­che­rung zu ver­mei­den, soll­test du dei­nen gesam­ten Haus­rat doku­men­tie­ren und nach Mög­lich­keit alle Rech­nun­gen auf­be­wah­ren. Im Zwei­fel musst du bewei­sen kön­nen, dass die ver­brann­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de auch wirk­lich exis­tiert haben. Wenn du als Stu­dent angibst, dir sei dein 2.000 Euro teu­rer Fern­se­her gestoh­len wor­den, dann ist es nur zu dei­nem Vor­teil, den Besitz mit­tels der Quit­tung und / oder Bil­dern von dem Fern­se­her in dei­ner Woh­nung nach­wei­sen zu können. 

Beson­ders wich­tig ist dies bei teu­ren Gegen­stän­den oder unge­wöhn­li­chen Men­gen. Ange­nom­men du hast ein Fai­ble für teu­re Anzug­ho­sen und kannst kaum an einem beson­ders ele­gan­ten Exem­plar vor­bei­ge­hen. Wenn dein Schlaf­zim­mer aus­brennt und du der Ver­si­che­rung den Ver­lust von 47 Anzug­ho­sen mit einem Durch­schnitts­preis von 170 Euro pro Stück mel­dest, ste­hen die Chan­cen nicht schlecht, dass der Sach­be­ar­bei­ter ger­ne über­prü­fen wür­de, ob dei­ne Anga­ben stim­men, bevor er dir allein für die Hosen schon fast 8.000 Euro über­weist. Ein idea­ler Nach­weis ist natür­lich die Quit­tung für den Kauf jeder ein­zel­nen Hose. Idea­ler­wei­se hast du auch ein hoch­auf­lö­sen­des Bild, auf dem sie alle in dei­nem Klei­der­schrank zu erken­nen sind. 

Ansons­ten ach­test du am bes­ten auf die Aspek­te, die dir beson­ders wich­tig sind. Wenn du ein Was­ser­bett hast, soll­te die Ver­si­che­rung Schä­den durch dar­aus aus­tre­ten­des Was­ser abde­cken. Planst du als Stu­dent ein Aus­lands­se­mes­ter zu absol­vie­ren, soll­te der Ver­si­che­rungs­schutz wäh­rend die­ser Zeit auch im Aus­land gel­ten und wenn du dei­ne ver­trag­li­chen Ange­le­gen­hei­ten etc. haupt­säch­lich digi­tal ver­wal­test, kann die Ver­si­che­rung von Daten­ret­tungs­kos­ten für dich Gold wert sein. 

Nach­fol­gend stel­len wir dir die wich­tigs­ten Begrif­fe und Ver­trags­ge­gen­stän­de zum The­ma Haus­rat­ver­si­che­rung vor und ver­ra­ten dir, wann die Punk­te für dich rele­vant sind und wor­auf du jeweils ach­ten soll­test, um die für dich bes­te Haus­rat­ver­si­che­rung zu finden. 

Ver­si­che­rungs­sum­me

Bei der Fest­le­gung der Ver­si­che­rungs­sum­me soll­test du beson­ders gewis­sen­haft vor­ge­hen, denn eine Haus­rat­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den nur in vol­lem Umfang, wenn die Sum­me dem tat­säch­li­chen Wert der ver­si­cher­ten Gegen­stän­de entspricht. 

Ein­fa­ches Bei­spiel: Dei­ne Woh­nung brennt aus, all dei­ne ver­si­cher­ten Gegen­stän­de sind ver­lo­ren und müs­sen ersetzt wer­den. Der Wert der Sachen betrug ca. 30.000 Euro. Wenn du als Ver­si­che­rungs­sum­me 50.000 Euro ver­ein­bart hast, bist du über­ver­si­chert und zahlst Bei­trä­ge für die Ver­si­che­rung von Wer­ten, die du über­haupt nicht hast. Hast du aller­dings nur 20.000 Euro ange­ge­ben, bleibst du auf einem Teil dei­nes Scha­dens sit­zen. In die­sem Fall bist du unter­ver­si­chert und hast der Ver­si­che­rung zu nied­ri­ge Bei­trä­ge gezahlt. Über­ver­si­che­rung hin­ge­gen führt nur sel­ten zu Pro­ble­men. Mit Leis­tungs­kür­zun­gen auf­grund von Über­ver­si­che­rung musst du übli­cher­wei­se nicht rechnen. 

