Dritt­wa­gen ver­si­chern — KFZ-Ver­si­che­rung für dein 3. Auto

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///Dritt­wa­gen ver­si­chern — KFZ-Ver­si­che­rung für dein 3. Auto

Drittwagen versichernBei der Ver­si­che­rung eines Dritt­wa­gens bzw. 3. Autos soll­test du eini­ge Din­ge beach­ten. So soll­te zum Bei­spiel dar­auf geach­tet wer­den, dass das drit­te Auto so unab­hän­gig wie mög­lich vom Erst- und Zweit­wa­gen ver­si­chert ist. Ansons­ten kann es durch­aus vor­kom­men, dass sich ein Unfall mit dem Dritt­wa­gen nega­tiv auf die Scha­dens­frei­heits­klas­se (SF) aller ver­si­cher­ten Fahr­zeu­ge aus­wirkt und das kann rich­tig teu­er wer­den. Bei Finanz­schot­te erfährst du, wie & wo du dei­nen Dritt­wa­gen mög­lichst güns­tig ver­si­chern kannst. 

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Wor­auf bei der Ver­si­che­rung des Dritt­wa­gens achten?

Gene­rell gel­ten für die Ver­si­che­rung eines Dritt­wa­gens die glei­chen Regeln wie für den Zweit­wa­gen. Es ist immer emp­feh­lens­wert, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen der ein­zel­nen Kfz-Ver­si­che­rungs­an­bie­ter zu ver­glei­chen. Nicht alle, aber die meis­ten Anbie­ter haben spe­zi­el­le Tari­fe für Zweit­wa­gen. Die meis­ten Ver­si­che­rungs­an­bie­ter gewäh­ren Rabat­te auf zusätz­li­che Autos, wenn der Erst­wa­gen beim sel­ben Anbie­ter ver­si­chert ist. 

Eine eben­falls sehr oft ange­wand­te Regel ist die Zweit­wa­gen­re­ge­lung für Ehe­part­ner. Bei die­ser Rege­lung wird das zwei­te Fahr­zeug oft auch in die Scha­den­frei­heits­klas­se des Erst­wa­gens ein­ge­stuft, es sei denn, der Ehe­part­ner hat bereits eine bes­se­re SF. Spe­zi­el­le Rege­lun­gen für Dritt­wa­gen sind sel­ten, da sie von den meis­ten Anbie­tern genau­so behan­delt wer­den wie ein wei­te­rer Zweitwagen. 

Scha­den­frei­heits­klas­se 3. Auto

drittes Auto KFZ VersicherungZweit- und Dritt­wa­gen wer­den übli­cher­wei­se in die Scha­den­frei­heits­klas­se ½ ein­ge­stuft. Das gilt aber nur, wenn der Anbie­ter eine Zweit­wa­gen­re­ge­lung anbie­tet. Eini­ge Ver­si­che­rer stu­fen den Dritt­wa­gen auch in die teu­re SF 0 ein. Das ist natür­lich äußerst ärger­lich, wenn man auf­grund unfall­frei­en Fah­rens bereits eine deut­lich bes­se­re Scha­den­frei­heits­klas­se hat. Eini­ge Anbie­ter ver­si­chern einen Dritt­wa­gen aber auch in den SF-Klas­sen zwei bis drei. Dass der Dritt­wa­gen die glei­che SF erhält wie die ande­ren bei­den Fahr­zeu­ge, ist eher eine sel­te­ne Ausnahme. 

Um von der Zweit­wa­gen­re­ge­lung pro­fi­tie­ren zu kön­nen, gel­ten meist die glei­chen Bedin­gun­gen wie für den Zweitwagen: 

• Der Fah­rer muss ein bestimm­tes Alter oder län­ge­re Fahr­er­fah­rung haben
• Das Erst­fahr­zeug muss in einer guten SF sein
• Die ande­ren Fahr­zeu­ge sind beim sel­ben Anbie­ter versichert 

Die kon­kre­ten Rege­lun­gen unter­schei­den sich von Anbie­ter zu Anbie­ter. Die eben genann­ten Bei­spie­le sind jedoch beson­ders häu­fig anzutreffen. 

Dritt­wa­gen güns­tig versichern

In einer Viel­zahl der Fäl­le wird der Dritt­wa­gen für den Nach­wuchs ange­schafft und ver­si­chert. Dabei kommt es häu­fig aufs Geld an. Die meis­ten Eltern wün­schen sich einen klei­nen Gebraucht­wa­gen für Toch­ter oder Sohn. Da ist es nicht so tra­gisch, wenn er oder sie sich mal beim Ein­par­ken ver­schätzt und eine klei­ne Del­le oder einen Krat­zer hin­ein fährt. Im Sin­ne der Sicher­heit reicht auch ein klei­ner Motor, mit dem kei­ne zu star­ke Beschleu­ni­gung und gro­ße Höchst­ge­schwin­dig­keit mög­lich ist. So ein Auto zu ver­si­chern, kann ja bestimmt nicht viel kosten.

