Kfz-Versicherung
Drittwagen versichern: SF-Klasse, Kosten und wichtige Regeln
Ein drittes Auto lässt sich genauso versichern wie ein Erst- oder Zweitwagen – eine eigene „Drittwagenversicherung” gibt es aber nicht. Worauf es bei SF-Klasse, Fahrerkreis und Beitrag wirklich ankommt.

Ein drittes Auto lässt sich grundsätzlich genauso versichern wie ein Erst- oder Zweitwagen. Eine eigenständige „Drittwagenversicherung” gibt es allerdings nicht. Für das Fahrzeug wird ein separater Kfz-Versicherungsvertrag abgeschlossen.
Viele Versicherer behandeln ein drittes Fahrzeug nach einer Zweitwagenregelung. Dadurch kann der neue Vertrag besser eingestuft werden als ein Fahrzeug, das ohne vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt versichert wird.
Welche Schadenfreiheitsklasse tatsächlich möglich ist, hängt vom Versicherer, vom Erstfahrzeug, vom Fahrerkreis und von den jeweiligen Tarifbedingungen ab. Besonders wichtig ist außerdem die Frage, ob die gewährte Einstufung bei einem späteren Versichererwechsel vollständig erhalten bleibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Für jedes Auto wird ein eigener Kfz-Versicherungsvertrag benötigt.
- Ein drittes Fahrzeug kann häufig nach einer Zweitwagenregelung eingestuft werden.
- Eine allgemeingültige Schadenfreiheitsklasse für Drittwagen gibt es nicht.
- Die mögliche Einstufung reicht je nach Tarif z. B. von SF 1/2 bis zu einer Einstufung ähnlich dem Erstfahrzeug.
- Jeder Fahrzeugvertrag besitzt grundsätzlich einen eigenen Schadenverlauf.
- Nach einem Unfall wird normalerweise nur der Vertrag des betroffenen Fahrzeugs zurückgestuft.
- Eine tarifliche Sondereinstufung wird bei einem Versichererwechsel nicht immer vollständig übernommen.
- Besonders teuer kann ein Drittwagen werden, wenn junge oder unerfahrene Personen damit fahren.
- Ein Vergleich sollte immer das konkrete Fahrzeug, alle Fahrer und den gewünschten Schutz berücksichtigen.
Kann man drei Autos auf eine Person versichern?
Eine Person kann grundsätzlich mehrere Autos als Versicherungsnehmer versichern. Eine allgemeine gesetzliche Höchstzahl für privat versicherte Fahrzeuge gibt es nicht.
Bei drei oder vier privat genutzten Fahrzeugen ist der Abschluss normalerweise unproblematisch. Erst bei einer ungewöhnlich großen Anzahl kann der Versicherer genauer prüfen, ob tatsächlich noch eine private Nutzung vorliegt oder ob es sich möglicherweise um einen gewerblichen Fuhrpark handelt.
Für jedes Fahrzeug werden separat benötigt:
- ein eigener Kfz-Versicherungsvertrag
- eine eigene elektronische Versicherungsbestätigung
- eine eigene Zulassung
- eine eigene Beitragsberechnung
- ein eigener Schadenverlauf
Auch wenn alle Autos beim selben Versicherer versichert sind, handelt es sich um getrennte Verträge.
Ist eine Drittwagenversicherung eine eigene Versicherungsart?
Nein. Der Begriff „Drittwagenversicherung” beschreibt lediglich die Versicherung eines dritten Fahrzeugs innerhalb eines Haushalts oder durch denselben Versicherungsnehmer.
Es handelt sich nicht um eine gesetzlich definierte Versicherungsart. Versicherer verwenden dafür ihre normalen Kfz-Tarife und wenden gegebenenfalls eine Zweitwagen- oder Mehrfahrzeugregelung an.
Eine solche Regelung kann je nach Anbieter auch für ein viertes oder fünftes Fahrzeug gelten. Ob weitere Fahrzeuge vergünstigt eingestuft werden, ergibt sich aus den jeweiligen Tarifbedingungen.
Wird der Drittwagen wie ein Zweitwagen eingestuft?
Bei vielen Versicherern kann die Zweitwagenregelung auch auf ein drittes Fahrzeug angewendet werden. Der Begriff „Zweitwagenregelung” bedeutet also nicht automatisch, dass nur genau ein zusätzliches Auto berücksichtigt werden darf.