Vie­le Ver­si­che­rer ver­zich­ten auf die Unter­stel­lung von Unter­ver­si­che­rung, wenn bestimm­te Auf­la­gen erfüllt sind. In den meis­ten Fäl­len ver­an­schla­gen die Ver­si­che­rer eine Flä­chen­pau­scha­le als Ver­si­che­rungs­sum­me. Die­se beträgt meist 650 Euro pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che. Wenn der Ver­si­che­rer dies anbie­tet, brauchst du dir bezüg­lich Unter­ver­si­che­rung kei­ne Sor­gen zu machen, wenn du einen nor­ma­len Haus­rat hast. Nor­mal bedeu­tet an die­ser Stel­le, dass du kei­ne extrem teu­ren Desi­gner­mö­bel oder Gemäl­de hast, sodass der Wert dei­nes Haus­halts in kei­nem gesun­den Ver­hält­nis zur Ver­si­che­rungs­sum­me steht. 

Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht

Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird anhand des ver­si­cher­ten Wer­tes fest­ge­legt. Wenn dein Haus­rat 20.000 Euro wert ist, zahlst du nied­ri­ge­re Bei­trä­ge, als wenn dein Haus­rat 30.000 Euro wert wäre. Wenn dein Haus­rat nun 30.000 Euro wert ist, du aber nur 20.000 Euro ver­ein­bart hast, bist du unterversichert. 

Die Ver­si­che­rung kann, bei­spiels­wei­se nach einem Woh­nungs­brand, die Höhe des Scha­dens fest­stel­len las­sen. Wenn die ermit­tel­te Scha­den­hö­he deut­lich über dem ver­si­cher­ten Wert liegt, bekommst du im Nor­mal­fall sogar weni­ger als dei­ne ver­si­cher­ten 20.000 Euro aus­ge­zahlt. Im Fal­le einer Unter­ver­si­che­rung ist die Ver­si­che­rung näm­lich dazu berech­tigt, die Leis­tun­gen zu kürzen. 

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten an, auf Fest­stel­lung einer Unter­ver­si­che­rung zu ver­zich­ten, wenn du min­des­tens einen bestimm­ten Betrag ver­si­cherst. Ein gro­ßer Teil der Ver­si­che­rer prü­fen die Unter­ver­si­che­rung bei­spiels­wei­se nicht, wenn du einen Ver­si­che­rungs­wert von 650 Euro pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che annimmst. Mit die­sem Wert bist du bei vie­len Anbie­tern auf der siche­ren Sei­te. Dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt die dann näm­lich die vol­le Scha­den­hö­he, auch über den ver­si­cher­ten Wert hinaus. 

Das ist aller­dings nicht als Frei­brief zu ver­ste­hen, denn um sich gegen Miss­brauch die­ser Rege­lung zu schüt­zen, gel­ten für beson­ders wert­vol­le Gegen­stän­de, Wert­sa­chen, Bar­geld und Wert­pa­pie­re geson­der­te Bedin­gun­gen. Bei bestimm­ten Gegen­stän­den ab einem gewis­sen Wert kann dir die Ver­si­che­rung vor­schrei­ben, wie sie zu lagern sind. Wird dir teu­rer Schmuck aus einem Tre­sor gestoh­len, bekommst du mehr Geld von der Ver­si­che­rung, als wenn du ihn sicht­bar außer­halb gela­gert hast. Glei­ches gilt für Bar­geld, Wert­pa­pie­re und ande­re wert­vol­le Din­ge. Aus­ge­nom­men sind Gegen­stän­de wie anti­ke Möbel, bei denen eine Auf­be­wah­rung im Tre­sor rein prak­tisch kaum mög­lich ist. 