Aber genau das ist das Pro­blem, denn gera­de sol­che Autos sind sta­tis­tisch betrach­tet rela­tiv häu­fig in Unfäl­le ver­wi­ckelt. Maß­geb­lich ver­ant­wort­lich für die Ver­si­che­rungs­prä­mie sind die Typ- und Regio­nal­klas­sen. Wenn du dei­nen Dritt­wa­gen güns­tig ver­si­chern möch­test, soll­test du unbe­dingt meh­re­re Model­le ver­glei­chen, anstatt dich von Anfang an auf ein bestimm­tes festzulegen.

Mög­li­cher­wei­se fin­dest du sogar ein neue­res und bes­se­res Auto, wel­ches zwar ein paar hun­dert Euro teu­rer, dafür jedoch in der Ver­si­che­rung deut­lich güns­ti­ger ist, sodass du im zwei­ten Ver­si­che­rungs­jahr den Auf­preis wie­der ein­ge­spart hast.

Die Fahr­leis­tung spielt eben­falls eine Rol­le bei der Bei­trags­be­rech­nung für die Dritt­wa­gen­ver­si­che­rung. Jun­ge Leu­te nut­zen ihr ers­tes Auto meis­tens für regel­mä­ßi­ge Stre­cken, wie den Weg zur Uni­ver­si­tät oder zum Aus­bil­dungs­platz. Die jähr­li­che Fahr­leis­tung lässt sich in die­sem Fall rela­tiv gut abschätzen.

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auch Rabat­te an, wenn abzu­se­hen ist, dass die Fahr­leis­tung gering sein dürf­te. Das kann bei­spiels­wei­se der Fall sein, wenn der Fah­rer die Mög­lich­keit hat und gewillt ist, wei­ter­hin auch den öffent­li­chen Nah- und Fern­ver­kehr zu nut­zen. Ein mög­li­cher Nach­weis kann ein Semes­ter­ti­cket, eine Jah­res­kar­te für den ÖPNV oder eine Bahn­card sein. (Falls es sich beim Dritt­wa­gen um einen Old­ti­mer mit H‑Kennzeichen dre­hen, soll­test du dir unse­re Sei­te zur Olti­mer Ver­si­che­rung zusätz­lich ansehen.)

Unab­hän­gi­ge Ver­trä­ge nicht nur für den Drittwagen

Ein beson­ders wich­ti­ger Aspekt ist die Scha­den­frei­heits­klas­se, da die­se maß­geb­li­chen Ein­fluss auf die Höhe der Bei­trä­ge hat. Hier­bei kommt es dar­auf an, auf wen das Fahr­zeug zuge­las­sen ist und wer der tat­säch­li­che Fah­rer ist. Die Scha­den­frei­heits­klas­se ist stets per­so­nen­be­zo­gen, was eigent­lich bedeu­ten soll­te, dass sich Unfäl­le nur auf die SF des Unfall­fah­rers nega­tiv auswirken. 

In der Rea­li­tät beein­flusst ein Unfall jedoch die Scha­den­frei­heits­klas­se des Fahr­zeug­hal­ters. Ist der Dritt­wa­gen zum Bei­spiel auf den Fami­li­en­va­ter ver­si­chert und der Sohn ver­ur­sacht damit einen Unfall, kann die Scha­den­frei­heits­klas­se des Vaters in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wer­den. Daher ist es wich­tig dar­auf zu ach­ten, dass die Fahr­zeu­ge mög­lichst unab­hän­gig von­ein­an­der ver­si­chert sind, sodass sich Unfäl­le nur auf die Scha­den­frei­heits­klas­se des Fah­rers auswirken. 

Auch aus ande­ren Grün­den soll­test du dar­auf ach­ten, dass die Scha­den­frei­heits­klas­se tat­säch­lich fah­rer­ge­bun­den ist. Ange­nom­men, der Fah­rer schließt spä­ter eine eige­ne Kfz-Ver­si­che­rung ab. Theo­re­tisch wür­de er als Fahr­an­fän­ger in die SF 0 ein­ge­stuft wer­den. Dem­nach soll­test du dich ver­si­chern, dass der Fah­rer bei einem Wech­sel der Ver­si­che­rung sei­ne Scha­den­frei­heits­klas­se mit­neh­men kann und sie nicht ver­liert. Beson­ders jun­ge Erwach­se­ne kön­nen finan­zi­ell davon pro­fi­tie­ren, die SF mitzunehmen.
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