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine günstige Einstufung besteht jedoch nicht. Jeder Versicherer legt selbst fest, unter welchen Voraussetzungen er einen Drittwagen besser einstuft.
Mögliche Bedingungen sind:
- Das Erstfahrzeug muss bereits beim selben Unternehmen versichert sein.
- Das Erstfahrzeug muss eine bestimmte Mindest-SF-Klasse besitzen.
- Der jüngste Fahrer muss ein festgelegtes Mindestalter erreicht haben.
- Nur der Versicherungsnehmer oder dessen Partner dürfen das Fahrzeug fahren.
- Der Drittwagen muss auf den Versicherungsnehmer oder dessen Partner zugelassen sein.
- Die jährliche Fahrleistung darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Das Erstfahrzeug muss weiterhin bestehen und versichert bleiben.
- Für Fahrer unter 23 oder 25 Jahren gelten schlechtere Bedingungen.
Einige Versicherer bieten eine verbesserte Einstufung nur an, wenn mehrere Fahrzeuge bei ihnen versichert werden. Andere berücksichtigen auch ein Erstfahrzeug, das bei einem anderen Unternehmen versichert ist.
Welche SF-Klasse bekommt das dritte Auto?
Die Schadenfreiheitsklasse des Drittwagens hängt vom jeweiligen Tarif ab. Es gibt keine einheitliche Einstufung, die für alle Versicherer gilt. Typische Varianten sind:
| Ausgangssituation | Mögliche Einstufung |
|---|---|
| Keine Sonderregelung, keine anrechenbaren Vorversicherungszeiten | Häufig SF 0 oder SF 1/2 |
| Führerschein besteht bereits seit mehreren Jahren | Je nach Tarif z. B. SF 1/2 |
| Normale Zweitwagenregelung | Häufig SF 1/2, SF 1, SF 2 oder SF 3 |
| Verbesserte Zweitwagenregelung | Teilweise Einstufung ähnlich dem Erstfahrzeug |
| Übertragung vorhandener schadenfreier Jahre | Einstufung nach den anerkannten Jahren |
| Junge oder unerfahrene Fahrer | Häufig schlechtere Einstufung oder deutlicher Beitragszuschlag |
Die SF-Klasse allein entscheidet noch nicht über den Preis. Versicherer verwenden für dieselbe SF-Klasse unterschiedliche Beitragssätze.
Ein Vertrag mit SF 3 kann bei einem Versicherer deshalb teurer sein als ein Vertrag mit SF 2 bei einem anderen Anbieter. Entscheidend ist immer der tatsächliche Jahresbeitrag bei vergleichbaren Leistungen.
Was ist eine Sondereinstufung?
Bei einer Sondereinstufung erhält der Drittwagen eine bessere Schadenfreiheitsklasse, obwohl mit diesem konkreten Vertrag noch nicht entsprechend viele schadenfreie Jahre erreicht wurden.
Beispiel
Das Erstfahrzeug ist bereits seit vielen Jahren schadenfrei versichert. Der Versicherer stuft den neuen Drittwagen aufgrund einer Mehrfahrzeugregelung ebenfalls günstig ein. Der Drittwagenvertrag selbst hat zu diesem Zeitpunkt aber noch keine entsprechend lange eigene Schadenhistorie.
Diese Unterscheidung wird vor allem bei einem späteren Versichererwechsel wichtig. Der neue Anbieter übernimmt möglicherweise nur die tatsächlich erfahrenen und vom bisherigen Versicherer bestätigten schadenfreien Jahre. Eine freiwillig gewährte Sondereinstufung muss nicht vollständig zu einem anderen Unternehmen mitgenommen werden können.
Vor dem Abschluss sollten diese Fragen geklärt werden:
- Welche SF-Klasse wird im Vertrag ausgewiesen?
- Wie viele schadenfreie Jahre bestätigt der Versicherer bei einem Wechsel?
- Ist die Einstufung an den Vertrag des Erstfahrzeugs gekoppelt?
- Was geschieht, wenn das Erstfahrzeug verkauft oder abgemeldet wird?
- Bleibt die Sondereinstufung nach einem Schaden bestehen?
- Welche Rückstufungstabelle gilt für den Drittwagen?
Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt
Die Begriffe Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt werden häufig gleich verwendet, bedeuten aber nicht genau dasselbe.