Bei­spiel: An dei­ner Wand hängt dein gan­zer Stolz, näm­lich ein Ori­gi­nal­tri­kot der deut­schen Fuß­ball­na­tio­nal­mann­schaft von 1954. Die­ses wird dir nun von einem Ein­bre­cher gestoh­len. Wenn du Glück hast bekommst du das Geld für ein aktu­el­les Natio­nal­tri­kot aus dem Fan­shop, im bes­ten Fall die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me für Wertgegenstände. 

Im schlimms­ten Fall bekommst du gar nichts, weil die­se Rari­tät als Wert­ge­gen­stand ein­ge­stuft wird, der in einem Tre­sor hät­te auf­be­wahrt wer­den müs­sen. Mit der Prä­sen­ta­ti­on an der Wand hast du näm­lich das Risi­ko erhöht. Ein Ein­bre­cher hät­te es durch ein Fens­ter sehen kön­nen und dann erst den Ent­schluss zur Tat gefasst haben. Mit dem Tri­kot im Tre­sor wäre das nicht geschehen. 

Dass du den Neu­be­schaf­fungs­wert, der sicher­lich min­des­tens im obe­ren fünf­stel­li­gen Euro­be­reich liegt, von dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt bekommst, ohne sie vor­her über den sel­te­nen Besitz infor­miert zu haben, ist als eher unwahr­schein­lich einzustufen. 

Selbst­be­tei­li­gung

Die Selbst­be­tei­li­gung ist der Betrag, den du im Scha­den­fall selbst zah­len musst. Das bedeu­tet, dass du gene­rell kein Geld von der Ver­si­che­rung bekommst, wenn die Scha­den­hö­he unter dem Wert der Selbst­be­tei­li­gung liegt. Über­steigt die Scha­den­hö­he die Selbst­be­tei­li­gung, über­nimmt die Ver­si­che­rung den die Selbst­be­tei­li­gung über­stei­gen­den Betrag. 

Mel­dest du einen berech­tig­ten Scha­den in Höhe von 1.400 Euro und hast 150 Euro Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart, erhältst du dem­nach von der Ver­si­che­rung 1.250 Euro. 

Im Gegen­zug zahlst du redu­zier­te Bei­trä­ge. Da die Selbst­be­tei­li­gung bei jedem Scha­den­fall fäl­lig wird, soll­test du auf eine Selbst­be­tei­li­gung ver­zich­ten. Wenn dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung pro Jahr ca. 50 Euro kos­tet, kannst du bei einer Selbst­be­tei­li­gung von 150 Euro von um etwa 10 Euro redu­zier­ten Jah­res­bei­trä­gen ausgehen. 

Damit sich die ver­rin­ger­ten Bei­trä­ge aus­zah­len, müss­test du 15 Jah­re lang scha­den­frei ver­si­chert sein. Mel­dest du wäh­rend der ers­ten 15 Jah­re einen Scha­den und musst die 150 Euro Selbst­be­tei­li­gung zuzah­len, ist der Spar­ef­fekt dahin. 

Außen­ver­si­che­rung

Der Punkt Außen­ver­si­che­rung beschreibt die Ver­si­che­rung von Haus­rats­ge­gen­stän­den, die sich außer­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung bzw. des Grund­stücks befin­den. Der Ver­si­che­rungs­schutz greift, wenn der Gegen­stand in einem ver­schlos­se­nen Raum auf­be­wahrt wird. Wenn du bei­spiels­wei­se zum Sport gehst und dei­nen Ruck­sack in einem Schließ­fach ein­schließt, befin­det er sich in einem sol­chen ver­schlos­se­nen Raum. Wird er dar­aus gestoh­len, bekommst du den Wert von der Ver­si­che­rung ersetzt. 

Nicht ver­si­chert wäre er in Räu­men, zu denen jeder Zugang hat. Liegt dein Ruck­sack beim Son­nen­ba­den im Park neben dir und du schläfst ein, bekommst du ihn nicht von der Ver­si­che­rung ersetzt, wenn er gestoh­len wird. 

Wenn du Gegen­stän­de, die als Haus­rat gel­ten, dau­er­haft außer­halb auf­be­wahrst, soll­test du unbe­dingt prü­fen, ob der Ver­si­che­rungs­schutz für die­se auch gilt. Ange­nom­men, du spielst in einer Band und ihr habt einen Pro­be­raum ange­mie­tet, zu dem nur ihr die Schlüs­sel habt. Dann gilt die­ser als ver­schlos­se­ner Raum. 

Aller­dings kann es pro­ble­ma­tisch wer­den, wenn du zum Bei­spiel dein Misch­pult dau­er­haft im Pro­be­raum auf­be­wahrst. Wird es bei einem Ein­bruch gestoh­len, kann es als nicht ver­si­chert gel­ten, da es nicht mehr als Haus­rat, son­dern als Teil des Inven­tars des Pro­be­rau­mes ange­se­hen wird. 

Die meis­ten Ver­si­che­rer beschrän­ken die Dau­er ihrer Außen­ver­si­che­rung auf einen bestimm­ten Zeit­raum. Beträgt die­ser zum Bei­spiel 6 Mona­te, wäre dein Misch­pult im Fal­le eines Ein­bruchs das ers­te hal­be Jahr, seit es in den Raum gestellt wur­de, ver­si­chert. Wie lan­ge du es wie­der in dei­nen eige­nen vier Wän­den auf­be­wah­ren musst, bis es wie­der zum Haus­rat zählt und der Zeit­raum neu beginnt, kannst du den jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen entnehmen. 

Hotel­kos­ten

Hotel­kos­ten sind ein nicht zu unter­schät­zen­der Aspekt einer Haus­rat­ver­si­che­rung. Soll­te dei­ne Woh­nung nach einem Scha­den­fall, bei­spiels­wei­se nach einem Brand oder Was­ser­scha­den, unbe­wohn­bar sein, über­nimmt dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung die Kos­ten eines Hotel­auf­ent­halts. Die Dau­er ist begrenzt. Die meis­ten Ver­si­che­rer über­neh­men die Kos­ten für bis zu 100 Tage Hotelaufenthalt. 

Auch die Höhe der Kos­ten ist begrenzt. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten nur bis zu einer bestimm­ten Höhe. Üblich sind 1 oder 2 Pro­mil­le der Ver­si­che­rungs­sum­me. Bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 30.000 Euro wür­dest du von dei­ner Ver­si­che­rung folg­lich 30 bzw. 60 Euro pro Tag für dei­nen Hotel­auf­ent­halt bekom­men. Mie­test du ein teu­re­res Hotel­zim­mer, zahlst du ent­spre­chend die Differenz. 

Mehr­kos­ten für Leitungswasser

Schä­den durch Lei­tungs­was­ser soll­ten mit der maxi­ma­len Ver­si­che­rungs­sum­me ver­si­chert sein. Soll­te zum Bei­spiel der Zulei­tungs­schlauch dei­ner Spül­ma­schi­ne plat­zen und alles unter Was­ser set­zen, regu­liert dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung die Schäden. 

Der Punkt „Mehr­kos­ten für Lei­tungs­was­ser infol­ge Rohr­bruch“ ist ein oft unter­schätz­tes Tarif­de­tail, auf wel­ches du ach­ten solltest. 

Das Haupt­pro­blem bei einem Was­ser­scha­den ist zunächst natür­lich der Was­ser­scha­den selbst. Ist er durch Rohr­bruch ent­stan­den, wird der gesam­te Scha­den inklu­si­ve Rohr ersetzt. Was dir aber nicht ersetzt wird sind die Kos­ten für das aus­ge­tre­te­ne Was­ser. Rohr­brü­che wer­den häu­fig erst zu spät bemerkt. Bevor sich sicht­ba­re Was­ser­fle­cken gebil­det haben, ist meist schon min­des­tens so viel Was­ser aus­ge­tre­ten, dass du damit nicht nur einen ein­zi­gen Swim­ming-Pool hät­test fül­len können. 

Das aus­ge­tre­te­ne Was­ser muss natür­lich bezahlt wer­den. Eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung lässt dich nicht auf der unge­wöhn­lich hohen Was­ser­rech­nung sit­zen, son­dern über­nimmt zumin­dest einen Teil der Mehrkosten. 