Die Schadenfreiheitsklasse beschreibt die tarifliche Einordnung der schadenfreien Jahre. Der Schadenfreiheitsrabatt bestimmt, welchen Beitragsnachlass beziehungsweise Beitragssatz der Versicherer daraus berechnet.
Zwei Versicherer können für dieselbe SF-Klasse unterschiedliche Beitragssätze verlangen. Ein Vergleich darf sich deshalb nicht allein auf die angegebene SF-Klasse beschränken. Schadenfreiheitsklassen gibt es normalerweise für:
- die Kfz-Haftpflichtversicherung
- die Vollkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung gibt es üblicherweise keine Schadenfreiheitsklassen. Ein regulierter Teilkaskoschaden führt deshalb normalerweise nicht zu einer Rückstufung.
Wem gehört die Schadenfreiheitsklasse?
Die Aussage, eine SF-Klasse sei einfach „an den Fahrer gebunden”, ist zu ungenau. Bei einer Kfz-Versicherung müssen mehrere Rollen unterschieden werden:
| Rolle | Bedeutung |
|---|---|
| Versicherungsnehmer | Schließt den Versicherungsvertrag ab und zahlt den Beitrag |
| Fahrzeughalter | Ist in der Zulassungsbescheinigung eingetragen |
| Eigentümer | Person, der das Fahrzeug wirtschaftlich gehört |
| Fahrer | Person, die das Auto tatsächlich nutzt |
Diese Rollen können bei einer Person zusammenfallen, müssen es aber nicht. Ein Elternteil kann beispielsweise Versicherungsnehmer sein, während das Auto auf das Kind zugelassen ist und hauptsächlich vom Kind gefahren wird. Ob diese Konstellation zulässig ist und wie sie bewertet wird, hängt vom Versicherer ab.
Für eine spätere Übertragung schadenfreier Jahre kommt es unter anderem darauf an:
- Auf wen der bisherige Vertrag lief
- Wer das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat
- Wie lange die empfangende Person bereits einen Führerschein besitzt
- Welche Beziehung zwischen den beteiligten Personen besteht
- Welche Übertragungsbedingungen der Versicherer vorgibt
- Wie viele schadenfreie Jahre tatsächlich erfahren werden konnten
Ein Kind sammelt also nicht automatisch einen vollständig eigenen und frei übertragbaren Schadenfreiheitsrabatt, nur weil es das Fahrzeug der Eltern regelmäßig fährt.
Müssen alle drei Autos beim selben Versicherer sein?
Nein. Mehrere Fahrzeuge müssen nicht zwingend beim selben Versicherer abgeschlossen werden. Das erste Auto kann bei Versicherer A, das zweite bei Versicherer B und das dritte bei Versicherer C versichert sein. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von den konkreten Angeboten ab.
Manche Unternehmen gewähren ihre verbesserte Zweitwagenregelung allerdings nur, wenn das Erstfahrzeug ebenfalls dort versichert ist. Andere Anbieter akzeptieren einen bestehenden Erstvertrag bei einem fremden Versicherer. Deshalb sollten immer mindestens zwei Varianten verglichen werden:
- Alle Fahrzeuge bei einem Versicherer bündeln
- Den Drittwagen unabhängig beim günstigsten Anbieter versichern
Eine Bündelung ist nicht automatisch preiswerter. Ein Versicherer kann beim Erstfahrzeug günstig sein, bei einem Drittwagen mit jungem Fahrer jedoch deutlich teurer als die Konkurrenz.
Was passiert nach einem Unfall mit dem Drittwagen?
Jedes Fahrzeug besitzt grundsätzlich einen eigenen Versicherungsvertrag und einen eigenen Schadenverlauf. Wird mit dem Drittwagen ein Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden verursacht und vom Versicherer reguliert, wird normalerweise nur der Vertrag dieses Fahrzeugs zurückgestuft. Die Verträge des Erst- und Zweitwagens bleiben in der Regel unverändert.
Beispiel
- Erstwagen: SF 18
- Zweitwagen: SF 8
- Drittwagen: SF 3
- Unfall wird mit dem Drittwagen verursacht
Normalerweise wird nur der Drittwagenvertrag nach der Rückstufungstabelle des Versicherers zurückgestuft.
Wie weit die Rückstufung reicht, steht in den Versicherungsbedingungen. Die Rückstufung kann sich zwischen den Anbietern erheblich unterscheiden. Bei einer Sondereinstufung sollte zusätzlich geprüft werden:
Bei einer Sondereinstufung prüfen:
- Gilt eine besondere Rückstufungstabelle?
- Ist die Einstufung an den Erstvertrag gekoppelt?
- Entfällt ein Teil der Vergünstigung nach einem Schaden?
- Ist ein Rabattschutz eingeschlossen?
- Kann ein kleiner Schaden zurückgekauft werden?
Werden nach einem Unfall alle Autos zurückgestuft?
Normalerweise nicht. Ein Schaden mit dem dritten Fahrzeug führt in der Regel nicht automatisch zur Rückstufung der anderen Fahrzeugverträge. Erstwagen, Zweitwagen und Drittwagen werden grundsätzlich getrennt betrachtet.
Auch wenn alle Fahrzeuge auf dieselbe Person versichert sind, besitzt jeder Vertrag einen eigenen Schadenverlauf. Besondere Regelungen können sich aus einer tariflichen Sondereinstufung ergeben. Deshalb sollten die konkreten Bedingungen des gewählten Tarifs geprüft werden.
Kann ein Schaden zurückgekauft werden?
Bei einem kleineren Schaden kann ein Schadenrückkauf wirtschaftlich sinnvoll sein. Dabei erstattet der Versicherungsnehmer dem Versicherer den bereits regulierten Schaden. Der Vertrag wird anschließend so behandelt, als wäre der Schaden nicht dauerhaft vom Versicherer übernommen worden.
Ob sich der Rückkauf lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Höhe des regulierten Schadens
- aktuelle Schadenfreiheitsklasse
- Rückstufung laut Tarif
- erwarteter Mehrbeitrag in den folgenden Jahren
- geplante Vertragsdauer
- möglicher Versichererwechsel
- Frist für den Schadenrückkauf
Der Versicherer kann auf Anfrage mitteilen, wie hoch die voraussichtlichen Mehrkosten durch die Rückstufung ausfallen. Diese Summe lässt sich anschließend mit dem Betrag für den Schadenrückkauf vergleichen.
Kann der Drittwagen bei einem anderen Versicherer abgeschlossen werden?
Ja. Der Drittwagen kann unabhängig von den übrigen Fahrzeugen bei einem anderen Unternehmen versichert werden. Dabei sollte nicht nur auf die angebotene SF-Klasse geachtet werden. Wichtig sind auch die langfristigen Folgen der Einstufung.
Vor dem Abschluss beantworten:
- Erkennt der Anbieter die vorhandene Fahrzeugkonstellation an?
- Wird ein Nachweis über die SF-Klasse des Erstwagens benötigt?
- Muss das Erstfahrzeug auf denselben Versicherungsnehmer laufen?
- Muss es beim selben Versicherer bestehen?
- Welche Fahrer dürfen den Drittwagen nutzen?
- Welche Einstufung wird bei einem späteren Wechsel bestätigt?
- Gibt es Einschränkungen für Fahrer unter 23 oder 25 Jahren?
- Was geschieht bei Verkauf des Erstfahrzeugs?
Eine besonders günstige Sondereinstufung kann langfristig weniger flexibel sein als eine zunächst etwas schlechtere, aber vollständig übertragbare Einstufung.
Versichererwechsel: Welche SF-Klasse wird übernommen?
Bei einem Versichererwechsel fragt der neue Anbieter den bisherigen Schadenverlauf ab. Dabei kann sich herausstellen, dass die bisher angezeigte SF-Klasse teilweise auf einer freiwilligen Sonderregelung beruhte. Der neue Versicherer muss diese Sonderregelung nicht automatisch übernehmen.
Je nach Vertrag werden lediglich berücksichtigt:
- die tatsächlich schadenfrei zurückgelegten Jahre
- die vom bisherigen Anbieter bestätigten Jahre
- der Schadenverlauf des konkreten Drittwagenvertrags
- die Einstufungsregeln des neuen Versicherers
Ein Drittwagen kann beispielsweise intern wie SF 10 behandelt werden, obwohl der Vertrag erst seit drei Jahren besteht. Bei einem Wechsel könnte der neue Versicherer deshalb nur eine Einstufung auf Grundlage der drei tatsächlich erfahrenen Jahre vornehmen.
Vor dem Wechsel schriftlich klären
Welche Schadenfreiheitsklasse und wie viele schadenfreie Jahre werden bei Beendigung des Vertrags an einen neuen Versicherer gemeldet?