Daten­ret­tung

Daten­ret­tungs­kos­ten wer­den häu­fig unter­schätzt. Es kann durch­aus pas­sie­ren, dass dein Com­pu­ter einen ver­si­cher­ten Was­ser- oder Über­span­nungs­scha­den erlei­det. Der Com­pu­ter wird dir von der Ver­si­che­rung ersetzt. 

Digi­tal erwor­be­ne Spie­le, Pro­gram­me oder Musik kannst du neu her­un­ter­la­den. Doch was ist mit wich­ti­gen Doku­men­ten oder dei­nen pri­va­ten Fotos? Wenn du die Daten nicht mit einem der vie­len Daten­ret­tungs-Pro­gram­men wie­der her­stel­len kannst, kann nur noch ein pro­fes­sio­nel­ler Daten­fo­ren­si­ker dei­ne Daten ret­ten. Da sich Pro­fis in die­sem Bereich ihre Diens­te nicht schlecht bezah­len las­sen, wirst du dich sicher­lich freu­en, wenn dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung bis zu einer gewis­sen Sum­me für die Daten­ret­tung aufkommt. 

Gar­ten­mö­bel / Gartengeräte

Die Ver­si­che­rung von Gar­ten­mö­beln und Gar­ten­ge­rä­ten ist für dich natür­lich nur rele­vant, wenn du auch einen Gar­ten hast. Wer­den dir zum Bei­spiel wäh­rend eines Urlaubs Gar­ten­ge­rä­te oder ‑möbel von dei­nem Grund­stück gestoh­len, kannst du den Scha­den von dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt bekom­men. Im Regel­fall müs­sen dei­ne Gar­ten­mö­bel auch nicht spe­zi­ell gesi­chert sein. Übli­cher­wei­se reicht es aus, wenn die Gerä­te nicht frei zugäng­lich sind. Ist dein Gar­ten mit einer Hecke oder einem Gar­ten­zaun umschlos­sen, gilt die­se Bedin­gung nor­ma­ler­wei­se als erfüllt. 

Du soll­test nur dar­auf ach­ten, wie hoch die Ver­si­che­rungs­sum­me ist und was genau ver­si­chert ist. Wenn dir zum Bei­spiel ein teu­rer Grill gestoh­len wird, kann es durch­aus sein, dass die­ser nicht als Gar­ten­ge­rät oder Gar­ten­mö­bel aner­kannt wird und du auf dem Scha­den sit­zen bleibst. 

Gro­be Fahrlässigkeit

Eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung soll­te auch Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­si­chern. Im Ide­al­fall sind Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me ver­si­chert. Ent­steht ein Scha­den auf­grund eines Unfalls oder wird von einem Ein­bre­cher ver­ur­sacht, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kosten. 

Nicht über­nom­men wer­den die Kos­ten von Schä­den, mit denen du hät­test rech­nen kön­nen. Wenn du dei­ne Sorg­falts­pflicht maß­geb­lich ver­letzt bzw. miss­ach­test, han­delst du grob fahr­läs­sig. Ent­steht bei­spiels­wei­se ein Feu­er­scha­den auf­grund einer unbe­auf­sich­tigt bren­nen­den Ker­ze, hast du den Scha­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit selbst ver­ur­sacht. Glei­ches gilt für den Fall, dass du im Wohn­zim­mer über eine Tep­pich­kan­te stol­perst und dei­nen Lap­top vom Tisch fegst. Auch das kann als gro­be Fahr­läs­sig­keit ein­ge­stuft werden. 

Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den wer­den von einer Haus­rat­ver­si­che­rung selbst­ver­ständ­lich gene­rell nicht über­nom­men, da der Tat­be­stand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit Vor­satz expli­zit ausschließt. 

Van­da­lis­mus, Raub, Einbruchdiebstahl

Die genann­ten Punk­te soll­ten defi­ni­tiv mit der maxi­ma­len Ver­si­che­rungs­sum­me ver­si­chert sein. Beson­ders wich­tig ist die Ver­si­che­rung gegen Schä­den durch Raub. In den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen soll­te das Wort Raub ste­hen und es soll­ten kei­ne Ein­schrän­kun­gen der gesetz­li­chen Defi­ni­ti­on des Begriffs ver­ein­bart werden. 

Rein recht­lich umfasst Raub näm­lich auch die erzwun­ge­ne Her­aus­ga­be von Gegen­stän­den auf­grund von Gewalt­an­dro­hung. Wenn du nachts unter­wegs bist und jemand hält dich auf, zieht ein Mes­ser und for­dert die Her­aus­ga­be dei­nes Smart­phones, da er dich sonst ver­let­zen wür­de, gibst du es ihm dann bes­ser. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten eines neu­en Geräts näm­lich auch dann, wenn dir in einer Situa­ti­on aku­te Gewalt ledig­lich ange­droht wird. 

Fahr­rad­ver­si­che­rung

Im Nor­mal­fall ist dein Fahr­rad mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung nicht ver­si­chert. Wenn du dein Fahr­rad mit­ver­si­chern möch­test, kannst du das als Zusatz­op­ti­on gegen einen Auf­preis tun. Du soll­test aber bei der Fahr­rad­ver­si­che­rung unbe­dingt ins Klein­ge­druck­te schau­en, denn eine Fahr­rad­ver­si­che­rung bie­tet nicht auto­ma­tisch voll­um­fäng­li­chen Schutz. 

Ange­nom­men, du schließt dein Fahr­rad mit einem Schloss im öffent­li­chen Raum an. Wenn es nun gestoh­len wird, kann es mög­li­cher­wei­se an der Uhr­zeit hän­gen, ob du dein Rad ersetzt bekommst. Es kann näm­lich durch­aus sein, dass der Ver­si­che­rer für Dieb­stäh­le zwi­schen 1 und 5 Uhr nachts die Haf­tung aus­schließt. Wäre es am Tag gestoh­len wor­den, wür­de der Ver­si­che­rer den Scha­den ersetzen. 

Ele­men­tar­schä­den

Ele­men­tar­schä­den sind Schä­den, die durch beson­de­re Natur­ge­wal­ten ver­ur­sacht wer­den und die stan­dard­mä­ßig nicht ver­si­chert sind. Gemeint sind hier zum Bei­spiel Schä­den durch Erd­be­ben, Erd­rutsch, Vul­kan­aus­bruch, Lawi­nen oder Überschwemmung. 

Als Mie­ter kannst du auf die Ver­si­che­rung von Ele­men­tar­schä­den in der Regel ver­zich­ten. Sinn­voll kann sie sein, wenn du in einem Gefah­ren­ge­biet wohnst und dei­ne Woh­nung im Erd­ge­schoss liegt. Vor Abschluss der Ver­si­che­rung soll­test du dich aber in jedem Fall mit dei­nem Ver­mie­ter in Ver­bin­dung set­zen und prü­fen, ob Ele­men­tar­schä­den nicht bereits durch des­sen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt sind. 

Glas­bruch

Mit der Zusatz­op­ti­on Glas­bruch über­nimmt dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den an grö­ße­ren Glas­flä­chen. Gemeint ist damit fast alles außer Geschirr, also zum Bei­spiel Fens­ter, Türen, Trenn­wän­de, Glas­ti­schen, Möbel­ver­gla­sung oder Glaskeramik-Kochfelder. 

Die Bei­trä­ge stei­gen mit der Glas­bruch­ver­si­che­rung natür­lich an. Da die Bei­trags­er­hö­hung in den meis­ten Fäl­len deut­lich spür­bar ist, soll­test du dir gut über­le­gen, ob du die Ver­si­che­rung abschließt oder nicht. Kaum sinn­stif­tend ist der Abschluss, wenn du zur Mie­te wohnst und die ein­zi­gen grö­ße­ren Glas­flä­chen sind Alt­bau­fens­ter mit Ein­fach­ver­gla­sung und dein Badezimmerspiegel. 