Drittwagen für das Kind versichern
Ein häufiger Grund für ein drittes Auto ist ein volljähriges Kind, das für Ausbildung, Studium oder Beruf ein eigenes Fahrzeug benötigt. Der Wagen kann grundsätzlich auf verschiedene Arten versichert werden:
- direkt auf das Kind
- auf einen Elternteil
- über eine Zweit- oder Mehrfahrzeugregelung der Eltern
- durch Übertragung vorhandener schadenfreier Jahre
- über einen Fahranfänger- oder Telematiktarif
Die kurzfristig günstigste Lösung ist nicht immer die langfristig beste.
Elternteil als Versicherungsnehmer
- häufig günstigere Anfangseinstufung
- vorhandene Mehrfahrzeugregelung nutzbar
- bestehende Kundenbeziehung zum Versicherer
- teils bessere Konditionen als beim Neuvertrag des Kindes
- das Kind baut nicht zwingend einen eigenen Schadenverlauf auf
- eine spätere Übertragung kann begrenzt sein
- Sondereinstufungen können beim Wechsel verloren gehen
- der tatsächliche Fahrer muss trotzdem angegeben werden
Kind als Versicherungsnehmer
- eigener Vertrag
- eigener Schadenverlauf
- klare Zuordnung des Fahrzeugs
- spätere Versichererwechsel oft einfacher
- häufig hohe Anfangsbeiträge
- schlechtere Einstufung ohne Vorversicherung
- Zuschläge wegen Alter und geringer Fahrerfahrung
Für eine sinnvolle Entscheidung sollten deshalb mindestens beide Varianten berechnet werden.
Kann die SF-Klasse später auf das Kind übertragen werden?
Eine Übertragung kann möglich sein. Die Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen den Versicherern. Häufig gelten folgende Bedingungen:
- Es besteht eine enge familiäre Beziehung oder ein gemeinsamer Haushalt.
- Das Kind hat das Fahrzeug regelmäßig genutzt.
- Das Kind besitzt den Führerschein bereits ausreichend lange.
- Die übertragende Person stimmt der Übertragung zu.
- Die übertragende Person verzichtet auf die übertragenen schadenfreien Jahre.
- Die Nutzung kann bei Bedarf nachvollziehbar belegt werden.
Das Kind kann normalerweise nicht mehr schadenfreie Jahre übernehmen, als es seit Erwerb des Führerscheins selbst hätte erfahren können. Besitzt das Kind den Führerschein erst seit drei Jahren, können üblicherweise nicht 15 schadenfreie Jahre übertragen werden.
Darf das Kind mit dem Drittwagen fahren?
Ja, sofern es im Fahrerkreis des Versicherungsvertrags berücksichtigt wurde. Alle regelmäßigen Fahrer müssen bei Antragstellung korrekt angegeben werden. Besonders wichtig sind:
- Alter des jüngsten Fahrers
- Geburtsdatum
- Führerscheindatum
- regelmäßige oder gelegentliche Nutzung
- Beziehung zum Versicherungsnehmer
- Teilnahme am begleiteten Fahren
- Nutzung durch weitere Personen unter 25 Jahren
Wird ein junger Fahrer absichtlich nicht angegeben, obwohl er das Auto regelmäßig nutzt, kann der Versicherer Beiträge nachfordern. Abhängig von den Vertragsbedingungen können weitere finanzielle Folgen entstehen. Der Haftpflichtschutz zugunsten geschädigter Dritter entfällt dadurch grundsätzlich nicht – für den Versicherungsnehmer kann die falsche Angabe dennoch teuer werden.
Welche Voraussetzungen gelten für eine günstige Drittwageneinstufung?
Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen Versicherern und Tarifen. Typischerweise werden folgende Merkmale berücksichtigt:
| Merkmal | Bedeutung für den Beitrag |
|---|---|
| SF-Klasse des Erstwagens | Häufig Voraussetzung für eine verbesserte Einstufung |
| Alter des jüngsten Fahrers | Junge Fahrer erhöhen häufig den Beitrag |
| Führerscheindauer | Mehr Fahrerfahrung kann bessere Bedingungen ermöglichen |
| Versicherungsnehmer | Teilweise nur dieselbe Person oder deren Partner zulässig |
| Fahrzeughalter | Abweichende Halterschaft kann zu Einschränkungen führen |
| Fahrerkreis | Ein kleiner Fahrerkreis ist häufig günstiger |
| Jahresfahrleistung | Eine geringere Fahrleistung reduziert oft den Beitrag |
| Nutzung | Private und gewerbliche Nutzung werden unterschiedlich bewertet |
| Abstellplatz | Garage oder privater Stellplatz können berücksichtigt werden |
| Anbieter des Erstfahrzeugs | Teilweise muss das Erstfahrzeug beim selben Unternehmen bestehen |
| Fahrzeugart | Pkw, Motorrad und Wohnmobil werden unterschiedlich behandelt |
Was kostet eine Drittwagenversicherung?
Die Kosten einer Drittwagenversicherung lassen sich nicht pauschal bestimmen. Dass ein Fahrzeug als drittes Auto versichert wird, ist nur ein Teil der Berechnung. Entscheidend ist vor allem, wie hoch der Versicherer das konkrete Risiko einschätzt. Zu den wichtigsten Beitragsfaktoren gehören:
- Typklasse des Fahrzeugs
- Regionalklasse des Zulassungsbezirks
- SF-Klasse in Haftpflicht und Vollkasko
- Alter des jüngsten Fahrers
- Dauer des Führerscheinbesitzes
- jährliche Fahrleistung
- Anzahl der Fahrer
- Fahrzeugwert und Motorleistung
- Erstzulassung
- gewünschter Versicherungsschutz
- vereinbarte Selbstbeteiligung
- Abstellplatz
- private oder gewerbliche Nutzung
- jährliche oder monatliche Zahlungsweise
- Werkstattbindung
- vorhandene Sondereinstufung
Ein günstiger Kleinwagen ist nicht automatisch preiswert zu versichern. Die Typklasse basiert auf der Schadenbilanz des jeweiligen Fahrzeugmodells. Ein häufig von Fahranfängern genutzter Kleinwagen kann deshalb trotz niedrigem Kaufpreis relativ teuer sein.
Besonders stark wirkt sich häufig das Alter des jüngsten Fahrers aus. Ein Drittwagen, der ausschließlich von erfahrenen Personen genutzt wird, kann deutlich günstiger sein als dasselbe Fahrzeug mit einem 18- oder 19-jährigen Fahrer.
So findest du die günstigste Drittwagenversicherung
Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten mehrere Vertragsvarianten berechnet werden. Sinnvoll sind mindestens:
- Drittwagen beim Versicherer des Erstwagens
- Drittwagen bei einem anderen Versicherer
- Versicherungsnehmer ist der Halter des Erstfahrzeugs
- Versicherungsnehmer ist der tatsächliche Hauptfahrer
- Fahrerkreis nur für erfahrene Fahrer
- Fahrerkreis einschließlich junger Fahrer
Alle Angebote sollten mit identischen Angaben verglichen werden. Nur dann lässt sich erkennen, ob eine günstige SF-Einstufung tatsächlich zu einem niedrigeren Jahresbeitrag führt. Neben dem Preis sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
Beim Vergleich zusätzlich prüfen:
- tatsächliche und übertragbare SF-Klasse
- Rückstufung nach einem Schaden
- Deckungssumme
- grobe Fahrlässigkeit
- Schäden durch Tiere und Tierbiss
- Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung
- Werkstattbindung
- Schutzbrief
- Rabattschutz
- Einschränkungen für junge Fahrer
Beim Drittwagen zählt nicht nur die SF-Klasse
Ein drittes Auto kann häufig über eine Zweit- oder Mehrfahrzeugregelung günstiger versichert werden. Eine einheitliche Drittwagen-SF-Klasse gibt es jedoch nicht. Entscheidend sind die Bedingungen des konkreten Versicherers, der Fahrerkreis und die Frage, welche Einstufung bei einem späteren Wechsel tatsächlich anerkannt wird.
Besonders wichtig sind drei Punkte: Jeder Fahrzeugvertrag besitzt einen eigenen Schadenverlauf. Ein Unfall mit dem Drittwagen führt normalerweise nicht zur Rückstufung aller Fahrzeuge. Und eine günstige Sondereinstufung ist nicht automatisch vollständig übertragbar. Vergleiche deshalb nicht nur die angegebene SF-Klasse, sondern den tatsächlichen Jahresbeitrag, die versicherten Leistungen und die langfristige Flexibilität des Vertrags.
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