Anders ver­hält es sich, wenn du meh­re­re Glas­ti­sche oder Vitri­nen hast. Auch bei grö­ße­ren Fens­ter­fron­ten kann die Ver­si­che­rung sinn­voll sein. Wenn ein Fens­ter kaputt geht, musst du für gleich­wer­ti­gen Ersatz sor­gen. Hat dein Ver­mie­ter beson­ders viel­schich­ti­ge Wär­me­däm­mungs­fens­ter instal­liert, könn­te eine zer­bro­che­ne Schei­be schnell viel Geld kos­ten. Auch in die­sem Fall könn­te eine Glas­bruch­ver­si­che­rung hilf­reich sein. 

Wie fin­de ich eine gute Hausratversicherung?

Die schnells­te und ein­fachs­te Mög­lich­keit zum Ver­si­che­rungs­ver­gleich bie­tet das Inter­net. Es gibt diver­se Ver­si­che­rungs­por­ta­le und Ver­gleichs­rech­ner, die du kos­ten­frei nut­zen kannst. Möch­te ein Ver­gleichs­por­tal Geld von dir, soll­test du ein ande­res Ange­bot nutzen. 

Um die für dich rele­van­ten Tari­fe ermit­teln zu kön­nen, brauchst du nur weni­ge Daten anzu­ge­ben. Die Grö­ße der zu ver­si­chern­den Wohn­flä­che, dei­ne Post­leit­zahl und dein Geburts­da­tum rei­chen bereits aus. Die gewünsch­te Ver­si­che­rungs­sum­me kannst du ent­we­der selbst bestim­men oder du über­nimmst einen emp­foh­le­nen Wert, der in der Regel auto­ma­tisch berech­net wird. 

Anschlie­ßend bekommst du eine über­sicht­li­che Lis­te aller Tari­fe, die für dich infra­ge kom­men könn­ten. In der Tabel­le siehst du auch direkt die wich­tigs­ten Eck­da­ten der Tari­fe, natür­lich ein­schließ­lich der jähr­li­chen Kosten. 

Die Tarif­lis­te kannst du nun mit ein paar weni­gen Klicks fil­tern. So kannst du dir zum Bei­spiel nur Tari­fe anzei­gen, bei denen Fahr­rad­dieb­stahl mit­ver­si­chert ist. Auch die Aus­wir­kun­gen einer Selbst­be­tei­li­gung auf die jähr­li­chen Kos­ten kannst du auf die­se Wei­se sehr schnell vergleichen. 

Wenn du dich für einen Tarif inter­es­sierst, kannst du dir mit nur einem Klick die Tarif­de­tails anzei­gen las­sen. Dar­über hin­aus kannst du dir die Details meh­re­rer Tari­fe gleich­zei­tig anzei­gen las­sen. In der Regel kannst du dir die Details von bis zu drei Tari­fen gleich­zei­tig neben­ein­an­der anzei­gen las­sen. Du bekommst dann eine über­sicht­li­che Tabel­le aus­ge­ge­ben, mit­hil­fe derer du die Unter­schie­de der Tari­fe auf einen Blick erken­nen kannst. 

Auf die­se Wei­se kannst du ganz ein­fach ent­schei­den, wel­cher Tarif dei­ne Anfor­de­run­gen erfüllt und am bes­ten zu dir passt. Wenn du willst, kannst du dei­ne neue Haus­rat­ver­si­che­rung auch gleich online bean­tra­gen. Nach Emp­fang der Bestä­ti­gungs-Email beginnt der Ver­si­che­rungs­schutz meist noch im Lau­fe des Tages. 

Jetzt musst du die Mail nur noch sorg­fäl­tig lesen, denn unter Umstän­den kann es sein, dass der Ver­si­che­rungs­ver­trag zunächst vor­läu­fig gilt und erst dann ordent­lich in Kraft tritt, nach­dem du den Ver­si­che­rungs­an­trag aus­ge­druckt und unter­schrie­ben an den Anbie­ter zurück­ge­sen­det hast. 1 Sterne2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Bewer­tun­gen, Durch­schnitt: 5,00 von 5 Bewertungen)

Haus­rat­ver­si­che­rung berech­nen lassen

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